Common use of Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände Clause in Contracts

Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarstän- den vorgeschrieben. Falls kein eigenes Standbausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungswände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die Rückseite der Trennwände hat oberhalb von 2,50 m glatt, neutral (weiß oder hellgrau) und sauber zu sein. Bei Überschrei- tung einer Höhe von 3,50 m hat der Aussteller entweder eine Nach- barschaftszone von 1,00 m einzuhalten oder das schriftliche Einver- ständnis der Standnachbarn einzuholen. Roll-Ups und Plakatdisplays sind als Standbegrenzung nicht gestattet. Die kostenpflichtigen Stand- begrenzungswände sind nicht in der Standflächenmiete enthalten. Jeder Aussteller kann die für seinen Stand erforderlichen Rück- und Seitenwände bei der LMS im Stuttgart Messe Service-Portal (www. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) oder mit dem Formular „Standbe- grenzungswände“ der Serviceunterlagen bestellen. Bestellt ein Aussteller keine Wandelemente, ist jedoch seine Standflä- che von Wandelementen des Standnachbarn bzw. von vorhandenen Wandelementen umgeben, so werden dem Aussteller diese Wandele- mente zu denim Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseser- xxxxxxxxxx.xx) und in dem Formular „Standbegrenzungswände“ der Serviceunterlagen genannten Konditionen in Rechnung gestellt.

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Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarstän- den vorgeschrieben. Falls kein eigenes Standbausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungswände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die Rückseite der Trennwände hat oberhalb von 2,50 m glatt, neutral (weiß oder hellgrau) und sauber zu sein. Bei Überschrei- tung einer Höhe von 3,50 m hat der Aussteller entweder eine Nach- barschaftszone von 1,00 m einzuhalten oder das schriftliche Einver- ständnis der Standnachbarn einzuholen. Roll-Ups und Plakatdisplays sind als Standbegrenzung nicht gestattet. Die kostenpflichtigen Stand- begrenzungswände Standbegrenzungswände sind nicht in der Standflächenmiete enthalten. Jeder Aussteller kann die für seinen Stand erforderlichen Rück- und Seitenwände bei der LMS im Stuttgart Messe Service-Portal (www. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) oder mit dem Formular „Standbegrenzungswände“ der Serviceunter- lagen bestellen. Grenzt der Aussteller die gemietete Fläche nicht mit entsprechenden Wandelementen oder Standbausystemen ab und ist jedoch seine Standfläche von Wandelementen des Standnachbarn bzw. von vor- handenen Wandelementen umgeben, so wird dem Aussteller die Nut- zung dieser Wandelemente zu den im Stuttgart Messe Service-Portal (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) und in dem Formular „Standbe- grenzungswände“ der Serviceunterlagen bestellen. Bestellt ein Aussteller keine Wandelemente, ist jedoch seine Standflä- che von Wandelementen des Standnachbarn bzw. von vorhandenen Wandelementen umgeben, so werden dem Aussteller diese Wandele- mente zu denim Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseser- xxxxxxxxxx.xx) und in dem Formular „Standbegrenzungswände“ der Serviceunterlagen genannten Konditionen in Rechnung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nach Wandsystem, alle vier bzw. fünf Laufmeter Trennwand eine Stützwand gestellt wer- den muss.

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Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarstän- den vorgeschrieben. Falls kein eigenes Standbausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungswände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die Rückseite der Trennwände hat oberhalb von 2,50 m glatt, neutral (weiß oder hellgrau) und sauber zu sein. Bei Überschrei- tung einer Höhe von 3,50 m hat der Aussteller entweder eine Nach- barschaftszone von 1,00 m einzuhalten oder das schriftliche Einver- ständnis der Standnachbarn einzuholen. Roll-Ups und Plakatdisplays sind als Standbegrenzung nicht gestattet. Die kostenpflichtigen Stand- begrenzungswände Standbegrenzungswände sind nicht in der Standflächenmiete enthalten. Jeder Aussteller kann die für seinen Stand erforderlichen Rück- und Seitenwände bei Diese werden obligatorisch mit jeder Anmeldung von der LMS im Stuttgart Messe Service-Portal (www. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) für den Aussteller bestellt, sofern dieser nicht spätestens 14 Tage nach Standbestätigung durch Fotos oder Skizzen nachweist, dass er ein eigenes Standbausystem verwen- det, mit dem Formular „Standbe- grenzungswände“ er an der Serviceunterlagen bestellenAusstellung teilnimmt, bzw. Bestellt ein Standbausys- tem über die LMS angemietet wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nach Wandsystem, alle vier bzw. fünf Laufmeter Trennwand eine Stützwand gestellt wer- den muss. Grenzt der Aussteller keine Wandelemente, entgegen seiner Angabe auf der Anmeldung die gemietete Fläche nicht mit entsprechenden Wandelementen oder Standbausystemen ab und ist jedoch seine Standflä- che Standfläche von Wandelementen Wandele- menten des Standnachbarn bzw. von vorhandenen Wandelementen umgeben, so werden wird dem Aussteller diese Wandele- mente die Nutzung dieser Wandelemente zu denim den in den im Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseser- xxxxxxxxxx.xxwww.stuttgartmesse- xxxxxxxxxxxxx.xx) und in dem Formular „Standbegrenzungswände“ der Serviceunterlagen genannten Konditionen in Rechnung gestellt.

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Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarstän- den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls kein eigenes Standbausystem Stand- bausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungswände Standbegrenzungs- wände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die Rückseite der Trennwände Standbegrenzungswände hat oberhalb von 2,50 m glatt, neutral (weiß oder hellgrau) und sauber zu sein. Bei Überschrei- tung einer Höhe von 3,50 m hat der Aussteller entweder eine Nach- barschaftszone von 1,00 m einzuhalten oder das schriftliche Einver- ständnis der Standnachbarn einzuholen. Roll-Ups und Plakatdisplays sind als Standbegrenzung nicht gestattet. Die kostenpflichtigen Stand- begrenzungswände Standbegrenzungswände der LMS sind nicht in der Standflächenmiete enthalten. Jeder Je- der Aussteller kann die für seinen Stand erforderlichen Rück- und Seitenwände bei der LMS im Stuttgart Messe Service-Service- Portal (www. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) oder – sofern ein solches zur Verfügung gestellt wird – mit dem Formular „Standbe- grenzungswändeStandbegrenzungswände“ der Serviceunterlagen bestellen. Bestellt ein Grenzt der Aussteller keine Wandelemente, die gemietete Fläche nicht mit entspre- chenden Wandelementen oder Standbausystemen ab und ist jedoch seine Standflä- che Standfläche von Wandelementen des Standnachbarn Stand- nachbarn bzw. von vorhandenen Wandelementen umgeben, so werden wird dem Aussteller diese Wandele- mente die Nutzung dieser Wandelemente zu denim den im Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseser- xxxxxxxxxx.xxwww.stuttgartmess- xxxxxxxxxxxxxx.xx) und in dem Formular „StandbegrenzungswändeStandbegrenzungs- wände“ der Serviceunterlagen genannten Konditionen in Rechnung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nach Wandsystem alle vier bzw. fünf Laufmeter Stand- begrenzungswand eine Stützwand gestellt werden muss.

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Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarstän- den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls kein eigenes Standbausystem Stand- bausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungswände Standbegrenzungs- wände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die Rückseite der Trennwände Standbegrenzungswände hat oberhalb von 2,50 m glatt, neutral (weiß oder hellgrau) und sauber zu sein. Bei Überschrei- tung einer Höhe von 3,50 m hat der Aussteller entweder eine Nach- barschaftszone von 1,00 m einzuhalten oder das schriftliche Einver- ständnis der Standnachbarn einzuholen. Roll-Ups und Plakatdisplays sind als Standbegrenzung nicht gestattet. Die kostenpflichtigen Stand- begrenzungswände Standbegrenzungswände der LMS sind nicht in der Standflächenmiete enthalten. Jeder Aussteller kann die für seinen Stand erforderlichen Rück- und Seitenwände bei der LMS im Stuttgart Messe Service-Portal (www. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) oder – sofern ein solches zur Verfügung gestellt wird – mit dem Formular „Standbe- grenzungswändeStandbegrenzungswände“ der Serviceunterlagen bestellenbestel- len. Bestellt ein Grenzt der Aussteller keine Wandelemente, die gemietete Fläche nicht mit entsprechenden Wandelementen oder Standbausystemen ab und ist jedoch seine Standflä- che Standfläche von Wandelementen des Standnachbarn bzw. von vorhandenen Wandelementen umgeben, so werden wird dem Aussteller diese Wandele- mente die Nutzung dieser Wan- delemente zu denim den im Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseser- xxxxxxxxxx.xxhttps:// xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) und in dem Formular „Standbegrenzungswände“ der Serviceunterlagen genannten genann- ten Konditionen in Rechnung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nach Wandsystem alle vier bzw. fünf Laufmeter Standbegrenzungswand eine Stützwand ge- stellt werden muss.

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Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarstän- den vorgeschrieben. Falls kein eigenes Standbausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 2,5 m hohe Standbegrenzungswände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die Rückseite der Trennwände hat oberhalb von 2,50 m glatt, neutral (weiß oder hellgrau) und sauber zu sein. Bei Überschrei- tung einer Höhe von 3,50 m hat der Aussteller entweder eine Nach- barschaftszone von 1,00 m einzuhalten oder das schriftliche Einver- ständnis der Standnachbarn einzuholen. erforder- lich.Roll-Ups und Plakatdisplays sind als Standbegrenzung nicht gestattetUpsundPlakatdisplayssindalsStandbegrenzungnichtgestattet. Die kostenpflichtigen Stand- begrenzungswände Standbegrenzungswände sind nicht in der Standflächenmiete Stand- flächenmiete enthalten. Jeder Aussteller kann die für seinen Stand erforderlichen Rück- und Seitenwände bei Diese werden obligatorisch mit jeder An- meldung von der LMS im Stuttgart Messe Service-Portal (www. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) für den Aussteller bestellt, sofern dieser nicht spätestens 14 Tage nach Standbestätigung durch Fotos oder Skizzen nachweist, dass er ein eigenes Standbausystem verwendet, mit dem Formular „Standbe- grenzungswände“ er an der Serviceunterlagen bestellenAusstellung teilnimmt, bzw. Bestellt ein Standbausystem über die LMS angemietet wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nach Wandsystem, alle vier bzw. fünf Laufmeter Trennwand eine Stützwand gestellt wer- den muss. Grenzt der Aussteller keine Wandelemente, entgegen seiner Angabe auf der Anmeldung die gemietete Fläche nicht mit entsprechenden Wandelementen oder Standbausystemen ab und ist jedoch seine Standflä- che Standfläche von Wandelementen Wandele- menten des Standnachbarn bzw. von vorhandenen Wandelementen umgeben, so werden wird dem Aussteller diese Wandele- mente die Nutzung dieser Wandelemente zu denim den in den im Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseser- xxxxxxxxxx.xxwww.stuttgartmes- xxxxxxxxxxxxxxx.xx) und in dem Formular „Standbegrenzungswände“ der Serviceunterlagen genannten Konditionen in Rechnung gestellt.

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Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarstän- den vorgeschrieben. Falls kein eigenes Standbausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 2,5 m hohe Standbegrenzungswände Stand- begrenzungswände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die Rückseite der Trennwände hat oberhalb von 2,50 m glatt, neutral (weiß oder hellgrau) und sauber zu sein. Bei Überschrei- tung einer Höhe von 3,50 m hat der Aussteller entweder eine Nach- barschaftszone von 1,00 m einzuhalten oder das schriftliche Einver- ständnis der Standnachbarn einzuholen. Roll-Ups und Plakatdisplays sind als Standbegrenzung nicht gestattet. Die kostenpflichtigen Stand- begrenzungswände Standbegrenzungswände sind nicht in der Standflächenmiete Stand- flächenmiete enthalten. Jeder Aussteller kann die für seinen Stand erforderlichen Rück- und Seitenwände bei der LMS im Stuttgart Mes- se Service-Portal (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) oder mit dem Formular „Standbegrenzungswände“ der Serviceunterlagen bestellen. Grenzt der Aussteller die gemietete Fläche nicht mit entsprechenden Wandelementen oder Standbausystemen ab und ist jedoch seine Standfläche von Wandelementen des Standnachbarn bzw. von vor- handenen Wandelementen umgeben, so wird dem Aussteller die Nut- zung dieser Wandelemente zu den im Stuttgart Messe Service-Portal (www. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) oder mit und in dem Formular „Standbe- grenzungswände“ der Serviceunterlagen bestellen. Bestellt ein Aussteller keine Wandelemente, ist jedoch seine Standflä- che von Wandelementen des Standnachbarn bzw. von vorhandenen Wandelementen umgeben, so werden dem Aussteller diese Wandele- mente zu denim Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseser- xxxxxxxxxx.xx) und in dem Formular „Standbegrenzungswände“ der Serviceunterlagen genannten Konditionen in Rechnung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nach Wandsystem, alle vier bzw. fünf Laufmeter Trennwand eine Stützwand gestellt wer- den muss.

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