Übernahme des Fahrzeugs Musterklauseln

Übernahme des Fahrzeugs. Sie sind verpflichtet, zu dem Datum und der Uhrzeit, die auf dem Mietwagengutschein angegeben sind, am Schalter des Autovermieters zu erscheinen. Eine Verspätung von 30 Minuten wird im Allgemeinen toleriert, sofern sie sich während der Öffnungszeiten der Autovermietung ereignet. Nach Ablauf dieser Frist kann das Fahrzeug an einen anderen Kunden vermietet werden. Autoescape kann in keinem Fall haftbar gemacht werden und gewährt keinerlei Entschädigungsleistungen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der auf dem Mietwagengutschein angegebenen Uhrzeit zurückgeben, werden Kosten in Höhe von mindestens einer Tagesmiete laut geltendem Tarif des Vermieters zuzüglich der örtlichen Steuern und Versicherungen des Vermieters erhoben.
Übernahme des Fahrzeugs. 3.1. Die Übernahme des Fahrzeugs erfolgt am im Mietvertrag vereinbarten Übernahmeort. 3.2. Bei Übernahme hat der Kunde bzw. dessen Bevollmächtigter das Fahrzeug auf Schäden und bedungenen Zustand zu prüfen. Der Zustand des Fahrzeugs bei Übernahme wird in einem Übergabe- protokoll, das vom Kunden bzw. dessen Bevollmächtigten und einem von LeasePlan Bevollmächtigten unterfertigt wird, festgehalten. Dieses Übergabeprotokoll kann auch digital (zB. über eigene Software auf Mobilfunkgeräten des LeasePlan Bevollmächtigten) erstellt werden. Sollte der Kunde (bzw. sein für die Übernahme Bevollmächtigter) bei Übergabe Schäden am Fahrzeug feststellen, so sind diese im Übergabeprotokoll zu vermerken. Anderenfalls wird davon ausgegangen, dass diese Schäden erst nach Übernahme des Fahrzeuges entstanden sind. 3.3. Das Fahrzeug wird vollgetankt (bzw. zu 80% geladen) übergeben.
Übernahme des Fahrzeugs. Der Mieter /Fahrer ist verpflichtet das Fahrzeug bei Übernahme und vor Fahrtantritt auf eventuelle Beschädigungen und/oder offensichtliche technische Mängel zu überprüfen und diese ggf. sofort dem Vermieter zu melden.
Übernahme des Fahrzeugs. 6.1. Das Fahrzeug wird von Xxxxx vor der Übergabe vollgetankt. Bei Home Delivery gehen die Treibstoffkosten für die Überführung vom Clyde Fahrzeuglager zum Kunden zu Lasten des Kunden. Das Fahrzeug wird vor der Auslieferung zum Kunden gereinigt. Während des Transports zum Kunden oder danach findet keine erneute Reinigung statt, sodass Verschmutzungen, die auf die Überlieferungsfahrt zurückzuführen sind, nicht ausgeschlossen werden können. 6.2. Das Fahrzeug wird an den Fahrer übergeben, welcher bei der Buchung angemeldet ist. Der Fahrer muss bei der Übergabe persönlich vor Ort sein und sich mit dem Führerausweis ausweisen. 6.3. Erscheint der Kunde ohne Vorankündigung nicht am vereinbarten Übergabezeitpunkt, behält sich Xxxxx das Recht vor, eine Umtriebsgebühr von CHF 180 in Rechnung zu stellen. 6.4. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Abweichungen zwischen bestelltem und geliefertem Fahrzeug ist die Übernahme durch den Kunden zu verweigern. Bei der Übernahme wird ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt. Der Kunde hat das Fahrzeug bei der Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel im Übergabeprotokoll zu vermerken. 6.5. Soweit der Kunde behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits im Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bestanden, trägt er dafür die Beweislast.

Related to Übernahme des Fahrzeugs

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

  • Gefahrübergang, Abnahme 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 3. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen