Common use of Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme Clause in Contracts

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss für dieses Sondervermögen ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.

Appears in 7 contracts

Samples: www.helaba-invest.de, www.helaba-invest.de, www.helaba-invest.de

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt Es ist deshalb einen täglichen ein täglicher Orderannahmeschluss festfestgelegt. Die Abrechnung Abrech- nung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten über- nächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen ist auf diesen Fonds kann bei der Internetseite der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx veröffentlichtVerwahrstelle erfragt werden. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert jeder- zeit geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme -rücknahme vermitteln, z. z.B. die depotführende Stelle des AnlegersStelle. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrech- nungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.

Appears in 3 contracts

Samples: www.assetstandard.com, www.sozialbank.de, fondsfinder.universal-investment.com

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag Wer- termittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Die Wertstellung erfolgt am nächsten auf den Abrechnungstag folgenden Bankarbeitstag. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxxxx-xxxxxx-xx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme -rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrechnungsmodali- täten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.

Appears in 1 contract

Samples: www.warburg-invest-ag.de

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem am übernächsten auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxxxx-xx-xxxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme -rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.

Appears in 1 contract

Samples: www.bnymellon.com

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem am übernächsten auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxxx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.

Appears in 1 contract

Samples: www.bnymellon.com

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Der Anteilwert wird für jeden Börsentag ermittelt (Bewertungstag). Die Feststellung und Veröffentlichung des Anteilwertes für einen Bewertungstag erfolgt am auf diesen Bewertungstag folgenden Börsentag (Wertermittlungstag). Der Anteilwert trägt dann das Datum des Wertermittlungstages. Die Gesellschaft trägt somit dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss eines Bewertungstages [t] bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag Bewertungstag (=AbrechnungstagWertermittlungstag) [t+1] zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss eines Bewertungstages [t] bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) Bewertungstag [t+2] zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx veröffentlicht. Er aktuell 14.00 Uhr eines jeden Bewertungstages und kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss. Die Zahlung des Ausgabepreises bzw. die Auszahlungen des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von der Übersicht „Anteilklasse im Überblick“ angegebenen Anzahl von Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Wertermittlungstag.

Appears in 1 contract

Samples: www.supremum-fonds.de

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen verschaf- fen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem übernächsten auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten drittnächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Die Wertstellung erfolgt am nächsten auf den Abrechnungstag fol- genden Bankarbeitstag. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxxxx-xxxxxx-xx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme -rücknahme vermitteln, z. z.B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrech- nungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.

Appears in 1 contract

Samples: www.warburg-invest-ag.de

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbe- handlung Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu be- reits bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem am übernächsten auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahr- stelle Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Order- annahmeschluss Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxx-xxxx.xxx#xx/xxxxxxxx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des AnlegersStelle. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitä- ten Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.

Appears in 1 contract

Samples: www.a-fk.de