Beschränkungen Clause Samples
Beschränkungen. Die Institution darf die Produkte und Dienste nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags und für die in den Produktbeschreibungen angegebenen Zwecke verwenden.
Section 5 Ownership and Licenses § 5 Eigentum und Lizenzen
Beschränkungen. (a) Die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags überlassenen Kopien der Software werden von Sun in Lizenz vergeben, nicht verkauft. Sun behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte vor.
(b) Sie dürfen eine einzige Kopie der Software für Archivierungszwecke erstellen, die Software jedoch ansonsten in ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ kopieren, modifizieren oder vertreiben. Wenn die Sun-Dokumentation zu der Software jedoch bestimmte Teile der Software angibt, wie z. B. Header-Dateien, Klassenbibliotheken, Referenzquellcode und/oder wiederveräußerbare Dateien, die anders gehandhabt werden dürfen, dürfen Sie diese Teile der Software nur wie in der Sun-Dokumentation beschrieben handhaben.
(c) Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleasen, verleihen oder beleihen.
(d) Die Software darf nicht dekompiliert oder durch Reverse-Engineering rekonstruiert werden, es sei denn, die Durchsetzung dieser Beschränkungen ist durch geltendes Recht verboten.
(e) Die Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags gelten auch für alle von Sun nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellten Software-Aktualisierungen, die die Original-Software ersetzen und/oder ergänzen, es sei denn, solche Aktualisierungen enthalten eine separate Lizenz.
(f) Es ist nicht gestattet, die Ergebnisse von Benchmark- oder Vergleichstests bzgl. der Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Sun zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu ▇▇▇▇▇▇.
(g) Bei der Software handelt es sich um vertrauliches und urheberrechtlich geschütztes Material.
(h) Wenn die Software in gebündelter oder eingebetteter Form andere Software enthält, die Funktionen der Software bereitstellt, dürfen Sie, sofern nicht anders angegeben, diese andere Software nicht als eigenständiges Produkt oder (ganz oder teilweise) zusammen mit anderen Programmen einsetzen.
(i) Die Software kann Programme enthalten, die eine automatisierte Erfassung von Systemdaten und/oder automatisierte Softwareaktualisierungsdienste durchführen. Mit solchen Programmen erfasste Systemdaten dürfen von Sun, seinen Unterlieferanten und seinen Dienstleistungspartnern zum ▇▇▇▇▇ der Erbringung von Fernsystemdienstleistungen an Sie und/oder der Verbesserung der Software und Systeme von Sun verwendet werden.
(j) Die Software wurde nicht zur Verwendung beim Entwurf, der Konstruktion, dem Betrieb bzw. der Wartung einer Kernkraftanlage konzipiert, lizenziert oder entwickelt. Sun und seine Lizenzgeber übernehmen keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der E...
Beschränkungen. 4.1. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass niemand sonst, insbesondere nicht Ihre verbundenen Unternehmen und/oder die Kunden Ihrer verbundenen Unternehmen, aufgrund des vorliegenden Vertrags, der Ihnen hierin gewährten eingeschränkten Lizenzrechte oder durch die Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen der Parteien im Rahmen des vorliegenden Vertrags irgendwelche ausdrücklichen oder stillschweigenden Lizenzrechte an der Software erwerben darf. Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, mit Ausnahme der hier ausdrücklich gewährten Rechte, verbleiben beim Lizenzgeber.
4.2. Die Nutzung von Versionen oder Modulen der Software, die gegen eine Lizenzgebühr über den lizenzierten Zeitraum hinaus von einer Person, einem Unternehmen, einer Körperschaft, einer Regierungsbehörde oder einer anderen Einrichtung vertrieben werden, ist strengstens untersagt.
4.3. Sofern nicht ausdrücklich im vorliegenden Vertrag dargelegt oder durch örtliche Gesetze erlaubt, dürfen Sie weder direkt noch indirekt:
(i) die Software vermieten, verleasen, unterlizenzieren, verleihen, übertragen oder überlassen
(ii) die Software in irgendeiner ▇▇▇▇▇ nutzen oder vervielfältigen, es sei denn, dies ist vom Lizenzgeber genehmigt und nach geltendem Recht zulässig, einschließlich der Fälle, in denen dies zum ▇▇▇▇▇ der Datensicherung oder der Betriebssicherheit gemäß Ziffer 2.2. erforderlich ist
(iii) Eigentums-, Marken- oder Urheberrechtsvermerke auf oder in der Software verändern, entfernen oder verdecken (iv) die Software veröffentlichen, damit andere die Software kopieren oder über das Internet verbreiten können
Beschränkungen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die folgenden Handlungen unmittelbar selbst oder mittelbar durch Dritte vorzunehmen: (a) (i) die Software, (ii) eine geänderte Version der Software oder ein aus der Software abgeleitetes Werk, die von dem oder für den Nutzer hergestellt wurden, oder (iii) die Community Versionen zum Gegenstand einer Unterlizenz zu machen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verpachten, zu vertreiben, zu vermarkten, kommerziell zu nutzen oder auf sonstige Weise Rechte an den besagten Gegenständen auf Dritte zu übertragen oder Dritten die Nutzung hieran zu überlassen; (b) etwaige an der Software angebrachte Kennzeichen zu entfernen oder zu verändern, die auf Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte an der Software hinweisen; (c) die Software unter Verstoß gegen die jeweils geltenden Gesetze oder Exekutivvorschriften einer beliebigen Regierung auf Dritte zu übertragen, zu nutzen oder ins Ausland auszuführen; (d) die Software im Zusammenhang mit einer Community Version zu verbinden, aufzurufen, zu verknüpfen oder anderweitig zu nutzen, oder die Dienstleistungen für Community Versionen bzw. für nicht lizenzierte Prozessoren oder registrierte Nutzer in Anspruch zu nehmen; oder ( e) verschlüsselte oder codierte Teile der Software nachzukonstruieren, zu dekompilieren oder zu verändern.
Beschränkungen. Außer in den ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung genehmigten Fällen darf der ▇▇▇▇▇ nicht die Software vermieten, im Rahmen von Leasing oder Timesharing weitergeben, Unterlizenzen vergeben, vertreiben, weiterverkaufen, verkaufen, übertragen, kopieren, reproduzieren, anzeigen, dekompilieren, rückentwickeln, disassemblieren oder ändern oder die einzelnen Komponenten der Software trennen. Der ▇▇▇▇▇ darf die Software weder mit Hilfe von Timesharing-, noch Dienstleistungsunternehmen-, Virtualisierungs-, Anwendungs-Hosting- oder sonstige Fernzugriffsvereinbarungen hochladen, hosten, nutzen oder abrufen; darüber hinaus ist der ▇▇▇▇▇ nicht berechtigt, die Software zur Bereitstellung von Hosting-, Dienstleistungsunternehmens- oder Anwendungsanbieter-Services zu nutzen. Die folgenden zusätzlichen Beschränkungen gelten unter den im Anschluss definierten Umständen; falls ein Konflikt zwischen diesen Beschränkungen und anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung auftritt, gelten die folgenden Bestimmungen:
Beschränkungen. Sofern nicht abweichend im Vertrag festgelegt und soweit nach geltendem Recht zulässig, verpflichtet sich der ▇▇▇▇▇, (i) das Softwareprodukt nicht zu ändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (ii) keine Urheberrechtshinweise, Markenzeichen oder andere Hinweise auf Eigentumsrechte zu entfernen oder zu verändern; (iii) das Softwareprodukt nicht für andere Zwecke als den eigenen Geschäftsbetrieb und die in Abschnitt 4.1 definierte Erlaubte Nutzung zu verwenden; (iv) einer Person, die kein Autorisierter Nutzer ist, Zugriff auf das Softwareprodukt zu gewähren; (v) keine Tools zu verwenden oder wissentlich zuzulassen, um die Sicherheit des Softwareprodukts zu testen, zu scannen oder zu versuchen, in sie einzudringen oder sie zu scannen, z. B. um Lizenzeinheiten und -mengen zu kontrollieren oder Softwarenutzungsbeschränkungen zu umgehen, oder auf Vertrauliche Informationen zuzugreifen; (vi) keine Rechte an geistigem Eigentum nach geltendem Recht zu verletzen; (vii) die Infrastruktur von Nextlane oder seiner Hosting-Provider nicht unangemessen oder unverhältnismässig ▇▇▇▇▇ zu belasten; (viii) keine ▇▇▇▇▇, Trojaner, Würmer oder andere Computerprogramme zu verwenden, die ein System, Daten oder Informationen beschädigen, nachteilig beeinflussen, ▇▇▇▇▇▇▇▇ abfangen oder entfremden können.
Beschränkungen. Du verpflichtest dich, es zu unterlassen und es anderen nicht zu gestatten, die Apple-Software oder Teile davon zu kopieren (sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Lizenzvertrags gestattet ist), zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, Versuche zur Ableitung des Quellcodes zu unternehmen, den Quellcode zu entschlüsseln, zu modifizieren oder abgeleitete Werke der Apple-Software oder Teilen davon zu erstellen (sofern dies nicht und nur in dem Ausmaß, in dem jegliche vorgenannte Beschränkung durch gesetzliche Vorschriften untersagt ist oder durch die Lizenzbestimmungen, die die Nutzung jeglicher möglicherweise zur Apple-Software gehöriger Open-Source-Komponenten regeln, gestattet ist). Du erklärst dich damit einverstanden, die Apple- Software in Übereinstimmung mit ▇▇▇▇▇ geltenden Gesetzen zu verwenden, einschließlich lokaler Gesetze des ▇▇▇▇▇▇ oder der Region, in dem bzw. der du wohnhaft bist oder in dem bzw. der du die Apple- Software lädst oder verwendest
Beschränkungen. Der ▇▇▇▇▇ ist nicht berechtigt, Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise, die in der Software erscheinen, zu entfernen oder zu ändern. Der ▇▇▇▇▇ ist nicht berechtigt (und wird ▇▇ ▇▇▇▇▇ seinen Angestellten noch Dritten gestatten): (i) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Good die Software zu ändern oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen; (ii) die Software zurückzuentwickeln (reverse engineering), diese zu dekompilieren, zu entschlüsseln oder auf andere ▇▇▇▇▇ zu versuchen, die Software-Quellcodes, ihnen zugrundeliegende Ideen oder Algorithmen offenzulegen (außer für den Fall und in dem Umfang, in dem geltende Gesetze Rückentwicklungsbeschränkungen verbieten, wobei ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Good zuvor zu informieren ist); (iii) die Software weiterzugeben, diese zu vermieten, zu verleihen, zu übertragen, sie abzutreten, sie im Rahmen des Timesharing oder als Gegenstand unternehmerischer Services einzusetzen, oder anderweitig die Software zum Nutzen eines Dritten einzusetzen oder diesem die Nutzung der Software zu gestatten (etwa durch Multiplexing oder Pooling), soweit nicht von Good schriftlich gestattet; (iv) Ergebnisse von Leistungstests, technische Ergebnisse oder andere Performance-Daten bezüglich der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Good offenzulegen; (v) die Software zu nutzen oder die Übermittlung, die Übertragung, die Ausfuhr oder die Wiederausfuhr der Software oder von Teilen der Software zu gestatten, soweit dies gegen Exportbeschränkungen oder gegen den Kunden bindende Gesetze oder Bestimmungen verstößt. Der ▇▇▇▇▇ ist allein verantwortlich, dass jeder seiner Angestellten, Vertragspartner und Handelsvertreter die Vertragsbedingungen und alle geltenden Gesetze einhält.
Beschränkungen. SOTI wird in folgenden Fällen nicht tätig:
a) bei Geräten, die hinsichtlich ihrer Funktionalität oder Betriebssystemskapazität geändert wurden,
b) bei Geräten mit Firmware oder veränderten Versionen von Standardbetriebssystemen, die nicht den von SOTI zertifizierten Geräten entsprechen und durch einen Hersteller sowie einen anerkannten Betreiber zur Verfügung gestellt werden,
c) bei Software- und Datenbankkomponenten, die durch Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung SOTIs verändert wurden,
d) sofern der Lizenznehmer Upgrades oder Migrationen außerhalb des zugelassenen Weges vorgenommen hat.
