Wichtiger Hinweis - Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass sowohl die Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig. ● Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt keine Nutzung von Office 365 voraus. Wer die Nutzungsvereinbarung für Office 365 nicht anerkennen möchte, erfährt daraus keinen Nachteil und kann mit einer Offline Version von Microsoft Office arbeiten. ● Die Nutzung von Office 365 setzt keine Nutzung des pädagogischen Netzes voraus. Alternativ ist es auch möglich, mit Einwilligung der Eltern über einen eigenen mobilen Zugang mit dem eigenen Gerät auf Office 365 zuzugreifen. Für eine brauchbare und zuverlässige Leistung einer Mobilfunkverbindung in allen Gebäudeteilen übernimmt die Schule keine Verantwortung. ● Wer die Nutzungsvereinbarung des pädagogischen Netzes nicht anerkennt, kann keine schulischen Computer und Mobilgeräte nutzen. Die Lehrkräfte werden dann anderweitig Materialien für Arbeitsaufträge im Unterricht bereitstellen. Unsere Schulbibliothek steht unseren Schülern für Recherchen jederzeit offen. ● Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für das pädagogische Netz und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. ● Die Nutzung von Office 365 setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für Office 365 und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus.
Wichtiger Hinweis - Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass sowohl die Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch des schulischen WLAN auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch des schulischen WLAN erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig. Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt keine Nutzung des WLAN mit einem eigenen Gerät voraus (BYOD). Wer die Nutzungsvereinbarung für das schulische WLAN nicht anerkennen möchte, erfährt daraus keinen Nachteil und kann mit einem schulischen Gerät arbeiten. Alternativ ist es auch möglich, mit Einwilligung der Eltern über einen eigenen mobilen Zugang mit dem eigenen Gerät auf das Internet zuzugreifen. Für eine brauchbare und zuverlässige Leistung einer Mobilfunkverbindung in allen Gebäudeteilen übernimmt die Schule keine Verantwortung. Wer die Nutzungsvereinbarung des pädagogischen Netzes nicht anerkennt, kann keine schulischen Computer und Mobilgeräte nutzen. Die Lehrkräfte werden dann anderweitig Materialien für Arbeitsaufträge im Unterricht bereitstellen. Unsere Schulbibliothek steht unseren Schülern für Recherchen jederzeit offen. Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für das pädagogische Netz und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. Die Nutzung des schulischen WLAN mit einem eigenen Gerät (BYOD) setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für das schulische WLAN und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. Achtung - diese Seiten verbleiben beim Benutzer, damit du/ Sie jederzeit nachsehen können, wie die Nutzungsvereinbarungen lauten, in welche Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingewilligt wurde und wie man als Betroffener seine Rechte in Bezug auf die Schule als verantwortliche Stelle geltend machen kann. Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Xxxxxxx, Die Nutzung unseres pädagogischen Netzes und des schulischen WLAN ist nur nach Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung möglich. Bei der Nutzung unseres pädagogischen Netzes und des schulischen WLAN werden automatisch personenbezogene Daten verarbeitet. Dies geht nur, wenn hierfür eine Einwilligung vorliegt. Hierzu möchten wir im Folgenden Ihre / Eure Einwilligungen einholen. (Schulleiterin / Schulleiter) [Name, Vorname, Geburtsdatum und Klasse ...
Wichtiger Hinweis - Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung von Office 365 auf freiwilliger Basis erfolgt. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung von Office 365 erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig.
Wichtiger Hinweis - Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung des schulischen IServ auf freiwilliger Basis erfolgt. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung der schulischen IServ erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig.
Wichtiger Hinweis - Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass sowohl die Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig. ● Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt keine Nutzung von Office 365 voraus. Wer die Nutzungsvereinbarung für Office 365 nicht anerkennen möchte, erfährt daraus keinen Nachteil und kann mit einer Offline Version von Microsoft Office arbeiten. ● Die Nutzung von Office 365 setzt keine Nutzung des pädagogischen Netzes voraus. Alternativ ist es auch möglich, mit Einwilligung der Eltern über einen eigenen mobilen Zugang mit dem eigenen Gerät auf Office 365 zuzugreifen. Für eine brauchbare und zuverlässige Leistung einer Mobilfunkverbindung in allen Gebäudeteilen übernimmt die Schule keine Verantwortung. ● Wer die Nutzungsvereinbarung des pädagogischen Netzes nicht anerkennt, kann keine schulischen Computer und Mobilgeräte nutzen. Die Lehrkräfte werden dann anderweitig Materialien für Arbeitsaufträge im Unterricht bereitstellen. Unsere Schulbibliothek steht unseren Schülern für Recherchen jederzeit offen. ● Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für das pädagogische Netz und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. ● Die Nutzung von Office 365 setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für Office 365 und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. Mittelschule Roßtal Xxxxxxx-Xxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxx Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Xxxxxxx, ● Die Nutzung unseres pädagogischen Netzes und von Office 365 ist nur nach Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung möglich. ● Bei der Nutzung unseres pädagogischen Netzes und von Office 365 werden automatisch personenbezogene Daten verarbeitet. Dies geht nur, wenn hierfür eine Einwilligung vorliegt. Hierzu möchten wir im Folgenden Ihre / Eure Einwilligungen einholen. Die Zugangsdaten zum pädagogischen Netz und zu Office 365 werden nach Erteilen der Einwilligungen schriftlich mitgeteilt. X. Xxxx, Schulleiter [Name, Vorname, Geburtsdatum und Klasse der Schülerin / des Schülers] ☐ja/ ☐nein Nutzungsbedingungen des pädagogischen Netzes ☐ja/ ☐nein Nutzungsbedingungen von Office 365 [Ort, ...
Wichtiger Hinweis - Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass sowohl die Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig. ● Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt keine Nutzung von Office 365 voraus. Wer die Nutzungsvereinbarung für Office 365 nicht anerkennen möchte, erfährt daraus keinen Nachteil und kann mit einer Offline Version von Microsoft Office arbeiten. ● Die Nutzung von Office 365 setzt keine Nutzung des pädagogischen Netzes voraus. Alternativ ist es auch möglich, mit Einwilligung der Eltern über einen eigenen mobilen Zugang mit dem eigenen Gerät auf Office 365 zuzugreifen. Für eine brauchbare und zuverlässige Leistung einer Mobilfunkverbindung in allen Gebäudeteilen übernimmt die Schule keine Verantwortung. ● Wer die Nutzungsvereinbarung des pädagogischen Netzes nicht anerkennt, kann keine schulischen Computer und Mobilgeräte nutzen. Die Lehrkräfte werden dann anderweitig
Wichtiger Hinweis - Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung des schulischen IServ auf freiwilliger Basis erfolgt. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung der schulischen IServ erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig. Die Nutzung setzt allerdings immer auch die Anerkennung der Nutzervereinbarung für den schulische IServ und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. [Achtung - diese Seiten verbleiben beim Benutzer, damit Sie jederzeit nachsehen können, wie die Nutzungsvereinbarungen lauten, in welche Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingewilligt wurde und wie man als Betroffener seine Rechte gegenüber der Schule als verantwortliche Stelle geltend machen kann.] Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Nutzung unseres schulischen IServ ist nur nach Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung 1️⃣ möglich. Bei der Nutzung unseres schulischen IServ werden automatisch personenbezogene Daten verarbeitet, wie in den Informationen zur Datenverarbeitung beschrieben. Dies geht nur, wenn dafür eine Einwilligung 2️⃣ vorliegt. Hierzu möchten wir im Folgenden Ihre Einwilligung einholen. Die Zugangsdaten zum schulischen IServ werden nach Erteilen der Einwilligungen schriftlich mitgeteilt. (Schulleiterin / Schulleiter) [Name, Vorname, der Lehrkraft]
Wichtiger Hinweis - Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass sowohl die Nutzung von Microsoft 365 auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung von Microsoft 365 erforderlichen personenbezogenen Daten sind freiwillig. ● Die Nutzung von Microsoft 365 setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für Microsoft 365 und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Wichtiger Hinweis - Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung der schulischen NextCloud auf freiwilliger Basis erfolgt. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung der schulischen NextCloud erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig.
Wichtiger Hinweis - Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass sowohl die Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 erforderlichen personenbezogenen Daten sind freiwillig. ● Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt keine Nutzung von Office 365 voraus. Wer die Nutzungsvereinbarung für Office 365 nicht anerkennen möchte, erfährt daraus keinen Nachteil und kann mit einer Offline Version von Microsoft Office arbeiten. ● Die Nutzung von Office 365 setzt keine Nutzung des pädagogischen Netzes voraus. Alternativ ist es auch möglich, mit Einwilligung der Eltern über einen eigenen mobilen Zugang mit dem eigenen Gerät auf Office 365 zuzugreifen. Für eine brauchbare und zuverlässige Leistung einer Mobilfunkverbindung in allen Gebäudeteilen übernimmt die Schule keine Verantwortung. ● Wer die Nutzungsvereinbarung des pädagogischen Netzes nicht anerkennt, kann keine schulischen Computer und Mobilgeräte nutzen. Die Lehrkräfte werden dann anderweitig Materialien für Arbeitsaufträge im Unterricht bereitstellen. Unsere Schulbibliothek steht unseren Schülern für Recherchen jederzeit offen. ● Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für das pädagogische Netz und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. ● Die Nutzung von Office 365 setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für Office 365 und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -