Änderung angrenzender Stände Musterklauseln

Änderung angrenzender Stände. Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeit- punkt der Zulassung verändert hat. Ersatz- ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.