Common use of Überprüfungszeitraum und zusätzliche Verfahren für bestehende Konten von Rechtsträgern Clause in Contracts

Überprüfungszeitraum und zusätzliche Verfahren für bestehende Konten von Rechtsträgern. 1. Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern mit einem Ge- samtsaldo oder -wert von mehr als 250 000 US-Dollar zum 31. Dezember [xxxx] muss bis 31. Dezember [xxxx] abgeschlossen sein. 2. Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern, deren Gesamtsaldo oder -wert zum 31. Dezember [xxxx] nicht mehr als 250 000 US-Dollar be- trägt, zum 31. Dezember eines Folgejahres jedoch 250 000 US-Dollar über- steigt, muss innerhalb des Kalenderjahrs nach dem Jahr, in dem der Ge- samtsaldo oder -wert 250 000 US-Dollar übersteigt, abgeschlossen sein. 3. Tritt bei einem bestehenden Konto eines Rechtsträgers eine Änderung der Gegebenheiten ein, aufgrund derer dem meldenden Finanzinstitut bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder andere kontobezoge- ne Unterlagen nicht zutreffend oder unglaubwürdig sind, so muss es den Sta- tus des Xxxxxx nach den in Unterabschnitt D festgelegten Verfahren neu be- stimmen.

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Samples: Multilateral Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information, Multilateral Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information

Überprüfungszeitraum und zusätzliche Verfahren für bestehende Konten von Rechtsträgern. 1. Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern mit einem Ge- samtsaldo Gesamt- kontosaldo oder -wert von mehr als 250 000 US-Dollar zum 31. Dezember [xxxx...] muss bis 31. Dezember [xxxx...] abgeschlossen sein. 2. Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern, deren Gesamtsaldo Gesamtkon- tosaldo oder -wert zum 31. Dezember [xxxx...] nicht mehr als 250 000 US-Dollar be- trägtnicht über- steigt, zum 31. Dezember eines Folgejahres jedoch 250 000 US-Dollar über- steigtdiesen Betrag übersteigt, muss innerhalb des Kalenderjahrs nach dem Jahr, in dem der Ge- samtsaldo Gesamtkonto- saldo oder -wert 250 000 US-Dollar diesen Betrag übersteigt, abgeschlossen sein. 3. Tritt bei einem bestehenden Konto eines Rechtsträgers eine Änderung der Gegebenheiten ein, aufgrund derer deren dem meldenden Finanzinstitut bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder andere kontobezoge- ne kontobe- zogene Unterlagen nicht zutreffend oder unglaubwürdig sind, so muss es den Sta- tus Status des Xxxxxx nach den in Unterabschnitt D festgelegten Verfahren neu be- stimmenbestimmen.

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Samples: Multilateral Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information

Überprüfungszeitraum und zusätzliche Verfahren für bestehende Konten von Rechtsträgern. 1. Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern mit einem Ge- samtsaldo Gesamt- kontosaldo oder -wert von mehr als 250 000 US-Dollar zum 31. Dezember [xxxx] muss bis 31. Dezember [xxxx] abgeschlossen sein. 2. Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern, deren Gesamtsaldo Gesamtkon- tosaldo oder -wert zum 31. Dezember [xxxx] nicht mehr als 250 000 US-Dollar be- trägtnicht über- steigt, zum 31. Dezember eines Folgejahres jedoch 250 000 US-Dollar über- steigtdiesen Betrag übersteigt, muss innerhalb des Kalenderjahrs nach dem Jahr, in dem der Ge- samtsaldo Gesamtkonto- saldo oder -wert 250 000 US-Dollar diesen Betrag übersteigt, abgeschlossen sein. 3. Tritt bei einem bestehenden Konto eines Rechtsträgers eine Änderung der Gegebenheiten ein, aufgrund derer deren dem meldenden Finanzinstitut bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder andere kontobezoge- ne kontobe- zogene Unterlagen nicht zutreffend oder unglaubwürdig sind, so muss es den Sta- tus Status des Xxxxxx nach den in Unterabschnitt D festgelegten Verfahren neu be- stimmenbestimmen.

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Samples: Multilateral Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information