CALENDAR Musterklauseln

CALENDAR. 2.1 Duration of the event: 2.2 Opening times for visitors: 2.3 The exhibition opening times are binding for all exhibitors. Only in exceptional cases with the express authorisation from trade fair management can these times be altered. 2.4 Stand set-up and dismantling times Stand set-up begins: 2.5 All vehicles must be removed from the areas around the halls by 20.00 hours at the latest on the last day of stand set-up to allow cleaning work to be performed. 2.6 Any exhibition stand not occupied by 18.00 hours on the last day of stand set-up will be locked after then by LMS at the expense of the respective exhibitor. Please refer specifically to 6.2.2 of the General Exhibiting Conditions. 2.7 If an exhibition already underway is wholly or partially cancelled or interrupted due to reasons outside the control of LMS, withdrawal from the contract or enforcement of compensation claims shall be excluded.
CALENDAR. 2.1 Duration of the event: 2.2 Opening times for visitors: 2.3 The exhibition opening times are binding for all exhibi- tors. Only in exceptional cases with the express authorisation from trade fair management can these times be altered. 2.4 Stand set-up and dismantling times Stand set-up begins:
CALENDAR. 2.1 Duration of the event: 2.2 Opening times for visitors: 2.3 The exhibition opening times are binding for all exhibitors. Only in exceptional cases with the express authorisation from trade fair ma- nagement can these times be altered. 2.4 Stand set-up and dismantling times Stand set-up begins: 2.5 All vehicles must be removed from the areas around the halls by 20.00 hours at the latest on the last day of stand set-up to allow cleaning work to be performed. 2.6 Any exhibition stand not occupied by 18.00 hours on the last day of stand set-up will be locked after then by LMS at the expense of the respective exhibitor. Please refer specifically to 6.2.2 of the General Exhibiting Conditions. 2.7 Sollte eine bereits eröffnete Ausstellung infolge von Ereignissen, die außerhalb der Verfügungsmacht der LMS liegen, ganz oder teilweise ab- gebrochen oder unterbrochen werden, ist ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches ausgeschlossen.
CALENDAR. 2.1 Duration of the event: 2.2 Opening times for visitors: 2.3 The exhibition opening times are binding for all exhibitors. Only in exceptional cases with the express authorisation from trade fair management can these times be altered. 2.4 Stand set-up and dismantling times Stand set-up begins: 2.5 All vehicles must be removed from the areas around the halls by 20.00 hours at the latest on the last day of stand set-up to allow cleaning work to be performed. 2.6 Any exhibition stand not occupied by 20.00 hours on the last day of stand set-up will be locked after then by LMS at the expense of the respective exhibitor. Please refer specifically to 6.2.2 of the General Exhibiting Conditions. 2.7 If an exhibition already underway is wholly or partially cancelled or interrupted due to reasons outside the control of LMS, withdrawal from the contract or enforcement of compensation claims shall be excluded. 2.8 Eine verbindliche Anmeldung zu der Ausstellung liegt nur dann vor, wenn diese auf dem Anmeldeformular der LMS unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeine Teilnahmebedin- gungen, Besondere Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien, der AGB Service, sowie der Hausordnung) der LMS erfolgt ist.
CALENDAR. 2.1 Duration of the event: 2.2 Opening times for visitors: 2.3 The exhibition opening times are binding for all exhibi- tors. Only in exceptional cases with the express authorisation from trade fair management can these times be altered. 2.4 Stand set-up and dismantling times Stand set-up begins: 2.5 Sämtliche Fahrzeuge sind am letzten Aufbautag bis spä- testens 20.00 Uhr wegen Reinigungsarbeiten aus den Hallen- bereichen zu fahren. 2.6 Messestände, die bis 18.00 Uhr am letzten Aufbautag nicht belegt sind, werden auf Kosten des jeweiligen Ausstel- lers von der LMS geschlossen. Es wird ausdrücklich auf 6.2.2 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen verwiesen. 2.7 Sollte eine bereits eröffnete Ausstellung infolge von Er- eignissen, die außerhalb der Verfügungsmacht der LMS lie- gen, ganz oder teilweise abgebrochen oder unterbrochen werden, ist ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendma- chung eines Schadensersatzanspruches ausgeschlossen.

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  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.

  • Termination The operator of a heavy unmanned free balloon shall activate the appropriate termination devices required by

  • Beginn und Dauer der Leistung 2.3.1.3.1 Wir zahlen die Unfallrente – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, – monatlich im Voraus. 2.3.1.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem – wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist oder – die versicherte Person stirbt.

  • Art der Daten Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien: • Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail) • Name, Vorname der Benutzer • Vertragsstammdaten • Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten • Nutzungs- und Verhaltensdaten (Metadaten) • Sprach- und Videoaufzeichnungen • Dokumente

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Herkunft der Daten Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfall- risiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommu- nikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.