Abgrenzung, Lage und landschaftliche Prägung Musterklauseln

Abgrenzung, Lage und landschaftliche Prägung. Die ILE-Region „Südkreis Gifhorn“ ist ein Zusammenschluss der Samtgemeinden Bol- decker Land, Isenbüttel und Papenteich, der Einheitsgemeinde Sassenburg sowie der ländlichen Ortschaften der Stadt Gifhorn (exklusive der Kernstadt, s.a. Kapitel 1.2) und liegt im Osten Niedersachsens nahe der Grenze zu Sachsen-Anhalt. Die Ballungs- räume Braunschweig und Wolfsburg schließen im Süden und Südosten an die ILE- Region an (s. Abb. 1 und Anlage 4). Bei den weiteren Ausführungen, insbesondere bei den statistischen Daten, wird aufgrund der Datenverfügbarkeit die gesamte Stadt Gifhorn inklusive der Kernstadt berücksichtigt. Stadt Gifhorn 41.518 104,87 395,9 Gemeinde Sassenburg 11.068 88,41 125,2 Samtgemeinde Boldecker Land 9.640 69,60 138,5 Samtgemeinde Isenbüttel 15.292 77,38 197,6 Samtgemeinde Papenteich 23.629 110,85 213,2 (Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen 2014) Der Bearbeitungsraum umfasst eine Fläche von ca. 450 qkm, auf denen rd. 100.000 Einwohner leben, und ist vollständig Teil der Metropolregion Hannover-Braun- schweig-Göttingen-Wolfsburg. Verkehrlich ist die ILE-Region im Südosten durch die BAB 39, die nach Norden in die B 248 mündet, angebunden. Der Südwesten der Region wird von der BAB 2 tangiert. In west-östlicher Richtung wird die ILE-Region durch die B 188 durchzogen, in Nord- Süd-Richtung verläuft die B 4 im westlichen Teil des Gebiets. Den östlichen Bereich des Südkreises Gifhorn durchfließen der Mittelland- und der Elbe-Seitenkanal. Außerdem durchziehen die Flüsse Aller, Oker und Ise die Region. Landschaftlich ist das ILE-Gebiet nördlich der Aller dem Naturraum Lüneburger Heide und südlich der Allerniederung dem Weser-Aller-Flachland zuzuordnen. Im Norden sind die Böden der einstigen Grundmoränenlandschaft meist von Sand und Kies aus Schmelzwässern überdeckt, wodurch sich die Heidelandschaft entwickelt hat. Durch das Abtauen der Gletscher entstanden in dem flachwelligen Gebiet neben dem Ise- und dem Aller-Urstromtal zahlreiche Moore und Feuchtgebiete. Das Große Moor im Norden des Bearbeitungsraums gehört mit seiner heutigen Gesamtgröße von rd. 6.100 ha und einer geschützten Fläche von rd. 2.700 ha zu den größten Natur- schutzgebieten Niedersachsens (vgl. NABU Landesverband Niedersachsen 2014). Außerdem sind Teile des Großen Moores als FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.