Common use of Übergabe Clause in Contracts

Übergabe. Der Vertragspartner oder ein von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fen. Für Service- und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige durch Schwarzmüller statt. Auf das Prü- fungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Liefergegenstand sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich bekanntzugeben. Kommt der Vertragspartner die- ser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Später auftretende Män- gel hat der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich schriftlich Schwarzmüller bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung, einschließlich des entgangenen Gewinnes, verlangen oder eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, die entgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller zu ersetzen; die- se Provision kann Schwarzmüller im eigenen Namen für den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller zurücknehmen, wenn Schwarzmüller innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben eine Begründung für die gewünschte Rückgabe gegeben wird. Bevor der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kann, muss sich Schwarzmüller zu deren Annahme ausdrück- lich bereit erklärt haben. Schwarzmüller behält sich vor, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Aus- gleich der Verwaltungskosten zu kürzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausführung gefertigt worden sind, werden nicht zurückgenommen.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Übergabe. (1) Der Vertragspartner oder ein Verkäufer wird den Käufer mindestens 4 Wochen vor dem Übergabetermin schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fen. Für Service- vertragsgemäßen Fertigstellung des Kaufobjektes verständigen und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige durch Schwarzmüller statt. Auf das Prü- fungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Der Vertragspartner ist verpflichtetauffordern, den Liefergegenstand sofort Kaufgegenstand durch Begehung, allfällige Mängelfeststel- lung und vollständig Zeichnung eines Übernahme- bzw. Übergabeprotokolles und Schlüsselübergabe zu untersuchenübernehmen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb Gleichzeitig ist auch der Restkaufpreis bekanntzugeben. (2) Mit Schlüsselübergabe gilt das Kaufobjekt als frei von 8 Tagen, schriftlich bekanntzugeben. Kommt der Vertragspartner die- ser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossensichtbaren Mängeln abgenommen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handeltwerden im Mängelprotokoll anderslautende schriftliche Feststellungen ge- macht. Sollten andere Mängel als im Protokoll angeführt wurden, im Nachhinein beanstandet werden, so gelten diese nur insofern als ordnungsgemäß geltend gemacht, als sie innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Übergabe dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. Nicht betroffen sind davon jedoch allfällige verdeckte Mängel. (3) Der Käufer ist verpflichtet, das Kaufobjekt zu dem bekanntgegebenen Termin zu über- nehmen. Die Übergabe erfolgt in besenreinem Zustand. (4) Ab Übergabe trägt der Käufer sämtliche mit dem Kaufobjekt verbundenen Lasten, wie- auch Gefahr und Zufall, es kommt ihm aber auch der entsprechende Nutzen zu. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer das Kaufobjekt zum vorgesehenen Übergabezeitpunkt nicht über- nimmt (ausgenommen bei Verzögerung der Übergabe infolge von Mängeln). (5) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Übernahme des Kaufobjektes wegen geringfügiger Mängel im Sinne des Punktes XII. (4) zu verweigern. (6) Der Verkäufer ist auch bei Fertigstellung des Kaufobjektes zur Übergabe nicht verpflich- tet, bevor der Käufer nicht sämtliche Kaufpreisraten im Sinne von Punkt V. Abs. 2 (uneinge- schränkte Verfügbarkeit) beim Vertragserrichter ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ erlegt hat. (7) Vor der im Vorstehenden bezeichneten Übergabe darf der Käufer das Kaufobjekt nicht benützen und auch nicht zum Einstellen von Gegenständen verwenden, es sei denn, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Später auftretende Män- gel hat der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich Ver- käufer erteilt ihm hiezu ausdrücklich schriftlich Schwarzmüller bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung, einschließlich des entgangenen Gewinnes, verlangen oder eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, die entgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller zu ersetzen; die- se Provision kann Schwarzmüller im eigenen Namen für den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller zurücknehmen, wenn Schwarzmüller innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben eine Begründung für die gewünschte Rückgabe gegeben wird. Bevor der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kann, muss sich Schwarzmüller zu deren Annahme ausdrück- lich bereit erklärt haben. Schwarzmüller behält sich vor, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Aus- gleich der Verwaltungskosten zu kürzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausführung gefertigt worden sind, werden nicht zurückgenommenZustimmung.

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Sources: Kaufvertrag

Übergabe. Der Vertragspartner oder ein von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fen. Für Service- und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige durch Schwarzmüller statt. Auf das Prü- fungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den d en Liefergegenstand sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich bekanntzugeben. Kommt der Vertragspartner die- ser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Später auftretende Män- gel hat der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich schriftlich Schwarzmüller bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung, einschließlich des entgangenen Gewinnes, verlangen oder eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, die entgangene d ie e ntgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller zu ersetzen; die- se Provision kann Schwarzmüller im eigenen Namen für den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller zurücknehmen, wenn Schwarzmüller innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben eine Begründung für die gewünschte Rückgabe gegeben wird. Bevor der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kann, muss sich Schwarzmüller zu deren Annahme ausdrück- lich bereit erklärt haben. Schwarzmüller behält sich vor, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Aus- gleich der Verwaltungskosten zu kürzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausführung gefertigt worden sind, werden nicht zurückgenommen.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Übergabe. Der Vertragspartner oder ein von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fen. Für Service- und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige durch Schwarzmüller statt. Auf das Prü- fungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird1. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Der Vertragspartner Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen7 Kalendertagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige zu übernehmen. 2. Alle Gefahren gehen, schriftlich bekanntzugebensoweit im Einzelfall nicht anders vertraglich vereinbart, mit der Übergabe des Kaufgegenstandes auf den Käufer über. 3. Kommt Im Falle der Vertragspartner die- ser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handeltNichtannahme, der bei unberechtigten Annahmeverweigerung oder eines unberechtigten Vertragsrücktrittes des Käufers kann der Untersuchung nicht erkennbar warVerkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Später auftretende Män- gel hat Tritt der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich schriftlich Schwarzmüller bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller Verkäufer unter Setzung ▇▇▇▇▇▇▇ einer 14-tägigen angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllungzurück, einschließlich des entgangenen Gewinnesist dieser berechtigt, verlangen oder eine Stornogebühr verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe von 15 15% des Kaufpreises zu verlangen. Der Verkäufer kann vom Käufer, der kein Verbraucher ist, neben der Konventionalstrafe auch den Ersatz eines diese übersteigenden Schadens geltend machen. 4. Ist die Rücknahme von Gebrauchtfahrzeugen vereinbart, so ist der Käufer verpflichtet, diese Fahrzeuge spätestens bei Übergabe des (neuen) Kaufgegenstands in betriebsbereitem, gereinigtem Zustand an den Verkäufer zu übergeben. Für wertmindernde Veränderungen an diesen Gebrauchtfahrzeugen vom Zeitpunkt der Schätzung bis zu dessen Übergabe an den Verkäufer, die nicht durch normale Abnutzung bedingt sind, hat der Käufer vollen Ersatz zu leisten. In diesem Fall und auch im Fall, dass zwischen dem Zeitpunkt der Schätzung und der Übergabe an den Verkäufer mehr als 8 Wochen verstrichen sind, kann der Verkäufer auch eine Neubewertung der Gebrauchtfahrzeuge verlangen. Der Käufer haftet für verschwiegene Mängel an den Gebrauchtfahrzeugen und dafür, dass die Gebrauchtfahrzeuge in seinem frei verfügbaren, unbelasteten Eigentum stehen. Für den Fall, dass die vereinbarte Rückgabe der Gebrauchtfahrzeuge nicht erfolgt bzw. der Verkäufer die Rücknahme berechtigt verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, eine verschuldens- unabhängige Konventionalstrafe in Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, die entgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller zu ersetzen; die- se Provision kann Schwarzmüller im eigenen Namen für den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller zurücknehmen, wenn Schwarzmüller innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben eine Begründung Preises für die gewünschte Rückgabe gegeben wirdGebrauchtfahrzeuge zu verlangen. Bevor Der Verkäufer kann neben der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kannKonventionalstrafe vom Käufer, muss sich Schwarzmüller zu deren Annahme ausdrück- lich bereit erklärt haben. Schwarzmüller behält sich vorder kein Verbraucher ist, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Aus- gleich der Verwaltungskosten zu kürzen. Teile, die auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausführung gefertigt worden sind, werden nicht zurückgenommenauch den Ersatz eines diese übersteigenden Schadens geltend machen.

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