Änderung der Verhältnisse und der Allgemeinen. Verteilernetzbedingungen (1) Sollte infolge künftig erlassener Gesetze, Verordnungen oder behördlicher Entscheidungen die Netznutzung unmittelbar oder mittelbar verteuert oder verbilligt werden, so erhöhen bzw. ermäßigen sich die Preise ab dem Zeitpunkt, in dem die genannten Umstände wirksam werden, auf die sich danach ergebende Höhe. Durch Verordnung festgesetzte Fixpreise gelten daher unmittelbar für dieses Vertragsverhältnis. (2) Werden gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses des Netzzugangsvertrages geänderte Allgemeine Verteilernetzbedingungen genehmigt, hat der Netzbetreiber dies binnen vier Wochen nach der Genehmigung den Netzbenutzern in einem persönlich an sie gerichteten Schreiben bekannt zu geben und ihnen diese auf deren Wunsch zuzusenden. In diesem Schreiben oder auf der Rechnung sind die Änderungen der Allgemeinen Bedingungen und die Kriterien, die bei der Änderung einzuhalten sind, nachvollziehbar wiederzugeben. Änderungen der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen gelten ab dem nach Ablauf von drei Monaten ab der Mitteilung folgenden Monatsersten als vereinbart.
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Samples: Allgemeine Verteilernetzbedingungen, Allgemeine Verteilernetzbedingungen Erdgas
Änderung der Verhältnisse und der Allgemeinen. VerteilernetzbedingungenBedingungen
(1) . Sollte infolge künftig erlassener Gesetze, Verordnungen oder behördlicher Entscheidungen die Netznutzung unmittelbar oder mittelbar verteuert oder verbilligt werden, so erhöhen bzw. ermäßigen sich die Preise ab dem Zeitpunkt, in dem die genannten Umstände wirksam werden, auf die sich danach ergebende Höhe. Durch Verordnung festgesetzte Fixpreise gelten daher unmittelbar für dieses Vertragsverhältnis.
(2) . Werden gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses des Netzzugangsvertrages geänderte neue Allgemeine Verteilernetzbedingungen Netzbedingungen genehmigt, hat der Netzbetreiber dies binnen vier Wochen nach der Genehmigung den Netzbenutzern Netzkunden in einem persönlich an sie gerichteten Schreiben bekannt zu geben und ihnen diese auf deren Wunsch zuzusendenzusenden. In diesem Schreiben oder auf der Rechnung sind die Änderungen der Allgemeinen Bedingungen Netzbedingungen und die Kriterien, die bei der Änderung nach diesem Bundesgesetz einzuhalten sind, nachvollziehbar wiederzugeben. Die Änderungen der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen gelten ab dem nach Ablauf von drei Monaten ab der Mitteilung folgenden Monatsersten als vereinbart.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz
Änderung der Verhältnisse und der Allgemeinen. Verteilernetzbedingungen
(1) Sollte infolge künftig erlassener Gesetze, Verordnungen oder behördlicher Entscheidungen die Netznutzung unmittelbar oder mittelbar verteuert oder verbilligt werden, so erhöhen bzw. ermäßigen sich die Preise ab dem Zeitpunkt, in dem die genannten Umstände wirksam werden, auf die sich danach ergebende Höhe. Durch Verordnung festgesetzte Fixpreise gelten daher unmittelbar für dieses Vertragsverhältnis.
(2) Werden gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses des Netzzugangsvertrages geänderte Allgemeine Verteilernetzbedingungen genehmigt, hat der Netzbetreiber Verteilernetzbetreiber dies binnen vier Wochen nach der Genehmigung den Netzbenutzern in einem persönlich an sie gerichteten Schreiben bekannt zu geben und ihnen diese auf deren Wunsch zuzusenden. In diesem Schreiben oder auf der Rechnung sind die Änderungen der Allgemeinen Bedingungen und die Kriterien, die bei der Änderung einzuhalten sind, nachvollziehbar wiederzugeben. Änderungen der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen gelten ab dem nach Ablauf von drei Monaten ab der Mitteilung folgenden Monatsersten als vereinbart.
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Samples: Allgemeine Verteilernetzbedingungen
Änderung der Verhältnisse und der Allgemeinen. VerteilernetzbedingungenBedingungen
(1) . Sollte infolge künftig erlassener Gesetze, Verordnungen oder behördlicher Entscheidungen Ent- scheidungen die Netznutzung unmittelbar oder mittelbar verteuert oder verbilligt werdenwerden und liegt dies außerhalb des Einflussbereiches des Netzbetreibers, so erhöhen bzw. ermäßigen sich die Preise ab dem Zeitpunkt, in dem die genannten Umstände wirksam werden, auf die sich danach ergebende Höhe. Durch Verordnung festgesetzte Fixpreise gelten daher unmittelbar für dieses Vertragsverhältnis.
(2) . Werden gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses des Netzzugangsvertrages geänderte neue Allgemeine Verteilernetzbedingungen Netzbedingungen genehmigt, hat der Netzbetreiber dies binnen vier 4 Wochen nach der Genehmigung den Netzbenutzern Netzkunden in einem persönlich an sie gerichteten Schreiben bekannt zu geben und ihnen diese auf deren Wunsch zuzusenden. In diesem Schreiben oder auf der Rechnung sind die Änderungen der Allgemeinen Bedingungen und die Kriterien, die bei der Änderung nach diesem Bundesgesetz einzuhalten sind, nachvollziehbar wiederzugeben. Die Änderungen der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen gelten ab dem nach Ablauf von drei 3 Monaten ab der Mitteilung folgenden Monatsersten als vereinbart.
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