Common use of Übergang 1. Wagenklasse Clause in Contracts

Übergang 1. Wagenklasse. Die Benutzung der 1. Wagenklasse in IC-/EC-Zügen ist möglich. Hierzu ist zu den entspre- chenden VRR-Zeitkarten eine Zusatzwertmarke nach den VRR-Tarifbestimmungen für die Nutzung der 1. Wagenklasse zu lösen. Dies gilt auch für BärenTickets.

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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen

Übergang 1. Wagenklasse. Die Benutzung der 1. Wagenklasse in IC-/EC-Zügen ist möglich. Hierzu ist zu den entspre- chenden entsprechenden VRR-Zeitkarten ZeitTickets eine Zusatzwertmarke nach den VRR-Tarifbestimmungen für die Nutzung der 1. Wagenklasse zu lösen. Dies gilt auch für BärenTickets.

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Samples: Tarifbestimmungen

Übergang 1. Wagenklasse. Die Benutzung der 1. Wagenklasse in IC-/EC-Zügen ist möglich. Hierzu ist zu den entspre- chenden entsprechenden VRR-Zeitkarten eine Zusatzwertmarke nach den VRR-Tarifbestimmungen für die Nutzung der 1. Wagenklasse zu lösen. Dies gilt auch für BärenTickets.

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Samples: Tarifbestimmungen