Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss für dieses Sondervermögen ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.
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Samples: Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt Es ist deshalb einen täglichen ein täglicher Orderannahmeschluss festfestgelegt. Die Abrechnung Abrech- nung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten über- nächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen ist auf diesen Fonds kann bei der Internetseite der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx veröffentlichtVerwahrstelle erfragt werden. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert jeder- zeit geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme -rücknahme vermitteln, z. z.B. die depotführende Stelle des AnlegersStelle. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrech- nungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen verschaf- fen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem zweiten auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft Ge- sellschaft eingehen, werden erst am übernächsten dritten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Die Wertstellung erfolgt am nächsten auf den Abrechnungstag folgenden Bankar- beitstag. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx www.war- xxxx-xxxxxx-xx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme -rücknahme vermitteln, z. z.B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrech- nungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.
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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx www.helaba- xxxxxx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.
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Samples: Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem am übernächsten auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxx-xxxx.xxx#xx/xxxxxxxx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - – rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des AnlegersStelle. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.
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Samples: Verkaufprospekt
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem am übernächsten auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxxxx-xx-xxxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme -rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.
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Samples: Verkaufsprospekt
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen verschaf- fen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem übernächsten auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten drittnächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Die Wertstellung erfolgt am nächsten auf den Abrechnungstag fol- genden Bankarbeitstag. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxxxx-xxxxxx-xx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme -rücknahme vermitteln, z. z.B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrech- nungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag Wer- termittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Die Wertstellung erfolgt am nächsten auf den Abrechnungstag folgenden Bankarbeitstag. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxxxx-xxxxxx-xx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme -rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrechnungsmodali- täten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.
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Samples: Sales Contracts
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem am übernächsten auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxxx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - – rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.
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Samples: Verkaufprospekt