Transport- kosten Musterklauseln

Transport- kosten. Der kantonalen Gesetzgebung bleibt es vorbehalten, die Klagbarkeit von Forderungen aus dem Kleinvertriebe geistiger Getränke, ein- schliesslich der Forderung für Wirtszeche, zu beschränken oder auszu- schliessen.
Transport- kosten. (1) Den Transport sowie den Auf- und Abbau der mobilen Bühne und der Bühnenelemente über- nimmt der Zweckverband Kommunale Dienste Alsbach-Hähnlein-Zwingenberg (ZKD). (2) Für den Auf- und Abbau der mobilen Bühne stellt der Mieter jeweils mindestens zwei Hilfskräfte zur Verfügung. (3) Für Transport sowie Auf- und Abbau der mobilen Bühne werden 100,00 EUR pro Vermietung berechnet. Für Transport sowie Auf- und Abbau der Bühnenelemente werden 50,00 EUR pro Vermietung berechnet, die Ausnahmeregelung nach Nr. 2 Abs. 2 ist zu beachten.
Transport- kosten. 1 Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine Aus- nahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit dem Abschlusse des Vertrages auf den Erwerber über.
Transport- kosten. Die Parteien verpflichten sich, bei jeweiliger Übergabe, gemeinsam den Zustand des Vertragsgegenstandes zu überprüfen, und das Ergebnis in einem Protokoll festzuhalten. (Siehe Anlage 2, Übergabeprotokoll). Bei Abwesenheit des Vermieters, kann er durch eine von ihm bevollmächtigte Person vertreten werden. Das Protokoll hat Beweiskraft. Bei Uneinigkeit über den Inhalt des Protokolls sind die strittigen Punkte hervorzuheben und Fotos anzufertigen. Die Chartergebühr beträgt: CHF Für die Benutzung des Jets werden 2 CHF pro Minute verrechnet Die Preise verstehen sich in Europa inkl. 7.7% MwSt. Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter im Voraus eine Anzahlung von 50% der Chartersumme bis spätestens 10 Tage nach Vertragsunterzeichnung zu leisten, ansonsten kann das Flugzeug von A anderweitig vergeben werden. Die Restzahlung des Betrags muss spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn auf dem Konto von dem Vermieter gutgeschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, ist der Vertrag nichtig, und die Anzahlung verfällt zu Gunsten des Vermieters. Im Falle des Rücktritts (Storno) von einem vereinbarten Chartertermin ist der Mieter verpflichtet, mindestens 3 Monate vor dem vereinbarten Chartertermin abzusagen. In diesem Fall erhält der Mieter seine bis dahin einbezahlten Chartergebühren in voller Höhe rückerstattet. Erfolgt keine, oder eine nicht rechtzeitige Absage, ist der Mieter zur Zahlung der vollen Chartergebühr verpflichtet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass das Flugzeug hätte anderweitig verchartert werden können durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich weiterhin bei Übergabe (vor dem ersten Flugtag) eine Kaution von zusammen CHF 5‘000,- zu zahlen, und den Vertragsgegenstand bei Charterende in einem gleichwertigen Zustand zurückzugeben. Die Kaution wird unverzüglich nach der vertragsgemäßen und mangelfreien Übergabe zurückerstattet. Kosten für Treibstoff inkl. 2-Takt-Öl, für das Laden der Batterien und Füllen der Sauerstoffanlage sind von dem Mieter zu tragen. Der Charterzeitraum beginnt am: dd.mm.yyyy und endet am: dd.mm.yyyy Für diesen Zeitraum von Tagen wird eine Chartergebühr fällig von gesamt: Bitte die entsprechenden Beträge auf folgendes Konto überweisen: Kontoinhaber: Swiss Sailplane GmbH Bankinstitut: Credit Suisse IBAN – CHF: XX00 0000 0000 0000 0000 0 IBAN – Euro: XX00 0000 0000 0000 0000 0 BIC-Code: XXXXXXXX00X

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  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.