Zweck des Zentrums und der Räume Musterklauseln

Zweck des Zentrums und der Räume. Der Kunde wird die Räume zweckentsprechend und friedlich nutzen. Er ist berechtigt, das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung (einschließlich der Räume) zum Zwecke seiner beruflichen Tätigkeit, ausschließlich als Büro/Besprechungsraum/coworking space und ausschließlich unter der im Auftrag genannten Geschäftsbezeichnung (wie unten definiert) zu benutzen. Eine davon abweichende Nutzung ist grundsätzlich verboten. Insbesondere ist verboten, private Tätigkeiten oder Tätigkeiten von industriellen oder handwerklichenProduktionsbetriebe auszuüben oder die Räume zu Wohn- und/oder Beherbungszwecken zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, alle (behördlichen) Zulassungen oder Genehmigungen einzuholen, die gegebenenfalls für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlich sind. Der Kunde hat Zugang zu der Fläche zur Nutzung als Büro und/oder Besprechungsraum und/oder coworking space unter Ausschluss jeglicher anderer Nutzung, was der Kunde anerkennt und garantiert. Eine andere Verwendung ist verboten. In diesem Zusammenhang ist es dem Kunden auch untersagt, den Raum für Wohn- oder Beherbergungszwecke zu nutzen. Es sei denn, er hat zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen (gilt ausschließlich innerhalb der Zentren). Insbesondere wird vereinbart, dass die Nutzung eines Raums zur Erbringung von "Einzelhandelsdienstleistungen" oder "medizinischen Dienstleistungen", die häufige Besuche von Außenstehenden in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung und die Bereitstellung von Zahlungsmitteln für diese Außenstehenden innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung beinhalten, streng verboten ist. Der Kunde darf innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung keine Aktivitäten ausüben, die mit den Aktivitäten des Anbieters konkurrieren, insbesondere die Bereitstellung von möblierten und ausgestatteten Büroräumen und/oder Besprechungsräumen und/oder gemeinsam genutzten coworking spaces und alle damit verbundenen Dienstleistungen wie z. B. Catering und die Bereitstellung von sonstigen Beherbergungsdienstleistungen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass der Vertrag nicht mit den Rechten gleichzusetzen ist, die sich aus einem : - Bestandvertrag, einschließlich gewerblicher, professioneller, langfristiger und prekaristischer Nutzung; - Unterbestandsvertrag ; - Eigentumsrecht an dem Raum, einschließlich eines gewerblichen Eigentumsrechts an einem Unternehmen ergeben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.