Common use of A.1.1.4 Regulierungsvollmacht Clause in Contracts

A.1.1.4 Regulierungsvollmacht. Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schaden- ersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Nehmen Sie daher im Schadenfall unverzüglich Kontakt mit unserer Schaden- abteilung auf. A.1.1.5 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versiche- rungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Ge- brauchs von dem Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.

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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung

A.1.1.4 Regulierungsvollmacht. Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schaden- ersatzansprüche in Ihrem Namen gegen Sie erhobene Schadenersatzan- sprüche zu erfüllen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden erscheinen- den Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Nehmen Sie daher im Schadenfall unverzüglich Kontakt mit unserer Schaden- abteilung Schadenabteilung auf. A.1.1.5 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz umfasst auch FahrzeugeFahr- zeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Ge- brauchs Gebrauchs von dem Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet. Ist der Anhänger oder der Auflieger nicht mit dem Fahrzeug verbunden, haftet der Halter/Eigentümer oder eine eventuell bestehende Haftpflichtversicherung des Anhängers oder Aufliegers.

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Samples: Classic Car Versicherung

A.1.1.4 Regulierungsvollmacht. Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schaden- ersatzansprüche Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Nehmen Sie daher im Schadenfall unverzüglich Kontakt mit unserer Schaden- abteilung Schadenabteilung auf. A.1.1.5 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Ge- brauchs Gebrauchs von dem Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.

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Samples: Kraftfahrtversicherung