Common use of Änderung der Leistung nach Vertragsschluss Clause in Contracts

Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. 16.1 Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs des Ge- samtsystems im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 4 - Änderungsverfahren Systemvertrag - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. 16.2 Der Auftragnehmer hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und wird dem Auftrag- geber in angemessener Frist insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Ände- rungsverlangens mitteilen, ob es zumutbar und falls nicht, warum es unzumutbar ist. 16.3 Hat das zumutbare Änderungsverlangen keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termi- ne, hat der Auftragnehmer unverzüglich mit der Umsetzung des Änderungsverlangens zu beginnen und dies dem Auftraggeber mitzuteilen. 16.4 Hat das zumutbare Änderungsverlangen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termine, wird der Auftragnehmer ein Realisierungsangebot unter Angabe von Terminen und den Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung unterbreiten. Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot des Auf- tragnehmers in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 16.5 Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung, kann der Auftragnehmer dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. Er 16.6 Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der EVB-IT Systemvertrag, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden EVB-IT Systemvertrages weiterge- führt. Ist das Änderungsverlangen dem Auftragnehmer zumutbar und kommt keine Vereinbarung zu- stande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung der Vergütung eini- gen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. Die Ver- gütung wird in diesem Fall angemessen erhöht. Kommt keine Vereinbarung zustande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung des Termin- und Leistungsplanes einigen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. In diesem Fall verschieben sich die von der Änderung betroffenen im Termin- und Leistungsplan genannten Ausfüh- rungsfristen angemessen.

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Samples: Evb It System Contract, It System Contract

Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. 16.1 Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs des Ge- samtsystems der Werkleistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 4 3 - Änderungsverfahren Systemvertrag EVB-IT Erstellungsvertrag - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. 16.2 Der Auftragnehmer hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und wird dem Auftrag- geber Auftraggeber in angemessener Frist Frist, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Ände- rungsverlangens Änderungsverlangens mitteilen, ob es zumutbar und falls nicht, warum es unzumutbar ist. 16.3 Hat das zumutbare Änderungsverlangen keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termi- neTermine, hat der Auftragnehmer unverzüglich mit der Umsetzung des Änderungsverlangens zu beginnen und dies dem Auftraggeber mitzuteilen. 16.4 Hat das zumutbare Änderungsverlangen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termine, wird der Auftragnehmer ein Realisierungsangebot unter Angabe von Terminen und den Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung unterbreiten. Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot des Auf- tragnehmers Auftragnehmers in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 16.5 Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung, kann der Auftragnehmer dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. ErEr wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der Auftraggeber wird das Planungsangebot des Auftragnehmers in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 16.6 Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der EVB-IT SystemvertragErstellungsvertrag, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden EVB-IT Systemvertrages weiterge- führtErstellungsvertrages weitergeführt. Ist das Änderungsverlangen dem Auftragnehmer zumutbar und kommt keine Vereinbarung zu- standezustande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung der Vergütung eini- gen einigen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. Die Ver- gütung Vergütung wird in diesem Fall angemessen erhöht. Kommt keine Vereinbarung zustande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung des Termin- und Leistungsplanes einigen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. In diesem Fall verschieben sich die von der Änderung betroffenen im Termin- und Leistungsplan genannten Ausfüh- rungsfristen Ausführungsfristen angemessen.

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Samples: Evb It Erstellungs Agb, Evb It Erstellungs Agb

Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. 16.1 22.1 Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs des Ge- samtsystems der Serviceleistungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Solche Änderungsverlangen können einmalig oder regelmäßig zu erbringende bereits vereinbarte Leistungen oder die Erbringung bisher nicht vereinbarter, d.h. neuer Leistungen betreffen. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 4 3 - Änderungsverfahren Systemvertrag Servicevertrag - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. 16.2 22.2 Der Auftragnehmer hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und wird dem Auftrag- geber Auftraggeber in angemessener Frist Frist, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Ände- rungsverlangens Änderungsverlangens mitteilen, ob es zumutbar und falls nicht, warum es unzumutbar ist. 16.3 Hat das 22.3 Verursacht die zumutbare Änderungsverlangen Änderung der Serviceleistungen für den Auftragnehmer keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termi- newesentli- xxxx Xxxxxxxxxxx, hat wird der Auftragnehmer unverzüglich mit die Serviceleistungen in der Umsetzung des Änderungsverlangens zu beginnen geänderten Form erbringen und dies dem Auftraggeber mitzuteilenmitteilen. Anderenfalls wird er den Mehraufwand für den Auftraggeber im Detail prüffähig darstellen. 16.4 Hat das 22.4 Verursacht die zumutbare Änderungsverlangen Einfluss auf Änderung der Serviceleistungen wesentlichen Mehraufwand gilt Folgendes: • Ist die vereinbarte Vergütung oder Terminevon der Änderung betroffene Serviceleistung zu festen Preisen zu vergüten, z.B. durch die monatliche Servicepauschale, wird der Auftragnehmer ein Realisierungsangebot Änderungsangebot unter Angabe von Terminen und den der Auswirkungen auf die bereits vereinbarte Vergütung unterbreiten. • Ist die von der Änderung betroffene Serviceleistung nach Aufwand zu vergüten, wird der Auftrag- nehmer ein Änderungsangebot unter Angabe des voraussichtlichen Mehraufwandes zu den für die Serviceleistung bereits vereinbarten Vergütungssätzen unterbreiten. • Liegt in der Änderung eine neue Serviceleistung, wird der Auftragnehmer nach Xxxx des Auf- traggebers ein Änderungsangebot mit einer Vergütungspauschale und/oder nach Aufwand auf der Grundlage der bereits vereinbarten Vergütungssätze unterbreiten. Das Änderungsangebot hat in angemessener Frist nach dem Änderungsverlangen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot des Auf- tragnehmers Änderungsangebot in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 16.5 22.5 Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebotes Änderungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung, kann der Auftragnehmer dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. ErEr wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der Auf- traggeber wird das Planungsangebot des Auftragnehmers in angemessener Frist annehmen oder ab- lehnen. 16.6 22.6 Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der EVB-IT SystemvertragServicevertrag, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden EVB-IT Systemvertrages weiterge- führtServicevertrages weitergeführt. Ist das Änderungsverlangen dem Auftragnehmer zumutbar und kommt keine Vereinbarung zu- stande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung der Vergütung eini- gen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. Die Ver- gütung wird in diesem Fall angemessen erhöht. Kommt keine Vereinbarung zustande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung des Termin- und Leistungsplanes der Vergütung einigen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. In Die Vergütung wird in diesem Fall verschieben angemessen erhöht. 23.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer den jeweils aktuellen Stand des Quellcodes* der im Rahmen der vereinbarten Serviceleistungen überlassenen Individualsoftware* mit der Abnahme der jeweiligen Serviceleistung bzw., soweit eine Abnahme nicht vereinbart ist, ab Erklärung der Betriebsbereitschaft* und danach bei jeder Übergabe eines neuen Programmstandes* der Individualsoftware* an den Auftraggeber zu übergeben. Hierzu gehören die fachgerechte Kommentierung des Quellcodes* und Beschreibung der notwendigen Systemparameter sowie sonstige notwendige Informationen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, mit Fachpersonal den Quellcode* zu bearbeiten, um eine selbstständige Weiterentwicklung der Individualsoftware* vorzunehmen. Die Übergabe soll in elektronischer Form auf einem Datenträger erfolgen und wird protokolliert. Der Auftraggeber erhält an allen Fassungen des Quellcodes* und der Dokumentationen im Zeitpunkt der jeweiligen Erstellung ein Nutzungsrecht gemäß Ziffer 5.2.1. Der Auftraggeber wird den Quellcode* wie eigene vertrauliche* Informationen behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich machen und diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten. Vorstehender Satz gilt nicht für Quellcode*, von dem der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine vorherige Fassung zum Zwecke des Systemservice übergeben hat. 23.2 Ist die Hinterlegung des Quellcodes* bestimmter Software* vereinbart, erfolgt diese aufgrund der im EVB-IT Servicevertrag aufgeführten Hinterlegungsvereinbarung bei der vereinbarten Hinterlegungs- stelle. Die Hinterlegungsverpflichtung bezieht sich auf die vom Auftragnehmer auf der Grundlage des EVB-IT Servicevertrages jeweils letzte geänderte Fassung des Quellcodes* eines überlassenen Programmstandes* einschließlich von Fehlerbeseitigungen. An sämtlichen Fassungen des Quellcodes* von Individualsoftware* stehen dem Auftraggeber die Rechte gemäß Ziffer 5.2.1 zu. An sämtlichen zu hinterlegenden Fassungen des Quellcodes* von Standardsoftware* steht dem Auftraggeber das für den Fall der Herausgabe aufschiebend bedingte Recht zu, diesen zum Zwecke der Fehlerbeseitigung und zur Aufrechterhaltung der Nutzungsmöglichkeit, insbesondere im Gesamtsystem zu bearbeiten und daraus ausführbare neue Programmstände* zu erzeugen, an denen dem Auftraggeber wiederum dieselben Rechte wie an dem ursprünglich überlassenen Stand der Standardsoftware* zustehen. Die vorgenannten Rechteeinräumungen erfolgen bei Quellcodes* von Individualsoftware* mit der jeweiligen Entstehung derselben und bei Quellcodes* von Standardsoftware* mit Überlassung der ausführbaren Programmstände*. Ist für die hinterlegte Standardsoftware* die Lieferung neuer Programmstände* vereinbart, bezieht sich die von Hinterlegungsverpflichtung ebenfalls auf den jeweiligen Quellcode* der Änderung betroffenen im Termin- und Leistungsplan genannten Ausfüh- rungsfristen angemessenüberlassenen Programmstände*. Die Kosten der Hinterlegung trägt der Auftraggeber.

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Samples: It Service Agreement, It Service Agreement

Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. 16.1 17.1 Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs des Ge- samtsystems Gesamtsystems im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 4 3 - Änderungsverfahren Systemvertrag - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. 16.2 17.2 Der Auftragnehmer hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und wird dem Auftrag- geber Auftraggeber in angemessener Frist Frist, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Ände- rungsverlangens Änderungsverlangens mitteilen, ob es zumutbar und falls nicht, warum es unzumutbar ist. 16.3 17.3 Hat das zumutbare Änderungsverlangen keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termi- neTermine, hat der Auftragnehmer unverzüglich mit der Umsetzung des Änderungsverlangens zu beginnen und dies dem Auftraggeber mitzuteilen. 16.4 17.4 Hat das zumutbare Änderungsverlangen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termine, wird der Auftragnehmer ein Realisierungsangebot unter Angabe von Terminen und den Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung unterbreiten. Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot des Auf- tragnehmers Auftragnehmers in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 16.5 17.5 Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung, kann der Auftragnehmer dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. ErEr wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der Auftraggeber wird das Planungsangebot des Auftragnehmers in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 16.6 17.6 Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der EVB-IT Systemvertrag, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden EVB-IT Systemvertrages weiterge- führtweitergeführt. Ist das Änderungsverlangen dem Auftragnehmer zumutbar und kommt keine Vereinbarung zu- standezustande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung der Vergütung eini- gen einigen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. Die Ver- gütung Vergütung wird in diesem Fall angemessen erhöht. Kommt keine Vereinbarung zustande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung des Termin- und Leistungsplanes einigen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. In diesem Fall verschieben sich die von der Änderung betroffenen im Termin- und Leistungsplan genannten Ausfüh- rungsfristen Ausführungsfristen angemessen.

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Samples: Evb It Systemvertrag

Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. 16.1 Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs des Ge- samtsystems im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 4 - Änderungsverfahren Systemvertrag - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. 16.2 Der Auftragnehmer hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und wird dem Auftrag- geber in angemessener Frist insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Ände- rungsverlangens mitteilen, ob es zumutbar und falls nicht, warum es unzumutbar ist. 16.3 Hat das zumutbare Änderungsverlangen keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termi- ne, hat der Auftragnehmer unverzüglich mit der Umsetzung des Änderungsverlangens zu beginnen und dies dem Auftraggeber mitzuteilen. 16.4 Hat das zumutbare Änderungsverlangen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termine, wird der Auftragnehmer ein Realisierungsangebot unter Angabe von Terminen und den Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung unterbreiten. Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot des Auf- tragnehmers in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 16.5 Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung, kann der Auftragnehmer dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. ErEr wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der Auftraggeber wird das Planungsangebot des Auftragnehmers in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 16.6 Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der EVB-IT Systemvertrag, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden EVB-IT Systemvertrages weiterge- führt. Ist das Änderungsverlangen dem Auftragnehmer zumutbar und kommt keine Vereinbarung zu- stande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung der Vergütung eini- gen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. Die Ver- gütung wird in diesem Fall angemessen erhöht. Kommt keine Vereinbarung zustande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung des Termin- und Leistungsplanes einigen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. In diesem Fall verschieben sich die von der Änderung betroffenen im Termin- und Leistungsplan genannten Ausfüh- rungsfristen angemessen.

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Samples: Evb It System Contract

Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. 16.1 17.1 Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs des Ge- samtsystems Gesamtsystems im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 4 3 - Änderungsverfahren EVB-IT Systemvertrag - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. 16.2 17.2 Der Auftragnehmer hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und wird dem Auftrag- geber Auftraggeber in angemessener Frist Frist, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Ände- rungsverlangens Änderungsverlangens mitteilen, ob es zumutbar und falls nicht, warum es unzumutbar ist. 16.3 17.3 Hat das zumutbare Änderungsverlangen keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termi- neTermine, hat der Auftragnehmer unverzüglich mit der Umsetzung des Änderungsverlangens zu beginnen und dies dem Auftraggeber mitzuteilen. 16.4 17.4 Hat das zumutbare Änderungsverlangen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder Termine, wird der Auftragnehmer ein Realisierungsangebot unter Angabe von Terminen und den Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung unterbreiten. Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot Reali- sierungsangebot des Auf- tragnehmers Auftragnehmers in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 16.5 17.5 Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung, kann der Auftragnehmer dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. ErEr wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Ver- gütung unterbreiten. Der Auftraggeber wird das Planungsangebot des Auftragnehmers in an- gemessener Frist annehmen oder ablehnen. 16.6 17.6 Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der EVB-IT SystemvertragSystem- vertrag, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden EVB-IT Systemvertrages weiterge- führtweitergeführt. Ist das Änderungsverlangen dem Auftragnehmer zumutbar und kommt keine Vereinbarung zu- standezustande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung der Vergütung eini- gen einigen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. Die Ver- gütung Vergütung wird in diesem Fall angemessen erhöht. Kommt keine Vereinbarung zustande, weil sich die Parteien wegen Mehrleistungen nicht über die Anpassung des Termin- und Leistungsplanes einigen können, kann der Auftraggeber die Durchführung der Änderung gleichwohl verlangen. In diesem Fall verschieben sich die von der Änderung betroffenen im Termin- und Leistungsplan genannten Ausfüh- rungsfristen angemessenAusführungsfristen ange- messen.

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Samples: Evb It Systemvertrag