Übernachtungs- und Benachrichtigungskosten. Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, haflet dem Reisenden für den entstehenden Schaden. Der Schadensersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haflung befreit, wenn ein haflungsbefreiender Tatbestand gem. Punkt 4.3.5 vorliegt.
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Übernachtungs- und Benachrichtigungskosten. Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende Rei- sende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, haflet haftet dem Reisenden für den entstehenden Schaden. Der Schadensersatz Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haflung Haftung befreit, wenn ein haflungsbefreiender haftungsbefreiender Tatbestand gem. Punkt 4.3.5 Nr. 2.1 vorliegt.
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Übernachtungs- und Benachrichtigungskosten. Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, haflet haftet dem Reisenden für den entstehenden ent- stehenden Schaden. Der Schadensersatz Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen Perso- nen entstandenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haflung Haftung befreit, wenn ein haflungsbefreiender haftungsbefreiender Tatbestand gem. Punkt 4.3.5 Nr. 2.1 vorliegt.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Übernachtungs- und Benachrichtigungskosten. Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, haflet haftet dem Reisenden für den entstehenden Schaden. Der Schadensersatz Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haflung Haftung befreit, wenn ein haflungsbefreiender haftungsbefrei- ender Tatbestand gem. Punkt 4.3.5 Nr. 3.6 vorliegt.
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Übernachtungs- und Benachrichtigungskosten. Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, haflet haftet dem Reisenden für den entstehenden Schaden. Der Schadensersatz Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haflung Haftung befreit, wenn ein haflungsbefreiender haftungsbefreiender Tatbestand gem. Punkt 4.3.5 Nr. 3.6 vorliegt.
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Übernachtungs- und Benachrichtigungskosten. Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, haflet haftet dem Reisenden für den entstehenden Schaden. Der Schadensersatz Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang Zusam- menhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haflung Haftung befreit, wenn ein haflungsbefreiender haftungsbefreien- der Tatbestand gem. Punkt 4.3.5 4.5.6 vorliegt.
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Übernachtungs- und Benachrichtigungskosten. Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, haflet haftet dem Reisenden für den entstehenden Schaden. Der Schadensersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haflung Haftung befreit, wenn ein haflungsbefreiender haftungsbefreiender Tatbestand gem. Punkt 4.3.5 vorliegt.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Übernachtungs- und Benachrichtigungskosten. Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, haflet haftet dem Reisenden für den entstehenden Schaden. Der Schadensersatz Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung Übernach- tung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen angemesse- nen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haflung Haftung befreit, wenn ein haflungsbefreiender haftungs- befreiender Tatbestand gem. Punkt 4.3.5 Nr. 3.6 vorliegt.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Übernachtungs- und Benachrichtigungskosten. Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine sei- ne Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, haflet haf- tet dem Reisenden für den entstehenden Schaden. Der Schadensersatz Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung Be- nachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haflung Haftung befreit, wenn ein haflungsbefreiender haftungsbefrei-ender Tatbestand gem. Punkt 4.3.5 Nr. 3.6 vorliegt.
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Samples: Beförderungsbestimmungen
Übernachtungs- und Benachrichtigungskosten. Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, haflet haftet dem Reisenden für den entstehenden Schaden. Der Schadensersatz Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen ent- standenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haflung Haftung befreit, wenn ein haflungsbefreiender haftungsbefreiender Tatbestand gem. Punkt 4.3.5 Nr. 3.6 vorliegt.
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Samples: Allgemeine Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen