Änderung des Treuhandvertrags. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich in dem Treuhandvertrag das Recht vor, die Treuhandbedingungen zu ändern. Ferner ist es ihr gemäss dem Treuhandvertrag möglich, den OGAW ganz aufzulösen, oder ihn mit einem anderen OGAW zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
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Änderung des Treuhandvertrags. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich in dem Treuhandvertrag das Recht vor, die Treuhandbedingungen zu ändern. Ferner ist es ihr gemäss dem Treuhandvertrag möglich, den OGAW ganz aufzulösen, oder ihn mit einem anderen OGAW zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren reali- sieren kann.
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Samples: www.uraniumresourcesfund.li, dl.avl-investmentfonds.de, api.bwm.ch
Änderung des Treuhandvertrags. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich in dem Treuhandvertrag das Recht vor, die Treuhandbedingungen Treuhandbe- dingungen zu ändern. Ferner ist es ihr gemäss dem Treuhandvertrag möglich, den OGAW ganz aufzulösen, oder ihn mit einem anderen OGAW zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
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