Zwischenprodukte. Zwischenprodukte und -erzeugnisse (zB Filme, Platten und Stanzen) verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Es erfolgt keine Ausfolgung zur Nutzung. Es steht den Vertragsparteien frei, ausdrücklich Abweichendes zu vereinbaren.
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Zwischenprodukte. Zwischenprodukte und -erzeugnisse (zB z.B. Filme, Platten und Stanzen) verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Es erfolgt keine Ausfolgung zur Nutzung. Es steht den Vertragsparteien frei, ausdrücklich Abweichendes zu vereinbaren.
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