Änderungen der Buchungszeiten. Grundsätzlich gelten die gebuchten Zeiten für die Dauer des Betreuungsvertrags. ◼ Notwendig werdende Änderungen können jederzeit sowohl vom Xxxxxx als auch von den Personen- sorgeberechtigten mit einer Frist von drei Monaten vorgenommen werden. ◼ Wenn möglich, wird auf den Bedarf der Personensorgeberechtigten umgehend reagiert. ◼ Für das laufende Betreuungsjahr kann die Buchungszeit letztmalig mit Wirkung zum 31. Mai gekürzt werden. Eine Kürzung mit Wirkung zu Ende Juni oder Juli oder für August ist daher nicht möglich.
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Samples: Betreuungsvertrag, gummi-stiftung.de, www.kita-tulipan.de
Änderungen der Buchungszeiten. Grundsätzlich gelten die gebuchten Zeiten für die Dauer des Betreuungsvertrags. ◼ ◦ Notwendig werdende Änderungen können jederzeit sowohl vom Xxxxxx von der Trägerin als auch von den Personen- sorgeberechtigten Personensorge- berechtigten mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Beginn des folgenden Monats nach Ablauf der Frist vorgenommen werden. ◼ ◦ Wenn möglich, wird auf den Bedarf der Personensorgeberechtigten umgehend reagiert. ◼ ◦ Für das laufende Betreuungsjahr kann die Buchungszeit letztmalig mit Wirkung zum 31. Mai gekürzt werden. Eine Kürzung mit Wirkung zu Ende Juni oder Juli oder für August ist daher nicht möglich.
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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net
Änderungen der Buchungszeiten. Grundsätzlich gelten die gebuchten Zeiten für die Dauer des Betreuungsvertrags. ◼ Notwendig werdende Änderungen können jederzeit sowohl vom Xxxxxx als auch von den Personen- sorgeberechtigten mit einer Frist von drei Monaten vorgenommen werden. ◼ Wenn möglich, wird auf den Bedarf der Personensorgeberechtigten umgehend reagiert. ◼ Für das laufende Im laufenden Betreuungsjahr kann die Buchungszeit letztmalig mit Wirkung zum 31. Mai oder zum Ende des Betreuungsjahres (31.08.) gekürzt werden. Eine Kürzung mit Wirkung zu Ende Juni oder Juli oder für August ist daher nicht möglich.
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Samples: kita-habakuk.e-kita.de
Änderungen der Buchungszeiten. Grundsätzlich gelten die gebuchten Zeiten für die Dauer des BetreuungsvertragsBetreuungsvertrages. ◼ • Notwendig werdende Änderungen können jederzeit sowohl vom Xxxxxx als auch von den Personen- sorgeberechtigten Personensorgeberechtigten mit einer Frist von drei Monaten vorgenommen werden. ◼ • Wenn möglich, wird auf den Bedarf der Personensorgeberechtigten umgehend reagiert. ◼ Für das laufende • Im laufenden Betreuungsjahr kann die Buchungszeit letztmalig mit Wirkung bis zum 31. Mai gekürzt werden. Eine Kürzung mit Wirkung zu Ende Juni oder Juli oder für August ist daher nicht möglich.
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