Zweck des Vertrages Musterklauseln

Zweck des Vertrages. Der Vertragspartner erklärt, dass er, bezüglich der Batterien und Akkumulatoren einschließlich derer, die in Geräten oder Fahrzeugen integriert sind, die er auf den luxemburgischen Markt gebracht hat und welche unter das geänderte Gesetz vom 19.12.2008 fallen, dem Management- und Behandlungssystem für Batterien und Akkumulatoren beitritt, welches von Ecobatterien bereitgestellt wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich den nachstehend vereinbarten Recyclingbeitrag und die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen einzuhalten, damit Ecobatterien ihre Aufgabe erledigen kann. Durch seinen Beitritt beauftragt der Vertragspartner Ecobatterien, welche darin einwilligt, mit der Ausführung der Rücknahmeverpflichtung, die ihm durch das geänderte Gesetz vom 19.12.2008 auferlegt wurde und erteilt ihm die Vollmacht für die Durchführung aller Handlungen, die für die Einlösung der erwähnten Rücknahmeverpflichtung und der sonstigen ihm obliegenden Verpflichtungen als Hersteller oder Importeur im Rahmen des geänderten Gesetzes vom 19.12.2008 erforderlich sind. Als Ausnahme sind die Fahrzeug Batterien und Akkumulatoren sowie die industriellen Batterien und Akkumulatoren, benutzt in Elektro- oder Hybridfahrzeugen mit 4 Rädern oder mehr von einem Verwaltungsbeitrag betroffen um die Kosten von Ecobatterien zum Erstellen der Erklärung der auf den Markt gesetzten und/oder den Berichten betreffend der Rücknahme des Abfalls derer Batterien und Akkumulatoren, zu zahlen. Die Kosten, die an die Rücknahmeverpflichtung der Batterien und Akkumulatoren gebunden sind, fallen in jeder Hypothese nur dem Vertragspartner zur Last.
Zweck des Vertrages. 2.1. Die DDB verfolgt das Ziel, das von circa 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sowie weiteren Partnern in Deutschland gepflegte kulturelle Gedächtnis Deutschlands in seiner Gesamtheit digital über ein einheitliches, spartenübergreifendes Internetportal, jedermann zu jedem Zeitpunkt von jedem Ort aus, erfahrbar zu machen und im Internet zu repräsentieren. Gleichzeitig soll es als Teil des europäischen Kulturgedächtnisses in die Europeana einfließen. 2.2. Zu diesem Zweck hat die DDB die Aufgabe übernommen, digitale Inhalte, Metadaten und Derivate, die Teil dieses Xxxxx sind, zu erfassen, zu indexieren, zu erweitern und über ein Portal unentgeltlich zugänglich zu machen. 2.3. Der vorliegende Vertrag dient dazu Nutzern aus der Allgemeinheit die Nutzung der digitalen Inhalte, Derivate und Metadaten zu eigenen, nicht unmittelbar kommerziellen, insbesondere wissenschaftlichen, kulturellen, bildungs- und fortbildungsbedingten Zwecken unentgeltlich und unbeschränkt zu ermöglichen, wobei es die DDB dem Kooperationspartner freistellt, darüber hinausgehende, auch kommerzielle, Nutzungen zu erlauben. 2.4. Die DDB beabsichtigt eine rechtssichere Nachnutzung der zur Verfügung gestellten digitalen Inhalte, Derivate und/oder Metadaten durch Lizenzierung zu ermöglichen. 2.5. Die DDB als Gemeinschaftsprojekt lebt von der Beteiligung ihrer Kooperationspartner. Je mehr digitale Inhalte über die DDB zugänglich gemacht werden können, desto näher kommt die DDB ihrem Ziel. 2.6. Dieser Vertrag regelt das konkrete Mitwirken der einzelnen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen an der unentgeltlichen Zugänglichmachung ihres digitalen Angebots über die DDB. Für die kommerzielle Verwertung der zur Verfügung gestellten digitalen Inhalte, Derivate und/oder Metadaten durch die DDB, ist ein, diesen Vertrag ergänzender, Vermarktungsvertrag zu schließen.
Zweck des Vertrages. Der angeschlossene Arbeitgeber schliesst sich der BPK zur Durchführung der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge an. 1 BSG 153.41.
Zweck des Vertrages. Durch den Vertrag soll die Betreuung des Kindes in den Randstunden sichergestellt werden. Der Erziehungsberechtigte/die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind hiermit verbindlich an.
Zweck des Vertrages. Der Hamburger Triathlon Verband e.V., (im Folgenden: HHTV) beabsichtigt den Radrennsportteil des Triathlons für Kinder und Jugendliche zu fördern. Hierzu soll nach diesem Vertrag für die Mieter die Möglichkeit geschaffen werden, Rennräder zum Training nutzen zu können. Bei dem Fahrrad handelt es sich um ein reines Sportgerät, welches ausschließlich zu Trainingszwecken vermietet wird. Mit diesem Vertrag mietet der Mieter ausschließlich zum Zweck des Trainings ein Fahrrad von dem HHTV.
Zweck des Vertrages. Der Arbeitgeber schliesst sich der Stiftung zwecks Durchführung der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Inva- lidenvorsorge für den im Leistungsreglement umschriebenen Personenkreis an. Die Stiftung ist im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen. Die Stiftung führt für die Personalvorsorge des Arbeitgebers ein separates Vor- sorgewerk. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Stiftung ergeben sich aus den nachfolgenden Bestim- mungen sowie aus denjenigen der Stiftungsurkunde, des Verwaltungsreglements und des Leistungsreglements.
Zweck des Vertrages. Zweck des Vertrages ist die Güteüberwachung verkaufsfertiger Kompostprodukte der Kompostierungsanlage .................................................................................................................................................. (kurz: „Betrieb“ genannt) BGK Nr.: ...................... Fremdüberwacher gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen ist die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. Die Durchführung der Güteüberwachung obliegt dem o. g. Prüflabor. Das o. g. Prüflabor ist im aktuellen Verzeichnis der Prüflabore der Bundesgütegemeinschaft als zugelassenes Prüflabor ausgewiesen. Der Vertrag umfasst das Anerkennungsverfahren zum RAL-Gütezeichen Überwachungsverfahren zum RAL-Gütezeichen im Sinne der Güte- und Prüfbestimmungen Kompost.
Zweck des Vertrages. 1.1. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Sponsor und der TSU Han- denberg Sektion Fussball. 1.2. Die Firma will mit dieser Massnahme in Zusammenarbeit mit der TSU Handenberg, vorrangig den Bekanntheitsgrad in der Region verbessern. Das Engagement für die Unterstützung von sportlichen Aktivitäten wird auf diesem Wege nach aussen kommuniziert. 1.3. Der Sektion Fussball benötigt finanzielle Mittel zur Finanzierung des Spielbetriebes im Erwachsenenbereich KM und Reserve, als auch für unsere großen Aktivitäten in der Nachwuchsförderung.
Zweck des Vertrages. 2.1 Die oben erwähnten Kirchgemeinden schliessen diesen Vertrag zum Zweck ab, die im Pastoralkonzept aufgeführten Seelsorgeaufgaben des Pastoralraumes Aargauer Limmattal gemeinsam durchzuführen und gegenseitig zu unterstützen.
Zweck des Vertrages. Für alle Leistungen (Lieferungen und Arbeiten) gelten ergänzend zur Offerte bzw. zum Mietvertrag die nachstehenden Bestimmungen. Weiter gelten die Vorschriften gemäss der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)