Vorbehalt. 32. Die Beklagte behält sich das Recht vor, die hierin vorgetragenen Behauptungen, Argu- mente, Einwendungen, etc. zu ergänzen und/oder zu ändern sowie im Laufe des Schiedsverfahrens weitere Ausführungen zum detaillierten Sachverhalt zu machen.
Vorbehalt. Außer wie ausdrücklich anderslautend genannt, gewährt dieser Vertrag Ihnen keine geistigen Eigentumsrechte an der Software.
Vorbehalt. 12.01 Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen der Bundesre- publik Deutschland und des Gastgeberlandes, die von den ATB und BTB abweichen oder zusätzliche Beschränkungen verursachen, ha- ben jederzeit Vorrang. Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG haften nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller daraus ergeben.
12.02 Die Veranstalter der Beteiligung sind berechtigt, die Beteiligung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vo- rübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Höhere Ge- walt, Epidemien, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Streiks, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordern.
12.03 Im Falle einer Absage der Veranstaltung oder der Beteiligung des betreffenden Bundesministeriums an der Veranstaltung haften weder die Veranstalter der Beteiligung noch die DFG für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller daraus ergeben. Auf Verlangen der Veranstalter der Beteiligung ist der Aussteller ver- pflichtet, einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten zu tragen. Die Höhe der von jedem Aussteller zu zahlenden Quote wird nach Anhörung des an- tragstellenden Fachverbandes von den Veranstaltern der Beteiligung festgesetzt.
Vorbehalt. 1. Wir können einen Auftrag oder einen Teil davon mit schriftlichem Bescheid an den Lieferanten kündigen, wenn folgende Gründe vorliegen: Unmöglichkeit der Leistung des Lieferanten, Verletzung von wesentlichen Nebenpflichten (z. B. Verletzung der Obhuts- und Anzeigepflichten des Lieferanten, Unterlassung von geschuldeten Mitwirkungspflichten).
2. Bei Erhalt einer solchen Kündigung wird der Lieferant unverzüglich alle Arbeiten für seine Auftragserfüllung einstellen und veranlassen, dass seine Zulieferer oder Subunternehmer dies ebenfalls entsprechend tun.
3. Der Lieferant wird für alle Waren entschädigt, die • entsprechend dem diesbezüglichen Lieferplan zur Auslieferung fertig sind und bereitstehen, • allen Auftragsanforderungen entsprechen • und frei von allen dinglichen Belastungen oder sonstigen Rechten Dritter sind.
4. Die Entschädigung entspricht dem vereinbarten Kaufpreis und ist fällig bei Lieferung.
5. Wir sind in keinem Fall für entgangene Gewinne, Zinsaufwendungen, sonstigen Schadenersatz für Folgeschäden oder für Aufwendungen haftbar, die zumutbarerweise hätten vermieden werden können.
Vorbehalt. Die vorliegende Leistungsvereinbarung wird seitens der Stadt Zug abgeschlossen unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Kreditbewilligung durch den Grossen Gemeinderat.
Vorbehalt. ALLE IN DEN OBIGEN ABSCHNITTEN GENANNTEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE, BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MIT DER ÜBERSCHRIFT "GARANTIEAUSSCHLÜSSE", "HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG" UND "AUSSCHLUSS VON FOLGE- UND SONSTIGEN SCHÄDEN" GELTEN IM VOM GESETZ ZULÄSSIGEN HÖCHSTUMFANG.
Vorbehalt. ALLE IN DEN OBIGEN ABSCHNITTEN GENANNTEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE, BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MIT DER ÜBERSCHRIFT
Vorbehalt. OVHcloud behält sich das Recht vor, Dienste oderneue Funktionen in einer Testversion anzubieten (im
Vorbehalt. Sind wir für das Einholen von Genehmigungen, insbe- sondere für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr der Software verantwortlich, stehen unsere Lieferungen (Vertragserfüllung) unter dem Vorbehalt, dass einer Genehmigung keine Hindernisse aufgrund von natio- nalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Der Kunde ver- pflichtet sich, uns in diesem Fall alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Aus- fuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Wird eine von uns beantragte, erforderliche Genehmigung nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der hiervon betroffenen Lieferung als nicht geschlossen; Schadens- ersatzansprüche gegen uns sind insoweit ausgeschlos- sen.
Vorbehalt. Zwischen den Partnern dieser Vereinbarung besteht Einigkeit darüber, dass die Vergü- tung oder Vergütungsbestandteile im Rahmen von entsprechenden Beschlüssen der Ge- meinsamen Kommission gem. des Ergänzungsvertrages (III. Vertrag) zur Vereinbarung zur Fortführung der Inhalte und Regelungen des Niedersächsischen Landesrahmenvertra- ges nach § 93 d Abs. 2 BSHG und des Niedersächsischen Landesrahmenvertrages zur Vergleichbarkeit (FFV LRV) verändert werden.