Common use of Änderung der Leistung nach Vertragsschluss Clause in Contracts

Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Umfangs der Leistungen verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 2 - Änderungsverfahren Dienstleistung - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ändert sich der Umfang der vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers, kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Vertrag entsprechend angepasst wird. Unbeschadet dessen gilt § 2 der VOL/B (Fassung 2003).

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Samples: vergabe.niedersachsen.de, www.aidshilfe.de, www.bakoev.bund.de

Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. 22.1 Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen der Serviceleistungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Umfangs der Leistungen Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Solche Änderungsverlangen können einmalig oder regelmäßig zu erbringende bereits vereinbarte Leistungen oder die Erbringung bisher nicht vereinbarter, d.h. neuer Leistungen betreffen. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 2 3 - Änderungsverfahren Dienstleistung Servicevertrag - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ändert sich der Umfang der vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers, kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Vertrag entsprechend angepasst wird. Unbeschadet dessen gilt § 2 der VOL/B (Fassung 2003).

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Samples: www.uni-bonn.de, www.it-planungsrat.de

Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Umfangs der Leistungen verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 2 - Änderungsverfahren Dienstleistung - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ändert sich der Umfang der vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers, kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Vertrag entsprechend angepasst wird. Unbeschadet dessen gilt § 2 der §°2°VOL/B (Fassung 2003).B.

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Samples: www.deutsche-rentenversicherung.de