Haftung. (1) Der Verkäufer haftet außerhalb des zwingenden Anwendungs- bereiches des Produkthaftpflichtgesetzes für einen dem Käufer entstandenen Schaden nur insoweit, als ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Nachweis des groben Verschuldens obliegt dem Käufer.
Haftung. 10.1 Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Klausel 7 beschränkt sich die Haftung des Verkäufers im Rahmen eines Vertrags, einschließlich der Haftung für fehlende oder verspätete Lieferung oder für Mängel an der gelieferten Ware, auf den berechneten Nettobetrag der entsprechenden Ware. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, gegen die der Käufer versichert ist.
Haftung. 8.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Punkt 3 ist unsere vertragliche und gesetzliche Haftung auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung der wichtigsten Vertragsverpflichtungen beschränkt.