Common use of Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente Clause in Contracts

Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente. Die Teildynamische Gewinnrente besteht aus einem flexiblen Teil und einem steigenden Teil. Die Überschussanteile für den flexiblen Teil werden für eine bereits ab Rentenbeginn erhöhte Rente (Flexible Teilrente) verwendet. Diese bleibt solange un- verändert, wie sich die maßgebenden Überschuss-Sätze nicht ändern. Sie verringert bzw. erhöht sich nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik nur bei einer Änderung der Festlegung der maßgebenden Überschuss-Sätze; gege- benenfalls kann die Flexible Teilrente auch ganz entfallen. Die zukünftigen, noch nicht zugeteilten Überschussanteile wer- den unter der Annahme, dass der Zinssatz für die flexible Teil- rente unverändert bleibt, nach anerkannten Regeln der Ver- sicherungsmathematik so aufgeteilt, dass sich eine über die Rentenzahlungszeit gleichbleibende Flexible Teilrente ergibt. Die jährlichen Überschussanteile für den steigenden Teil wer- den für zusätzliche Rentensteigerungen verwendet (Steigende Teilrente). Die Überschusszuweisung wird in Prozent des De- ckungskapitals – einschließlich des Deckungskapitals der Stei- genden Teilrente – bemessen. Wurde die Rente nur während eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung ent- sprechend anteilig bemessen. Die Erhöhung der Steigenden Teilrente wirkt sich auf eine ver- einbarte Rentengarantie und garantierte Rentensteigerung aus, nicht jedoch auf eine vereinbarte Kapitalrückgewähr. Die Ermittlung der Teildynamischen Gewinnrente erfolgt auf Basis der zu Beginn der Rentenphase für diesen Versiche- rungsvertrag gültigen Rechnungsgrundlagen für den Renten- faktor nach Abschnitt B Nummer 2.2.

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Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente. Die Teildynamische Gewinnrente besteht aus einem flexiblen Teil und einem steigenden Teil. Die Überschussanteile für den flexiblen Teil werden unter Berücksichtigung von Verwaltungs- kosten für eine bereits ab Rentenbeginn erhöhte Rente (Flexible Fle- xible Teilrente) verwendet. Diese bleibt solange un- verändertunverändert, wie sich die maßgebenden Überschuss-Sätze nicht ändern. Sie verringert bzw. erhöht sich nach anerkannten Re- geln Regeln der Versicherungsmathematik nur bei einer Änderung der Festlegung Festle- gung der maßgebenden Überschuss-Sätze; gege- benenfalls gegebenenfalls kann die Flexible Teilrente auch ganz entfallen. Die zukünftigenzukünfti- gen, noch nicht zugeteilten Überschussanteile wer- den werden unter der Annahme, dass der Zinssatz für die flexible Teil- rente unverändert Flexible Teilrente un- verändert bleibt, nach anerkannten Regeln der Ver- sicherungsmathematik Versicherungs- mathematik so aufgeteilt, dass sich eine über die Rentenzahlungszeit Rentenzah- lungszeit gleichbleibende Flexible Teilrente ergibt. Die jährlichen Überschussanteile für den steigenden Teil wer- den für zusätzliche Rentensteigerungen verwendet (Steigende Teilrente). Die Überschusszuweisung wird in Prozent des De- ckungskapitals – einschließlich des Deckungskapitals der Stei- genden Teilrente – bemessen. Wurde die Rente nur während eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung ent- sprechend anteilig bemessen. Die Erhöhung der Steigenden Teilrente wirkt sich auf eine ver- einbarte Rentengarantie und garantierte Rentensteigerung aus, nicht jedoch auf eine vereinbarte Kapitalrückgewähr. Die Ermittlung der Teildynamischen Gewinnrente erfolgt auf Basis der zu Beginn der Rentenphase für diesen Versiche- rungsvertrag gültigen Rechnungsgrundlagen für den Renten- faktor nach Abschnitt B Nummer 2.2.

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Samples: fiseba.de

Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente. Die Teildynamische Gewinnrente besteht aus einem flexiblen Teil und einem steigenden Teil. Die Überschussanteile für den flexiblen Teil werden für eine bereits ab Rentenbeginn erhöhte Rente (Flexible Teilrente) verwendet. Diese bleibt solange un- verändert, wie sich die maßgebenden Überschuss-Sätze nicht ändern. Sie verringert bzw. erhöht sich nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik nur bei einer Änderung der Festlegung der maßgebenden Überschuss-Sätze; gege- benenfalls kann die Flexible Teilrente auch ganz entfallen. Die zukünftigen, noch nicht zugeteilten Überschussanteile wer- den unter der Annahme, dass der Zinssatz für die flexible Teil- rente unverändert bleibt, nach anerkannten Regeln der Ver- sicherungsmathematik so aufgeteilt, dass sich eine über die Rentenzahlungszeit gleichbleibende Flexible Teilrente ergibt. Die jährlichen Überschussanteile für den steigenden Teil wer- den für zusätzliche Rentensteigerungen verwendet (Steigende Teilrente). Die Überschusszuweisung wird in Prozent des De- ckungskapitals – einschließlich des Deckungskapitals der Stei- genden Teilrente – bemessen. Wurde die Rente nur während eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung ent- sprechend anteilig bemessen. Die Erhöhung der Steigenden Teilrente wirkt sich auf eine ver- einbarte Rentengarantie und garantierte Rentensteigerung aus, nicht jedoch auf eine vereinbarte Kapitalrückgewähr. Die Ermittlung der Teildynamischen Gewinnrente erfolgt auf Basis der zu Beginn der Rentenphase für diesen Versiche- rungsvertrag gültigen Rechnungsgrundlagen für den Renten- faktor die garantierte Rente nach Abschnitt B Nummer 2.22.1.

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Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente. Die Teildynamische Gewinnrente besteht aus einem flexiblen Teil und einem ei- nem steigenden Teil. Die Überschussanteile für den flexiblen Teil werden für eine bereits ab Rentenbeginn erhöhte Rente (Flexible Teilrente) verwendetver- wendet. Diese bleibt solange un- verändertunverändert, wie sich die maßgebenden Überschuss-Sätze nicht ändern. Sie verringert bzw. erhöht sich nach anerkannten Re- geln an- erkannten Regeln der Versicherungsmathematik nur bei einer Änderung der Festlegung der maßgebenden Überschuss-Sätze; gege- benenfalls gegebenenfalls kann die Flexible Teilrente auch ganz entfallen. Die zukünftigen, noch nicht zugeteilten zu- geteilten Überschussanteile wer- den werden unter der Annahme, dass der Zinssatz Zins- satz für die flexible Teil- rente Flexible Teilrente unverändert bleibt, nach anerkannten Regeln Re- geln der Ver- sicherungsmathematik Versicherungsmathematik so aufgeteilt, dass sich eine über die Rentenzahlungszeit gleichbleibende Flexible Teilrente ergibt. Die jährlichen Überschussanteile für den steigenden Teil wer- den werden für zusätzliche zu- sätzliche Rentensteigerungen verwendet (Steigende Teilrente). Die Überschusszuweisung Über- schusszuweisung wird in Prozent des De- ckungskapitals Deckungskapitals – einschließlich des Deckungskapitals der Stei- genden Steigenden Teilrente – bemessen. Wurde die Rente nur während eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung ent- sprechend entsprechend anteilig bemessen. Die Erhöhung der Steigenden Teilrente wirkt sich auf eine ver- einbarte Rentengarantie und vereinbarte To- desfall-Leistung Rentengarantiezeit, garantierte Rentensteigerung ausRentensteigerung, nicht jedoch auf eine vereinbarte KapitalrückgewährTodesfall-Leistung Kapitalrückgewähr aus. Die Ermittlung der Teildynamischen Gewinnrente erfolgt jeweils auf Basis Ba- sis der zu Beginn der Rentenphase für diesen Versiche- rungsvertrag gültigen Rechnungsgrundlagen für den Renten- faktor nach im Rentenbezug (siehe Abschnitt B Nummer 2.2Num- mer 2.5).

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