Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Musterklauseln

Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. 2 Der Fondsvertrag § 3 Die Fondsleitung § 4 Die Depotbank § 5 Die Anleger § 6 Anteile und Anteilsklassen
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. §2. Fondsvertrag 23 §3. Fondsleitung 23 §4. Depotbank 24 §5. Anleger 25 §6. Anteile und Anteilsklassen 26
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. 2. Fondsvertrag‌ Die Rechtsbeziehungen zwischen Anlegern einer- seits und Fondsleitung sowie Depotbank anderer- seits werden durch den vorliegenden Fondsvertrag und die einschlägigen Bestimmungen der Kol- lektivanlagengesetzgebung geordnet. §3. Fondsleitung‌
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. § 4. Vertragsparteien und Vertragsabschluss § 5. Notrufnummer § 6. Nichterbringung der Leistung § 7.Netzauslastung und Entstörung § 8. Haftung und Nutzung § 9. Karten, Codes und kodierte Endgeräte § 10. Zahlungsbedingungen § 11. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden § 12. Sicherheitsleistung, Vorauszahlung
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. §2. Fondsvertrag 61 §3. Fondsleitung 61 §4. Depotbank 62 §5. Anleger 63 §6. Anteile und Anteilsklassen 65 III. RICHTLINIEN DER ANLAGEPOLITIK A. ANLAGEGRUNDSÄTZE §7. Einhaltung der Anlagevorschriften 67 §8. Anlageziel und -politik 67 §9. Flüssige Mittel 81 B. ANLAGETECHNIKEN UND -INSTRUMENTE _ 81 §10. Effektenleihe 81 §11. Pensionsgeschäfte 81 §12. Derivative Finanzinstrumente 81 §13. Aufnahme und Gewährung von Krediten 83 §14. Belastung des Vermögens der Teilvermögen 83 C. ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN §15. Risikoverteilung 83
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. 35 III. Richtlinien der Anlagepolitik 39 A. Anlagegrundsätze 39 B. Anlagetechniken und Anlageinstrumente 46 C. Anlagebeschränkungen 49
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. 2 Der Fondsvertrag § 3 Die Fondsleitung § 4 Die Depotbank § 5 Die Anleger § 6 Anteile und Anteilsklassen Richtlinien der Anlagepolitik A Anlagegrundsätze § 7 Einhaltung der Anlagevorschriften § 8 Anlagepolitik § 9 Flüssige Mittel B Anlagetechniken und –instrumente § 10 Effektenleihe § 11 Pensionsgeschäfte § 12 Derivate § 13 Aufnahme und Gewährung von Krediten § 14 Belastung des Fondsvermögens
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. 2 Der Fondsvertrag § 3 Die Fondsleitung § 4 Die Depotbank § 5 Die Anleger § 6 Anteile und Anteilsklassen - AT CHF, AT EUR, AT GBP, AT USD, ATH1 CHF, ATH1 EUR, ATH1 GBP, ATH1 USD:
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. (1) Der Bund behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Regelungen dieser Vereinbarung, insbesondere die bestimmungsgemäße Verwendung der von ihm gewährten finanziellen Mittel, gesondert zu überprüfen oder von einem von ihm zu benennenden Dritten überprüfen zu lassen (Verwendungskontrolle).
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. 8.1 Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Negative Auswirkungen auf die Betriebsführung oder die andere Vertragspartei sind möglichst auszuschließen.