Abnahme durch den Auftraggeber Musterklauseln

Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in Textform mindestens 5 Werktagen (Mo. – Fr.) vor dem Termin der geplanten Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens. Er erklärt am Tag der Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens in Textform gegenüber dem Auftraggeber den Vollzug der Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens unter Benennung der für den Verfahrensstart notwendigen Adressen und Kennungen. Der Auftraggeber prüft die Betriebsbereitschaft des Verfahrens innerhalb von 10 Werktagen (Mo. – Fr.) nach der Erklärung des Auftragnehmers über den Vollzug der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft (Prüfungszeitraum). Soweit im Prüfungszeitraum keine Mängelrüge durch den Auftraggeber erfolgt, wurden die geschuldeten Leistungen gemäß dem vorliegenden SLA abschließend erbracht. Eine Mängelrüge ist durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb des o.g. Prüfungszeitraums in Textform zu übergeben. Dabei hat der Auftraggeber die, gegenüber der von ihm festgelegten Anforderungen, festgestellten Mängel zu dokumentieren und das zugrundeliegende Testszenario mit Fällen beizufügen. Der Auftragnehmer hat die Mängel innerhalb von 5 Werktagen (Mo. – Fr.) zu prüfen und das Ergebnis dem Auftraggeber mitzuteilen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer nicht anerkannt, ist eine Schlichtung (siehe Kapitel 6) durchzuführen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer anerkannt, hat dieser innerhalb von weiteren 5 Werktagen (Mo. – Fr.) dem Mangel abzuhelfen und den Auftraggeber über die erfolgte Abhilfe zu informieren. Ist eine Abhilfe nicht möglich, treffen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich und kurzfristig Verabredungen zum weiteren Vorgehen. Die Erklärung über die Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens ist bei Abhilfe zu wiederholen.