Ärztliche Kontrolluntersuchungen. Die Frequenz der Kontrolluntersuchungen orientiert sich an der medizinischen Notwendigkeit und der Schwere des Krankheitsbildes. Folgende Untersuchungen und Maßnahmen sollten bei jedem Patientenkontakt durchgeführt werden: - Anamnese und Abschätzung des Kontrollgrades, gegebenenfalls mit Prüfung der Asthmatagebücher/PEF-Protokolle („Peak Expiratory Flow“), - Körperliche Untersuchung (Auskultation), - Prüfung der Medikation und Begleitmedikation, Medikamenten- und Notfallplan, - Prüfung der Inhalationstechnik, gegebenenfalls Einleitung von Schulungsmaßnahmen, - Entscheidung über Weiterführung, Steigerung oder Absenkung der Dosis inhalativer Glukokortikosteroide, - Entscheidung über eventuell notwendige weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen nach Nummer 1.6.2, - Entscheidung über das zukünftige Kontrollintervall. Die Dokumentation im Rahmen dieser Richtlinie erfolgt in Absprache mit der Patientin oder dem Patienten vierteljährlich oder halbjährlich. Unabhängig vom Kontrollintervall soll ab der Vollendung des 5. Lebensjahres mindestens einmal pro Jahr eine Lungenfunktionsmessung durchgeführt und dokumentiert werden (Fluss/Volumen-Kurve).
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Samples: Vertrag Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 137f SGB V, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB v Asthma
Ärztliche Kontrolluntersuchungen. Die Frequenz der Kontrolluntersuchungen orientiert sich an der medizinischen Notwendigkeit und der Schwere des Krankheitsbildes. Folgende Untersuchungen und Maßnahmen sollten bei jedem Patientenkontakt durchgeführt werden: - Anamnese und Abschätzung des Kontrollgrades, gegebenenfalls mit Prüfung der Asthmatagebücher/PEF-Protokolle („Peak Expiratory Flow“), - Körperliche Untersuchung (Auskultation), - Prüfung der Medikation und Begleitmedikation, Medikamenten- und Notfallplan, - Prüfung der Inhalationstechnik, gegebenenfalls Einleitung von Schulungsmaßnahmen, - Entscheidung über Weiterführung, Steigerung oder Absenkung der Dosis inhalativer Glukokortikosteroide, - Entscheidung über eventuell notwendige weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen nach Nummer 1.6.2, - Entscheidung über das zukünftige Kontrollintervall. Die Dokumentation im Rahmen dieser Richtlinie erfolgt in Absprache mit der Patientin oder dem Patienten vierteljährlich oder halbjährlich. Unabhängig vom Kontrollintervall soll ab der Vollendung des 5. Lebensjahres mindestens einmal pro Jahr eine Lungenfunktionsmessung durchgeführt und dokumentiert werden (Fluss/Volumen-Kurve).. DMP-Anforderungen-Richtlinie Stand: 17. Mai 2018 5
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Samples: Vereinbarung Über Die Durchführung Der Strukturierten Behandlungsprogramme Nach § 137f SGB V