Übermittlungsfehler Musterklauseln

Übermittlungsfehler. Allfällige Schäden aus der Benutzung von Post, Telefon, Telefax, E-Mail, anderen Übermittlungsarten oder Transportanstalten, namentlich aus Ver- lust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelaus- fertigungen trägt der Kunde, sofern die Bank kein grobes Verschulden trifft.
Übermittlungsfehler. Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Internet, E-Mail, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnis- sen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern BB Wertmetall AG kein grobes Verschulden trifft.
Übermittlungsfehler. Der Kunde trägt den Schaden, welcher ihm aus der Benut- zung von Post, Telefon, Fax, E-Mail, Kurierdiensten, Trans- portanstalten oder sonstigen Übermittlungsarten ent- steht, sofern die Bank bei der Benutzung dieser Übermitt- lungsarten kein grobes Verschulden trifft.
Übermittlungsfehler. Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die ATG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet haben.
Übermittlungsfehler. Allfällige Schäden aus Benutzung von Post, Telegraph, Te- lefon, Telefax, Telex, Internet (E-Mail) und anderen Über- mittlungsarten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelun- gen oder Doppelausfertigungen trägt der Vertragspartner, sofern die Bank kein grobes Verschulden trifft.
Übermittlungsfehler. Die aus der Verwendung von Post, Telefon, Telefax, E-Mail, anderen Übermittlungsarten oder Transportunternehmen, namentlich aus Ver- lust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen, Doppelsen- dungen oder doppelter Auftragsausführung, entstehenden Schäden trägt der Kunde, sofern die Bank kein grobes Verschulden trifft. In Be- zug auf alle Instruktionen, die über die oben genannten Übertragungs- wege erteilt werden, behält sich die Bank das Recht vor, deren Aus- führung nach ihrem freien Ermessen aufzuschieben, bis sie eine schriftliche Bestätigung und/oder Instruktion (oder eine Bestätigung in anderer für angemessen erachteter Form) erhalten hat, die eine Fest- stellung der Identität des Auftraggebers ermöglichen oder Aufschluss über den wirtschaftlichen Hintergrund und den Zweck der Transaktion geben.
Übermittlungsfehler. Mit der Versendung durch MeteoSchweiz geht die Gefahr in Bezug auf die Übermittlung der Leistun- gen auf den Kunden über. Jede Partei meldet der anderen Partei unverzüglich Übermittlungsfehler, welche auf Mangelhaftigkeit der Übertragungsleitungen/-geräte zurückzuführen sind. Jede Partei behebt und trägt die Kosten für die Mängelbehebung ihrer eigenen Übertragungs- leitungen/-geräte selber.
Übermittlungsfehler. Jegliche Schäden (insbesondere Verluste, Verspätungen, Missverständnisse, Änderungen oder Doppelversand, etc.), die durch die Verwendung einer mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsart (Post, E-Mail, Telefon, Fax, E-Banking, etc.) entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, vorbehältlich eines groben Verschuldens der Bank.
Übermittlungsfehler. Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-­‐Mail und anderen Übermittlungs-­‐ oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die VTJS die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet haben.
Übermittlungsfehler. Den aus der Benützung von Post, Telegraph, Telefon, Telefax, anderen Übermittlungsarten oder Trans- porteuren, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppel- ausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern die Bank kein grobes Verschulden trifft. Die Bank haftet des Weiteren nicht für Schäden, die aus Naturereignissen, Krieg, Streiks oder anderen Fällen von höherer Gewalt entstehen.