Änderung der Nutzungsordnung, Wirksamkeit. o Die Schulleitung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung auch während eines Schuljahres ganz oder teilweise zu ändern. Über Änderungen werden die Nutzer durch Aushang und Mail an die schulische E-Mail-Adresse informiert. Die Änderungen gelten grundsätzlich als genehmigt, wenn der jeweilige Nutzer das von der Schule gestellte Sys- tem (pädagogisches Netz inkl. IT-Ausstattung, WLAN, Moodle, Microsoft 365) nach Be- kanntgabe der Änderungen weiter nutzt. Werden durch die Änderungen Datenschutzrechte oder sonstige erhebliche persönliche Rechte der Nutzer betroffen, wird erneut die schriftli- che Anerkennung der geänderten Nutzungsbedingungen bei den Nutzern eingeholt. o Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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Änderung der Nutzungsordnung, Wirksamkeit. o Die Schulleitung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung auch während eines Schuljahres ganz oder teilweise zu ändern. Über Änderungen werden die Nutzer durch Aushang und Mail an die schulische E-Mail-Adresse informiert. Die Änderungen gelten grundsätzlich als genehmigt, wenn der jeweilige Nutzer das von der Schule gestellte Sys- tem System (pädagogisches Netz inkl. IT-Ausstattung, WLAN, Moodle, Microsoft 365Office365) nach Be- kanntgabe Bekanntgabe der Änderungen weiter nutzt. Werden durch die Änderungen Datenschutzrechte oder sonstige erhebliche persönliche Rechte der Nutzer betroffen, wird erneut die schriftli- che schriftliche Anerkennung der geänderten Nutzungsbedingungen bei den Nutzerinnen und Nutzern eingeholt. o Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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Änderung der Nutzungsordnung, Wirksamkeit. o Die Schulleitung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung auch während eines Schuljahres ganz oder teilweise zu ändern. Über Änderungen werden die Nutzer durch Aushang und Mail an die schulische E-E- Mail-Adresse informiert. Die Änderungen gelten grundsätzlich als genehmigt, wenn der jeweilige Nutzer das von der Schule gestellte Sys- tem System (pädagogisches Netz inkl. IT-Ausstattung, WLAN, Moodle, Microsoft 365Office365) nach Be- kanntgabe Bekannt- gabe der Änderungen weiter nutzt. Werden durch die Änderungen Datenschutzrechte oder sonstige erhebliche persönliche Rechte der Nutzer betroffen, wird erneut die schriftli- che schriftliche Anerkennung der geänderten Nutzungsbedingungen Nutzungs- bedingungen bei den Nutzerinnen und Nutzern eingeholt. o Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Zur Nutzung des Pädagogischen Netzes, des WLAN und von Office365 ist die Verarbeitung von personenbe- zogenen Daten an der Grundschule am Schlosspark und beim Schulträger Stadt Schieder-Schwalenberg er- forderlich. Darüber möchten wir Sie im Folgenden informieren.
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Änderung der Nutzungsordnung, Wirksamkeit. o Die Schulleitung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung auch während eines Schuljahres ganz oder teilweise zu ändern. Über Änderungen werden die Nutzer durch Aushang und Mail an die schulische E-Mail-Adresse informiert. Die Änderungen gelten grundsätzlich als genehmigt, wenn der jeweilige Nutzer das von der Schule gestellte Sys- tem System (pädagogisches Netz inkl. IT-Ausstattung, WLAN, Moodle, Microsoft 365Office365) nach Be- kanntgabe Bekanntgabe der Änderungen weiter nutzt. Werden durch die Änderungen Datenschutzrechte oder sonstige erhebliche persönliche Rechte der Nutzer betroffen, wird erneut die schriftli- che schriftliche Anerkennung der geänderten Nutzungsbedingungen bei den Nutzern eingeholt. o Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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