Änderungen des Liefergegenstandes. Verlangen wir eine Änderung des Liefergegenstandes, so hat der Lieferant uns unverzüglich etwaige Mehr- bzw. Minderpreise und Terminauswirkungen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen.
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Samples: www.linde-mh.de, www.hepro-gmbh.de, www.mv-foerdertechnik.de