Ab- und Auslieferung des Gutes Musterklauseln

Ab- und Auslieferung des Gutes. Alle Frachten und Güter, die von Schröder Transporte übernommen werden, müssen vom Absender in beförderungsfähigem und einwandfreien Zustand sein. Sendungen, die nicht geschützt verpackt, leicht zerbrechlich oder gefährlich sind, müssen Schröder Transporte bei Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt werden. Alle Sendungen mit o.g. Besonderheiten müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Beim Transport gefährlicher Güter ist der Auftraggeber verpflichtet, alle die mit diesem Transport in Zusammenhang stehenden, im Rahmen der gesetzli- xxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx Transporte bereits bei Auftragserteilung mitzutei- len. Entspricht die Sendung nicht den vom Auftraggeber gemachten Angaben, so kann Xxxxxxxx Transporte die Beförderung ablehnen. Die vergebliche Anfahrt ist in diesem Falle vom Auftraggeber zu bezahlen. Bei offensichtlichen Beschädi- gungen der Ware ist der Auftraggeber verpflichtet, diese auf dem entsprechen- den Frachtbrief zu vermerken. Ansonsten behält sich Xxxxxxxx Transporte das Recht vor, die Ware nicht entgegenzunehmen. Die vergebliche Anfahrt ist in diesem Falle vom Auftraggeber zu bezahlen. Soweit nicht anders vereinbart ist, ist das Be- und Entladen von Gütern durch den Absender / Empfänger durchzu- führen. Für die betriebssichere Verladung (Verzurren etc.) der Fracht auf dem Fahrzeug ist der Fahrzeugführer und Absender verantwortlich. Xxxxxxxx Trans- porte ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Frachtführers ver- pflichtet, nachzuprüfen, ob die Fracht (Anzahl der Packstücke, Art, Inhalt und Gewicht) mit den Eintragungen des Absenders im Beförderungs- bzw. Begleit- papier übereinstimmt. Zur Überprüfung von geschlossenen Behältnissen oder Verpackungen ist Xxxxxxxx Transporte nicht verpflichtet. Für etwaige falsche Angaben seitens des Auftraggebers oder Absenders auf den Beförderungs- bzw. Begleitpapieren haftet der Auftraggeber in vollem Umfang für entstehende Kos- ten und Konsequenzen. Wartezeiten und die daraus entstehenden Kosten werden nach unseren jeweils aktuellen Tarifen abgerechnet. Als Wartezeit gilt die Zeit der Bereitstellung bis zur Abfahrt des Fahrzeuges abzüglich der Zeit des Ladege- schäftes. Unser Direktkurier-Tarif enthält jeweils 45 min. Wartezeit für die Be- und Entladung. Hierfür wird keine gesonderte Wartezeit berechnet. Die kosten- pflichtigen Wartezeiten werden nach unserem aktuellen Tarif zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber bzw. Absender verpflichtet sich, Xxxxxxxx Transporte ordentliche...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.