Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls kein eigenes Stand- bausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungs- wände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die
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Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls kein eigenes Stand- bausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungs- wände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. DieDie Rückseite der Standbegrenzungswände hat oberhalb von
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Samples: Special Exhibiting Conditions
Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen Nachbarstän- den vorgeschrieben. Falls kein eigenes Stand- bausystem Standbausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 2,5 m hohe Standbegrenzungs- wände Standbegrenzungswände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlicherforder- lich.Roll-UpsundPlakatdisplayssindalsStandbegrenzungnichtgestattet. DieDie kostenpflichtigen Standbegrenzungswände sind nicht in der Stand- flächenmiete enthalten. Jeder Aussteller kann die für seinen Stand
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Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls kein eigenes Stand- bausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungs- wände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. DieStandbegrenzungs-
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