Common use of Zwingernamenschutz Clause in Contracts

Zwingernamenschutz. Der Zwingername wird für den Antragsteller zum alleinigen Gebrauch für seine selbst gezüchteten Hunde vom DTK (nati- onal) und von der FCI (international) geschützt. Antragsteller kann auch eine Zuchtgemeinschaft sein. Beteiligte müssen Voll-Mitglieder im DTK sein. Sämtliche Beteiligte sind zeichnungsberechtigt. Erster Wohnsitz (und Zuchtstätte) muss in Deutschland sein. Ausnahmen sind gestattet für Züchter, die in einem Lande leben, das kein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch führt. Der Zwingernamenschutz wird durch die Ausgabe der Zwingerschutzschreiben bestätigt. Die Löschung geschützter Zwingernamen erfolgt: - auf Antrag des Inhabers - bei Nichtbenutzung in den letzten 15 Jahren und - nach Erteilung einer unbefristeten Zuchtbuchsperre gemäß Satzung. Die Benutzung eines Zwingernamens ruht nach Tod, Austritt oder Ausschluss des Inhabers bis zur endgültigen Löschung. Die Löschung wird mit einer Einspruchsfrist von zwei Monaten veröffentlicht.

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Samples: www.dtk1888.de, www.dtk1888.de

Zwingernamenschutz. Der Zwingername wird für den Antragsteller zum alleinigen Gebrauch für seine selbst gezüchteten Hunde vom DTK (nati- onalnational) und auf besonderen Antrag von der FCI (international) geschützt. Antragsteller kann auch eine Zuchtgemeinschaft sein. Beteiligte müssen Voll-Mitglieder im DTK sein. Sämtliche Beteiligte Betei- ligte sind zeichnungsberechtigt. Erster Wohnsitz (und Zuchtstätte) muss in Deutschland sein. Ausnahmen sind gestattet für Züchter, die in einem Lande leben, das kein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch führt. Der Zwingernamenschutz wird durch die Ausgabe der Zwingerschutzschreiben Zwingerschutzkarte bestätigt. Die Löschung geschützter Zwingernamen erfolgt: - auf •auf Antrag des Inhabers - bei •bei Nichtbenutzung in den letzten 15 Jahren und - nach •nach Erteilung einer eines unbefristeten Zuchtbuchsperre Zuchtverbotes gemäß Satzung. Die Benutzung eines Zwingernamens ruht nach Tod, Austritt oder Ausschluss des Inhabers bis zur endgültigen LöschungLö- schung. Die Löschung wird mit einer Einspruchsfrist von zwei Monaten veröffentlicht.

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Samples: www.zwickau-sachsenteckel.de, www.badischer-dachshund.de

Zwingernamenschutz. Der Zwingername wird für den Antragsteller zum alleinigen Gebrauch für seine selbst gezüchteten Hunde vom DTK (nati- onalnational) und von der FCI (international) geschützt. Antragsteller kann auch eine Zuchtgemeinschaft sein. Beteiligte müssen Voll-Mitglieder im DTK sein. Sämtliche Beteiligte sind zeichnungsberechtigt. Erster Wohnsitz (und Zuchtstätte) muss in Deutschland sein. Ausnahmen sind gestattet für Züchter, die in einem Lande leben, das kein von der FCI anerkanntes aner- kanntes Zuchtbuch führt. Der Zwingernamenschutz wird durch die Ausgabe der Zwingerschutzschreiben Zwingerschutzkarte bestätigt. Die Löschung Lö- schung geschützter Zwingernamen erfolgt: - auf Antrag des Inhabers - bei Nichtbenutzung in den letzten 15 Jahren und - nach Erteilung einer unbefristeten Zuchtbuchsperre gemäß Satzung. Die Benutzung eines Zwingernamens ruht nach Tod, Austritt oder Ausschluss des Inhabers bis zur endgültigen LöschungLö- schung. Die Löschung wird mit einer Einspruchsfrist von zwei Monaten veröffentlicht.

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Samples: www.dtk1888.de

Zwingernamenschutz. Der Zwingername wird für den Antragsteller zum alleinigen Gebrauch für seine selbst gezüchteten Hunde vom DTK (nati- onalnational) und auf besonderen Antrag von der FCI (international) geschützt. Antragsteller kann auch eine Zuchtgemeinschaft sein. Beteiligte müssen Voll-Mitglieder im DTK sein. Sämtliche Beteiligte Be- teiligte sind zeichnungsberechtigt. Erster Wohnsitz (und Zuchtstätte) muss in Deutschland sein. Ausnahmen sind gestattet ges- tattet für Züchter, die in einem Lande leben, das kein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch führt. Der Zwingernamenschutz wird durch die Ausgabe der Zwingerschutzschreiben Zwingerschutzkarte bestätigt. Die Löschung geschützter Zwingernamen erfolgt: - auf Antrag des Inhabers - bei Nichtbenutzung in den letzten 15 Jahren und - nach Erteilung einer eines unbefristeten Zuchtbuchsperre Zuchtverbotes gemäß Satzung. Die Benutzung eines Zwingernamens ruht nach Tod, Austritt oder Ausschluss des Inhabers bis zur endgültigen LöschungLö- schung. Die Löschung wird mit einer Einspruchsfrist von zwei Monaten veröffentlicht.

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Samples: www.dcn-ev.de