Common use of Zwischenspeicherung der Dokumentationen Clause in Contracts

Zwischenspeicherung der Dokumentationen. Die erfassten Daten werden nach der Erfassung bei der Datenstelle in folgenden Zwischen- speichern gespeichert: - Zwischenspeicher 1 Alle erfassten Datensätze werden in einer Datenbank unverändert (d. h. nicht pseudony- misiert, mit Arzt- und Versichertenbezug) gespeichert. - Zwischenspeicher 2 Die für die Gemeinsame Einrichtung und die KVH bestimmten Datensätze mit Arztbezug und pseudonymisiertem Versichertenbezug (vgl. Punkt 3.8) werden auf einem von dem Zwischenspeicher 1 getrennten Medium gespeichert. Hierbei ist von der Datenstelle eine EDV-Lösung einzusetzen, die keinen Lese- bzw. Schreibzugriff von Zwischenspeicher 2 auf Zwischenspeicher 1 erlaubt. Es ist zu beachten, dass sich die zwischengespeicherten Datensätze stets auf einem im Sinne des Datenschutzes sicheren Medium befinden. Auf schriftliche Mitteilung der jeweiligen Da- tenempfänger können die Daten auf dem Zwischenspeicher 2 mit einem Löschkennzeichen versehen oder gelöscht werden.

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Zwischenspeicherung der Dokumentationen. Die erfassten Daten werden nach der Erfassung bei der Datenstelle in folgenden Zwischen- speichern gespeichert: - Zwischenspeicher 1 Alle erfassten Datensätze werden in einer Datenbank unverändert (d. h. nicht pseudony- misiertpseudo- nymisiert, mit Arzt- und Versichertenbezug) gespeichert. - Zwischenspeicher 2 Die für die Gemeinsame Einrichtung und die KVH bestimmten Datensätze mit Arztbezug und pseudonymisiertem Versichertenbezug (vgl. Punkt 3.8) werden auf einem von dem Zwischenspeicher 1 getrennten Medium gespeichert. Hierbei ist von der Datenstelle eine EDV-Lösung einzusetzen, die keinen Lese- bzw. Schreibzugriff von Zwischenspeicher 2 auf Zwischenspeicher 1 erlaubt. Es ist zu beachten, dass sich die zwischengespeicherten Datensätze stets auf einem im Sinne Sin- ne des Datenschutzes sicheren Medium befinden. Auf schriftliche Mitteilung der jeweiligen Da- tenempfänger Datenempfänger können die Daten auf dem Zwischenspeicher 2 mit einem Löschkennzeichen Löschkennzei- chen versehen oder gelöscht werden.

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Zwischenspeicherung der Dokumentationen. Die erfassten Daten werden nach der Erfassung bei der Datenstelle in folgenden Zwischen- speichern gespeichert: - Zwischenspeicher 1 Alle erfassten Datensätze werden in einer Datenbank unverändert (d. h. nicht pseudony- misiertpseudo- nymisiert, mit Arzt- und Versichertenbezug) gespeichert. - Zwischenspeicher 2 Die für die Gemeinsame Einrichtung und die KVH KVWL bestimmten Datensätze mit Arztbezug Arztbe- zug und pseudonymisiertem Versichertenbezug (vgl. Punkt 3.83.6) werden auf einem von dem Zwischenspeicher 1 getrennten Medium gespeichert. Hierbei ist von der Datenstelle eine EDV-Lösung einzusetzen, die keinen Lese- bzw. Schreibzugriff von Zwischenspeicher Zwischenspei- cher 2 auf Zwischenspeicher 1 erlaubt. Es ist zu beachten, dass sich die zwischengespeicherten Datensätze stets auf einem im Sinne Sin- ne des Datenschutzes sicheren Medium befinden. Auf schriftliche Mitteilung der jeweiligen Da- tenempfänger Datenempfänger können die Daten auf dem Zwischenspeicher 2 mit einem Löschkennzeichen Löschkennzei- chen versehen oder gelöscht werden.

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