Common use of Übergabe Clause in Contracts

Übergabe. Der Vertragspartner oder ein von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fen. Für Service- und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige durch Schwarzmüller statt. Auf das Prü- fungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, d en Liefergegenstand sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich bekanntzugeben. Kommt der Vertragspartner die- ser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Später auftretende Män- gel hat der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich schriftlich Schwarzmüller bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung, einschließlich des entgangenen Gewinnes, verlangen oder eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, d ie e ntgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller zu ersetzen; die- se Provision kann Schwarzmüller im eigenen Namen für den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller zurücknehmen, wenn Schwarzmüller innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben eine Begründung für die gewünschte Rückgabe gegeben wird. Bevor der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kann, muss sich Schwarzmüller zu deren Annahme ausdrück- lich bereit erklärt haben. Schwarzmüller behält sich vor, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Aus- gleich der Verwaltungskosten zu kürzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausführung gefertigt worden sind, werden nicht zurückgenommen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Übergabe. Der Vertragspartner oder ein von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fen. Für Service- und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige durch Schwarzmüller statt. Auf das Prü- fungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, d en den Liefergegenstand sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich bekanntzugeben. Kommt der Vertragspartner die- ser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Später auftretende Män- gel hat der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich schriftlich Schwarzmüller bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung, einschließlich des entgangenen Gewinnes, verlangen oder eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, d ie e ntgangene die entgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller zu ersetzen; die- se Provision kann Schwarzmüller im eigenen Namen für den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller zurücknehmen, wenn Schwarzmüller innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben eine Begründung für die gewünschte Rückgabe gegeben wird. Bevor der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kann, muss sich Schwarzmüller zu deren Annahme ausdrück- lich bereit erklärt haben. Schwarzmüller behält sich vor, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Aus- gleich der Verwaltungskosten zu kürzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausführung gefertigt worden sind, werden nicht zurückgenommen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Übergabe. Der Vertragspartner oder ein von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fen. Für Service- und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige durch Schwarzmüller statt. Auf das Prü- fungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird1. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Der Vertragspartner Käufer ist verpflichtet, d en Liefergegenstand sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen7 Kalendertagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige zu übernehmen. 2. Alle Gefahren gehen, schriftlich bekanntzugebensoweit im Einzelfall nicht anders vertraglich vereinbart, mit der Übergabe des Kaufgegenstandes auf den Käufer über. 3. Kommt Im Falle der Vertragspartner die- ser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handeltNichtannahme, der bei unberechtigten Annahmeverweigerung oder eines unberechtigten Vertragsrücktrittes des Käufers kann der Untersuchung nicht erkennbar warVerkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Später auftretende Män- gel hat Tritt der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich schriftlich Schwarzmüller bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller Verkäufer unter Setzung Xxxxxxx einer 14-tägigen angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllungzurück, einschließlich des entgangenen Gewinnesist dieser berechtigt, verlangen oder eine Stornogebühr verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe von 15 15% des Kaufpreises zu verlangen. Der Verkäufer kann vom Käufer, der kein Verbraucher ist, neben der Konventionalstrafe auch den Ersatz eines diese übersteigenden Schadens geltend machen. 4. Ist die Rücknahme von Gebrauchtfahrzeugen vereinbart, so ist der Käufer verpflichtet, diese Fahrzeuge spätestens bei Übergabe des (neuen) Kaufgegenstands in betriebsbereitem, gereinigtem Zustand an den Verkäufer zu übergeben. Für wertmindernde Veränderungen an diesen Gebrauchtfahrzeugen vom Zeitpunkt der Schätzung bis zu dessen Übergabe an den Verkäufer, die nicht durch normale Abnutzung bedingt sind, hat der Käufer vollen Ersatz zu leisten. In diesem Fall und auch im Fall, dass zwischen dem Zeitpunkt der Schätzung und der Übergabe an den Verkäufer mehr als 8 Wochen verstrichen sind, kann der Verkäufer auch eine Neubewertung der Gebrauchtfahrzeuge verlangen. Der Käufer haftet für verschwiegene Mängel an den Gebrauchtfahrzeugen und dafür, dass die Gebrauchtfahrzeuge in seinem frei verfügbaren, unbelasteten Eigentum stehen. Für den Fall, dass die vereinbarte Rückgabe der Gebrauchtfahrzeuge nicht erfolgt bzw. der Verkäufer die Rücknahme berechtigt verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, eine verschuldens- unabhängige Konventionalstrafe in Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, d ie e ntgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller zu ersetzen; die- se Provision kann Schwarzmüller im eigenen Namen für den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller zurücknehmen, wenn Schwarzmüller innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben eine Begründung Preises für die gewünschte Rückgabe gegeben wirdGebrauchtfahrzeuge zu verlangen. Bevor Der Verkäufer kann neben der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kannKonventionalstrafe vom Käufer, muss sich Schwarzmüller zu deren Annahme ausdrück- lich bereit erklärt haben. Schwarzmüller behält sich vorder kein Verbraucher ist, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Aus- gleich der Verwaltungskosten zu kürzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausführung gefertigt worden sind, werden nicht zurückgenommenauch den Ersatz eines diese übersteigenden Schadens geltend machen.

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Samples: Sales Contracts

Übergabe. Der Vertragspartner oder ein von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung Fertigstellung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fenprüfen. Für Service- und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige Fertigstellungsanzeige durch Schwarzmüller Xxxxxxxxxx statt. Auf das Prü- fungsrecht Prüfungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten autorisierten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, d en den Liefergegenstand sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich bekanntzugeben. Kommt der Vertragspartner die- ser dieser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Später auftretende Män- gel Mängel hat der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich schriftlich Schwarzmüller Xxxxxxxxxx bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller Xxxxxxxxxx ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller Xxxxxxxxxx unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz Schadenersatz wegen Nichterfüllung, einschließlich des entgangenen Gewinnes, verlangen oder eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, d ie e ntgangene die entgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller Xxxxxxxxxx zu ersetzen; die- se diese Provision kann Schwarzmüller Xxxxxxxxxx im eigenen Namen für den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich gerichtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller Xxxxxxxxxx zurücknehmen, wenn Schwarzmüller Xxxxxxxxxx innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben derselben eine Begründung für die gewünschte Rückgabe gegeben wird. Bevor der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kann, muss sich Schwarzmüller Xxxxxxxxxx zu deren Annahme ausdrück- lich ausdrücklich bereit erklärt haben. Schwarzmüller Xxxxxxxxxx behält sich vor, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Aus- gleich Ausgleich der Verwaltungskosten zu kürzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausführung gefertigt worden sind, werden nicht zurückgenommen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Übergabe. (1) Der Vertragspartner oder ein Verkäufer wird den Käufer mindestens 4 Wochen vor dem Übergabetermin schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb der vertragsgemäßen Fertigstellung des Kaufobjektes verständigen und auffordern, den Kaufgegenstand durch Begehung, allfällige Mängelfeststel- lung und Zeichnung eines Übernahme- bzw. Übergabeprotokolles und Schlüsselübergabe zu übernehmen. Gleichzeitig ist auch der Restkaufpreis bekanntzugeben. (2) Mit Schlüsselübergabe gilt das Kaufobjekt als frei von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fen. Für Service- und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige durch Schwarzmüller statt. Auf das Prü- fungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, d en Liefergegenstand sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich bekanntzugeben. Kommt der Vertragspartner die- ser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossensichtbaren Mängeln abgenommen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handeltwerden im Mängelprotokoll anderslautende schriftliche Feststellungen ge- macht. Sollten andere Mängel als im Protokoll angeführt wurden, im Nachhinein beanstandet werden, so gelten diese nur insofern als ordnungsgemäß geltend gemacht, als sie innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Übergabe dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. Nicht betroffen sind davon jedoch allfällige verdeckte Mängel. (3) Der Käufer ist verpflichtet, das Kaufobjekt zu dem bekanntgegebenen Termin zu über- nehmen. Die Übergabe erfolgt in besenreinem Zustand. (4) Ab Übergabe trägt der Käufer sämtliche mit dem Kaufobjekt verbundenen Lasten, wie- auch Gefahr und Zufall, es kommt ihm aber auch der entsprechende Nutzen zu. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer das Kaufobjekt zum vorgesehenen Übergabezeitpunkt nicht über- nimmt (ausgenommen bei Verzögerung der Übergabe infolge von Mängeln). (5) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Übernahme des Kaufobjektes wegen geringfügiger Mängel im Sinne des Punktes XII. (4) zu verweigern. (6) Der Verkäufer ist auch bei Fertigstellung des Kaufobjektes zur Übergabe nicht verpflich- tet, bevor der Käufer nicht sämtliche Kaufpreisraten im Sinne von Punkt V. Abs. 2 (uneinge- schränkte Verfügbarkeit) beim Vertragserrichter Xx. Xxxxxxx Xxxxxx erlegt hat. (7) Vor der im Vorstehenden bezeichneten Übergabe darf der Käufer das Kaufobjekt nicht benützen und auch nicht zum Einstellen von Gegenständen verwenden, es sei denn, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Später auftretende Män- gel hat der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich Ver- käufer erteilt ihm hiezu ausdrücklich schriftlich Schwarzmüller bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung, einschließlich des entgangenen Gewinnes, verlangen oder eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, d ie e ntgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller zu ersetzen; die- se Provision kann Schwarzmüller im eigenen Namen für den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller zurücknehmen, wenn Schwarzmüller innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben eine Begründung für die gewünschte Rückgabe gegeben wird. Bevor der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kann, muss sich Schwarzmüller zu deren Annahme ausdrück- lich bereit erklärt haben. Schwarzmüller behält sich vor, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Aus- gleich der Verwaltungskosten zu kürzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausführung gefertigt worden sind, werden nicht zurückgenommenZustimmung.

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Samples: Kaufvertrag

Übergabe. Der Vertragspartner 5.1.Die Übergabe des eigentlichen Kaufgegenstandes im Zustand laut Bau- und Ausstattungsbeschreibung an den Käufer erfolgt nach seiner Fertigstellung unter der Voraussetzung der treuhändigen Sicherstellung des Gesamtkaufpreises und unter der Voraussetzung des Nachweises der Bezahlung der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr und des Honorars des Treuhänders und allfälliger sonstiger Nebenspesen. Die Verkäuferseite wird der Käuferseite den konkreten Übergabetermin zwei Wochen im Voraus bekannt geben. 0.0.Xxx die Käuferseite am Tag der Übergabe des eigentlichen Kaufgegenstandes nicht selbst anwesend und auch nicht durch einen ausgewiesenen Bevollmächtigten vertreten, ist die Verkäuferseite berechtigt, der Käuferseite mit Brief an ihre zuletzt angegebene Anschrift einen zweiten Übergabetermin mitzuteilen. Ist die Käuferseite abermals nicht persönlich oder ein durch einen ausgewiesenen Bevollmächtigten vertreten, gilt der eigentliche Kaufgegenstand als von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fenKäuferseite zum zweiten Übergabetermin übernommen. Für Service- und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige durch Schwarzmüller statt. Auf das Prü- fungsrecht wird stillschweigend verzichtetDas gleiche gilt, wenn die Prüfung innerhalb Käuferseite ungerechtfertigt die Übernahme des Kaufgegenstandes oder die Unterfertigung des Übergabeprotokolls oder den Zutritt zum eigentlichen Vertragsobjekt zwecks Mängelbehebung verweigert. 5.3.Bei der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wirdÜbergabe ist ein Übergabeprotokoll zu errichten und von beiden Vertragsparteien bzw. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefertderen Vertretern zu unterfertigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, d en Liefergegenstand sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Etwaige noch ausstehende Leistungen sowie sichtbare Mängel sind unverzüglichin das Übergabeprotokoll aufzunehmen. Unwesentliche Mängel und Mängel, längstens innerhalb von 8 Tagendie einer Benützung des eigentlichen Kaufgegenstandes nicht entgegenstehen, schriftlich bekanntzugeben. Kommt sowie der Vertragspartner die- ser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen, es sei dennUmstand, dass es sich um einen Mangel handeltSonderwünsche entsprechend dem Inhalt der zugrundeliegenden Vereinbarung noch nicht oder noch nicht gänzlich ausgeführt wurden, hindern die Übernahme/Übergabe nicht. Dasselbe gilt für geringfügige Mängel, wie sie nach den Ö-NORMEN toleriert werden (wie etwa leichte Putz- und Bodenunebenheiten, Haarrisse), für welche nicht Gewähr zu leisten ist. Die Verkäuferseite hat die noch ausstehenden Leistungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erbringen und die Beseitigung der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Später auftretende Män- gel hat der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich schriftlich Schwarzmüller bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung, einschließlich des entgangenen Gewinnes, verlangen oder eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, d ie e ntgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller zu ersetzen; die- se Provision kann Schwarzmüller im eigenen Namen für Übergabeprotokoll von beiden Vertragsparteien festgestellten Mängel zu veranlassen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Feststellung der erfolgten Durchführung. Die Käuferseite verpflichtet sich, den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller zurücknehmen, wenn Schwarzmüller innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben eine Begründung für die gewünschte Rückgabe gegeben wird. Bevor bauausführenden Unternehmen an Werktagen während der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kann, muss sich Schwarzmüller gewöhnlichen Arbeitszeit den Zugang zum eigentlichen Kaufgegenstand zu deren Annahme ausdrück- lich bereit erklärt haben. Schwarzmüller behält sich vor, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Aus- gleich der Verwaltungskosten zu kürzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausführung gefertigt worden sind, werden nicht zurückgenommenermöglichen.

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Samples: Kaufvertrag