Common use of Überprüfung der Messeinrichtung Clause in Contracts

Überprüfung der Messeinrichtung. 17.1. Der Anschlussnutzer kann jederzeit die Überprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs.4 des Eichgesetzes verlangen. Wird der Antrag auf Prü- fung nicht bei dem Netzbetreiber gestellt, so hat der An- schlussnutzer diesen, falls er Messstellenbetreiber ist, vor Antragstellung zu benachrichtigen. Gleiches gilt für das Ergebnis der Überprüfung. 17.2. Die Kosten der Befundprüfung fallen dem Netzbetreiber zur Last, wenn er Messstellenbetreiber ist und die Nachprüfung ergibt, dass die Abweichung die gesetzli- chen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag, Vertrag Über Den Anschluss an Das Stromversorgungsnetz, Vertrag Über Den Anschluss an Das Erdgasversorgungsnetz

Überprüfung der Messeinrichtung. 17.114.1. Der Anschlussnutzer kann oder der Anschlussnehmer können jeweils jederzeit die Überprüfung der Messeinrichtung Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs.4 Abs. 4 des Eichgesetzes verlangen. Wird der Antrag auf Prü- fung Prüfung nicht bei dem Netzbetreiber gestellt, so hat der An- schlussnutzer diesen, falls Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer den Netzbetreiberfalls er der Messstellenbetreiber ist, vor Antragstellung zu benachrichtigen. Gleiches gilt für das Ergebnis der Überprüfung. 17.214.2. Ist der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber, gilt Folgendes: Die Kosten der Befundprüfung Prüfung fallen dem Netzbetreiber zur Last, wenn er Messstellenbetreiber ist und die Nachprüfung ergibt, dass falls die Abweichung die gesetzli- chen gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem, der die Prüfung beantragt hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung Strom Ab Mittelspannung