Angebot, Vertragsschluss. 2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als ver- bindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusa- gen enthalten oder in anderer Form die Verbindlichkeit vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen und basieren auf den bei der Anfrage des AG eingereichten Unterlagen und/oder an- deren Angaben, insbesondere Plänen und behördlichen Genehmi- gungen sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird. Der AG ist an seinen Auftrag als Vertragsantrag zwei Wochen ab Zugang beim AN gebunden, soweit der AG nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch den AN rechnen muss (§ 147 BGB).
Angebot, Vertragsschluss. 2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbind- lich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder in anderer Form die Verbindlichkeit vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen und basieren auf den bei der Anfrage des AG eingereichten Unterlagen und/oder anderen An- gaben, insbesondere Plänen und behördlichen Genehmigungen so- fern nichts anderes ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird. Der AG ist an seinen Auftrag als Vertragsantrag zwei Wochen ab Zugang beim AN gebunden, soweit der AG nicht regelmäßig auch mit einer späte- ren Annahme durch den AN rechnen muss (§ 147 BGB).
Angebot, Vertragsschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
Angebot, Vertragsschluss a) Unsere Angebote sind freibleibend. In Angeboten sowie in beigefügten Unterlagen enthaltene Angaben über Maße, Gewichte, Belastbarkeit und andere Produkteigenschaften stellen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar. Sie werden nur dann Beschaffenheitseigenschaften des Mietgegenstandes und Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
Angebot, Vertragsschluss. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bei Angeboten ab Lager ist Zwischenverkauf vorbehalten. Eine Ver- pflichtung zur Lieferung besteht erst dann, wenn der Auftrag von der REV Ritter GmbH schriftlich bestätigt worden ist. Auf Abruf bestellte Waren sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen und zu bezahlen. Wenn keine Abruffrist vereinbart ist, hat die Abnahme innerhalb von 6 Monaten nach Bestätigung des Auftrages oder Vorlage des Ausfallmusters zu erfolgen. Die REV Ritter GmbH ist ohne gesonderte Vereinbarung berechtigt, Teillieferungen zu tätigen und diese gesondert in Rech- nung zu stellen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Angebote 14 Kalendertage gültig. Maßgebend ist das Datum des Angebots. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Material- und Gewichtsangaben gelten als Orientierung, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Maßgebend ist das schriftliche Angebot. Alle Aufträge, Vereinbarungen oder Erklärungen, auch diejenigen der jeweiligen Vertreter, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die REV Ritter GmbH. Bei sofortiger Abnahme ab Werk oder Lager gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Der Inhalt der Auftragsbestätigung bestimmt den Inhalt des Vertrages. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Offensichtliche Irrtümer oder Druckfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Preislisten verpflichten die REV Ritter GmbH nicht zur Ausführung des Auftrages.
Angebot, Vertragsschluss. 1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend, soweit durch den Verkäufer nichts anderes schriftlich erklärt wird.
Angebot, Vertragsschluss. 2.1 Angebote von ask@co sind freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich von ask@co bestimmt ist. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Termine, Preise und Bedingungen der zu erbringenden Leistungen.
Angebot, Vertragsschluss. 2.1 Sofern nicht explizit abweichend gekennzeichnet, sind die von Kiwigrid erstellten Angebote freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für dem Kunden überlassene Prospekte, Präsentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen, gleich in welcher Form.
Angebot, Vertragsschluss. 2.1. Alle vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebote gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.
Angebot, Vertragsschluss a. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.