Überwachungsaudit Musterklauseln

Überwachungsaudit. 1.2.1 Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zertifikates sind mindestens jähr- liche Überwachungsaudits vor Ort durchzuführen. Der Fälligkeitstag richtet sich nach dem Datum des letzten Audittages des Erst-Zertifizierungsaudits. Das ers- te Überwachungsaudit nach dem Erst-Zertifizierungsaudit ist zum Fälligkeitstag zu planen und muss bis spätestens 12 Monate nach der Zertifizierungsent- scheidung durchgeführt sein.
Überwachungsaudit. Es wird grundsätzlich bei erstmaliger Begutachtung im Verifizierungsverfah- ren ein Überwachungsaudit ca. 1 Jahr nach dem Erst-Audit und die Begren- zung der Gültigkeit der Verifizierungsbescheinigung für diesen Zeitpunkt vor- gesehen. Die Entscheidung dazu erfolgt bei der Freigabe der Verifizierungs- bestätigung. Nach erfolgreichem Überwachungsaudit wird die Gültigkeit der Verifizie- rungsbestätigung auf 3 Jahre, ausgehend vom Erst-Auditdatum, verlängert. Es wird bei der Überwachung (bei Genehmigungsinhabern oder potenziellen Genehmigungsinhabern) eine aktuelle CoP Auskunft an die Genehmigungs- behörde übermittelt. Im Falle von Wiederholungsbegutachtungen erfolgt grundsätzlich keine jähr- liche Überwachung.
Überwachungsaudit. 1.2.1 Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zertifikates sind mindestens jährliche Überwachungsaudits vor Ort durchzuführen, in einem Abstand von jeweils 12 Mo- naten. Der Fälligkeitstag richtet sich nach dem letzten Audittag des Zertifizierung- saudits. Überwachungsaudits dürfen bis zu 3 Monate vor der Fälligkeit durchge- führt werden und müssen exakt bis zum Fälligkeitstag durchgeführt sein.
Überwachungsaudit. (max. 12 Monate nach (Re-)Zertifizierungsaudit)
Überwachungsaudit. (ca. 24 Monate nach (Re-)Zertifizierungsaudit) Nach Kundenanfrage bzw. -antrag läuft das Zertifizierungsverfahren nach neben- stehendem allg. Schema ab und wird im 3- Jahreszyklus wiederholt.
Überwachungsaudit. Es ist grundsätzlich durch den Auftragnehmer kein Überwachungsaudit vor- gesehen. Die Entscheidung dazu obliegt der Genehmigungsbehörde.
Überwachungsaudit. Es erfolgt eine jährliche Überwachung gemäß den Regeln der zutreffenden zertifizierten Verfahren. Alle Verfahrensschritte bis einschließlich Auditdurchführung können zum Verfahren-GRA wieder separat oder in Kombination mit den zertifizierten Verfahren erfolgen. Es wird bei jeder Überwachung (bei Genehmigungsinhabern oder potenziellen Genehmigungsinhabern) eine aktuelle CoP Auskunft an die Genehmigungsbehörde übermittelt.
Überwachungsaudit. Es wird grundsätzlich keine Überwachungsbegutachtung vorgesehen. Die Entscheidung zu weiteren Überwachungsmaßnahmen obliegt der Genehmigungsbehörde.
Überwachungsaudit. Es erfolgt eine jährliche Überwachung gemäß den Regeln der zutref- fenden zertifizierten Verfahren. Alle Verfahrensschritte bis einschließlich Au- ditdurchführung können zum Verfahren-GRA wieder separat oder in Kombi- nation mit den zertifizierten Verfahren erfolgen. TÜV Rheinland Cert GmbH LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH Geschäftssitz: Telefon: +00 000 000 0 Geschäftssitz: Telefon: +00 000 000 0000 Am Grauen Stein Telefax: +00 000 000 0000 Xxxxxxxx. 0 Telefax: +00 000 000 0000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxx@xx.xxx.xxx 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxx@xx.xxx.xxx Es wird bei jeder Überwachung (bei Genehmigungsinhabern oder potenziel- len Genehmigungsinhabern) eine aktuelle CoP Auskunft an die Genehmi- gungsbehörde übermittelt.
Überwachungsaudit. Es wird grundsätzlich keine Überwachungsbegutachtung vorgesehen. Die Entscheidung zu weiteren Überwachungsmaßnahmen obliegt der Genehmi- gungsbehörde.