Common use of Zwingernamenschutz Clause in Contracts

Zwingernamenschutz. Der Zwingername wird für den Antragsteller zum alleinigen Gebrauch für seine selbst gezüchteten Hunde vom DTK (national) und auf besonderen Antrag von der FCI (international) geschützt. Antragsteller kann auch eine Zuchtgemeinschaft sein. Beteiligte müssen Voll-Mitglieder im DTK sein. Sämtliche Betei- ligte sind zeichnungsberechtigt. Erster Wohnsitz (und Zuchtstätte) muss in Deutschland sein. Ausnahmen sind gestattet für Züchter, die in einem Lande leben, das kein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch führt. Der Zwingernamenschutz wird durch die Ausgabe der Zwingerschutzkarte bestätigt. Die Löschung geschützter Zwingernamen erfolgt: •auf Antrag des Inhabers •bei Nichtbenutzung in den letzten 15 Jahren und •nach Erteilung eines unbefristeten Zuchtverbotes gemäß Satzung. Die Benutzung eines Zwingernamens ruht nach Tod, Austritt oder Ausschluss des Inhabers bis zur endgültigen Lö- schung. Die Löschung wird mit einer Einspruchsfrist von zwei Monaten veröffentlicht.

Appears in 2 contracts

Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb), Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)

Zwingernamenschutz. Der Zwingername wird für den Antragsteller zum alleinigen Gebrauch für seine selbst gezüchteten Hunde vom DTK (nationalnati- onal) und auf besonderen Antrag von der FCI (international) geschützt. Antragsteller kann auch eine Zuchtgemeinschaft sein. Beteiligte müssen Voll-Mitglieder im DTK sein. Sämtliche Betei- ligte Beteiligte sind zeichnungsberechtigt. Erster Wohnsitz (und Zuchtstätte) muss in Deutschland sein. Ausnahmen sind gestattet für Züchter, die in einem Lande leben, das kein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch führt. Der Zwingernamenschutz wird durch die Ausgabe der Zwingerschutzkarte Zwingerschutzschreiben bestätigt. Die Löschung geschützter Zwingernamen erfolgt: •auf - auf Antrag des Inhabers •bei - bei Nichtbenutzung in den letzten 15 Jahren und •nach - nach Erteilung eines einer unbefristeten Zuchtverbotes Zuchtbuchsperre gemäß Satzung. Die Benutzung eines Zwingernamens ruht nach Tod, Austritt oder Ausschluss des Inhabers bis zur endgültigen Lö- schungLöschung. Die Löschung wird mit einer Einspruchsfrist von zwei Monaten veröffentlicht.

Appears in 2 contracts

Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen, Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)

Zwingernamenschutz. Der Zwingername wird für den Antragsteller zum alleinigen Gebrauch für seine selbst gezüchteten Hunde vom DTK (national) und auf besonderen Antrag von der FCI (international) geschützt. Antragsteller kann auch eine Zuchtgemeinschaft sein. Beteiligte müssen Voll-Mitglieder im DTK sein. Sämtliche Betei- ligte Be- teiligte sind zeichnungsberechtigt. Erster Wohnsitz (und Zuchtstätte) muss in Deutschland sein. Ausnahmen sind gestattet ges- tattet für Züchter, die in einem Lande leben, das kein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch führt. Der Zwingernamenschutz wird durch die Ausgabe der Zwingerschutzkarte bestätigt. Die Löschung geschützter Zwingernamen erfolgt: •auf • auf Antrag des Inhabers •bei • bei Nichtbenutzung in den letzten 15 Jahren und •nach • nach Erteilung eines unbefristeten Zuchtverbotes gemäß Satzung. Die Benutzung eines Zwingernamens ruht nach Tod, Austritt oder Ausschluss des Inhabers bis zur endgültigen Lö- schung. Die Löschung wird mit einer Einspruchsfrist von zwei Monaten veröffentlicht.

Appears in 1 contract

Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)

Zwingernamenschutz. Der Zwingername wird für den Antragsteller zum alleinigen Gebrauch für seine selbst gezüchteten Hunde vom DTK (national) und auf besonderen Antrag von der FCI (international) geschützt. Antragsteller kann auch eine Zuchtgemeinschaft sein. Beteiligte müssen Voll-Mitglieder im DTK sein. Sämtliche Betei- ligte Beteiligte sind zeichnungsberechtigt. Erster Wohnsitz (und Zuchtstätte) muss in Deutschland sein. Ausnahmen sind gestattet für Züchter, die in einem Lande leben, das kein von der FCI anerkanntes aner- kanntes Zuchtbuch führt. Der Zwingernamenschutz wird durch die Ausgabe der Zwingerschutzkarte bestätigt. Die Löschung Lö- schung geschützter Zwingernamen erfolgt: •auf - auf Antrag des Inhabers •bei - bei Nichtbenutzung in den letzten 15 Jahren und •nach - nach Erteilung eines einer unbefristeten Zuchtverbotes Zuchtbuchsperre gemäß Satzung. Die Benutzung eines Zwingernamens ruht nach Tod, Austritt oder Ausschluss des Inhabers bis zur endgültigen Lö- schung. Die Löschung wird mit einer Einspruchsfrist von zwei Monaten veröffentlicht.

Appears in 1 contract

Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen