Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge, die bis 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag eingegangen sind, werden zu dem für diesen Wertermittlungstag gemäß Ziffer 15.1.1 und 15.1.2 ermittelten Ausga- be- oder Rücknahmepreis ausgeführt. Die entsprechende Abrech- nung für die Anleger wird ebenfalls am Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag vorgenommen. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Ban- karbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechen- den Bewertungstag in der Fondswährung. Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge, die nach 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag oder einem Tag, der kein Wertermittlungstag ist, eingegangen sind, werden am folgenden Wertermittlungstag berück- sichtigt (Wertermittlungstag +1) und werden mit dem für diesen Wer- termittlungstag +1 ermittelten Ausgabe- oder Rücknahmepreis aus- geführt. Die entsprechende Abrechnung für die Anleger erfolgt am entsprechenden Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag +1. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises er- folgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswäh- rung. Der Orderannahmeschluß kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. –rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesell- schaft keinen Einfluss.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge, die bis 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag eingegangen sind, werden zu dem für diesen Wertermittlungstag gemäß Ziffer 15.1.1 14.1.1 und 15.1.2 14.1.2 ermittelten Ausga- be- oder Rücknahmepreis ausgeführt. Die entsprechende Abrech- nung für die Anleger wird ebenfalls am Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag vorgenommen. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Ban- karbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechen- den Bewertungstag in der Fondswährung. Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge, die nach 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag oder einem Tag, der kein Wertermittlungstag ist, eingegangen sind, werden am folgenden Wertermittlungstag berück- sichtigt (Wertermittlungstag +1) und werden mit dem für diesen Wer- termittlungstag +1 ermittelten Ausgabe- oder Rücknahmepreis aus- geführt. Die entsprechende Abrechnung für die Anleger erfolgt am entsprechenden Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag +1. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises er- folgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswäh- rung. Der Orderannahmeschluß kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. –rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesell- schaft keinen Einfluss.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz Der Abrechnungsstichtag für Anteilabruf- und Rücknahmeaufträge ist spätestens der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch zweite auf den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kannEingang des Anteilabruf- bzw. Anteilabrufe und RücknahmeaufträgeRücknahmeauftrags folgende Wertermittlungstag. Anteilabrufaufträge, die bis 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag bis 18.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH eingegangen sind, werden zu mit dem für diesen – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags noch unbekannten – am nächsten Wertermittlungstag gemäß Ziffer 15.1.1 und 15.1.2 ermittelten Ausga- be- oder Rücknahmepreis ausgeführtfestgestellten Ausgabepreis abgerechnet. Die entsprechende Abrech- nung für die Anleger wird Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilabrufaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags ebenfalls am Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag vorgenommennoch unbekannten – Ausgabepreis des übernächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Ban- karbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechen- den Bewertungstag in der Fondswährung. Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge, die nach 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag oder einem Tagbis 18.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der kein Wertermittlungstag istVerwahrstelle, der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH eingegangen sind, werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags noch unbekannten – am folgenden nächsten Wertermittlungstag berück- sichtigt (Wertermittlungstag +1) und festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Rücknahmeaufträge werden mit dem für diesen Wer- termittlungstag +1 ermittelten – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des übernächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Für Anleger, die ihr Depot bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH führen, gelten ergänzend die Regelungen aus dem jeweiligen Depotvertrag mit der Gesellschaft, der Verwahrstelle oder der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH die ergänzende Regelungen zum anwendbaren Ausgabe- oder Rücknahmepreis aus- geführt. Die entsprechende Abrechnung für die Anleger erfolgt am entsprechenden Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag +1. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises er- folgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswäh- rung. Der Orderannahmeschluß kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. –rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesell- schaft keinen Einflussenthalten können.
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Samples: Sales Contracts
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Anlegergleichbe- handlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger An- leger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten be- kannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Anteilabrufe Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Ab- rechnung von Ausgabe- und RücknahmeaufträgeRücknahmeorders, die bis 14.00 Uhr zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesell- schaft eingehen, erfolgt spätestens an einem dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag eingegangen sind, werden (=Abrechnungstag) zu dem für diesen Wertermittlungstag gemäß Ziffer 15.1.1 und 15.1.2 dann ermittelten Ausga- be- oder Rücknahmepreis ausgeführtAnteilwert. Die entsprechende Abrech- nung für die Anleger wird ebenfalls am Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag vorgenommen. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Ban- karbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechen- den Bewertungstag in der Fondswährung. Anteilabrufe und RücknahmeaufträgeOrders, die nach 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag dem Annahmeschluss bei der Verwahrstelle oder einem Tag, bei der kein Wertermittlungstag ist, eingegangen sindGe- sellschaft eingehen, werden erst am folgenden Wertermittlungstag berück- sichtigt (Wertermittlungstag +1übernächsten Wert- ermittlungstag (=Abrechnungstag) und werden mit zu dem für diesen Wer- termittlungstag +1 dann ermittelten Ausgabe- oder Rücknahmepreis aus- geführt. Die entsprechende Abrechnung für die Anleger erfolgt am entsprechenden Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag +1Anteilwert abgerechnet. Der Ausgabepreis Orderannahmeschluss für die- sen Fonds ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in auf der Fondswährung zahlbarHomepage der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx.xxx veröffentlicht. Die Auszahlung des Rücknahmepreises er- folgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswäh- rung. Der Orderannahmeschluß Er kann von der Gesellschaft Gesell- schaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. –rücknahme – rück- nahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden depot- führenden Stellen hat die Gesell- schaft Gesellschaft keinen Einfluss. Die Gesellschaft lässt keine mit dem Market Timing verbunde- nen Praktiken zu und behält sich das Recht vor, Zeichnungs-, Rückgabe- und Umwandlungsaufträge eines Anlegers abzu- lehnen, bei denen sie solche Praktiken für möglich erachtet. Die Gesellschaft wird gegebenenfalls die notwendigen Maß- nahmen ergreifen, um die anderen Anleger des Fonds zu schützen.
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Samples: Investment Agreement
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Der Abrechnungsstichtag für Anteilabrufe und RücknahmeaufträgeRück- nahmeaufträge ist spätestens der auf den Eingang des Anteilabrufs- bzw. Rücknahmeauftrags folgende Werter- mittlungstag. Anteilabrufsaufträge, die bis 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag bis 7:00 h mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mittel- europäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der Depotbank oder der RBC Dexia Investor Services Bank S.A. eingegangen sind, werden zu mit dem für diesen – zum Zeit- punkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags noch unbe- kannten – an diesem Wertermittlungstag gemäß Ziffer 15.1.1 und 15.1.2 ermittelten Ausga- be- oder Rücknahmepreis ausgeführtfestgestellten Ausgabepreis abgerechnet. Die entsprechende Abrech- nung für die Anleger wird ebenfalls am Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag vorgenommenNach diesem Zeitpunkt ein- gehende Anteilabrufsaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags eben- falls noch unbekannten – Ausgabepreis des nächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Ban- karbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechen- den Bewertungstag in der Fondswährung. Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge, die nach 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag oder einem Tagbis 7:00 h mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mittel- europäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der kein Wertermittlungstag ist, Depotbank oder der RBC Dexia Investor Services Bank S.A. eingegangen sind, werden am folgenden mit dem – zum Zeit- punkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags noch unbe- kannten – an diesem Wertermittlungstag berück- sichtigt (Wertermittlungstag +1) und festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Rücknahmeaufträge werden mit dem für diesen Wer- termittlungstag +1 ermittelten Ausgabe- oder – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags eben- falls noch unbekannten – Rücknahmepreis aus- geführt. Die entsprechende Abrechnung für die Anleger erfolgt am entsprechenden Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag +1. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises er- folgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswäh- rung. Der Orderannahmeschluß kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. –rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesell- schaft keinen Einflussnächs- ten Wertermittlungstages abgerechnet.
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Samples: Investment Agreement
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Anlegergleichbe- handlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger An- leger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten be- kannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Anteilabrufe Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Ab- rechnung von Ausgabe- und RücknahmeaufträgeRücknahmeorders, die bis 14.00 Uhr zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesell- schaft eingehen, erfolgt spätestens an einem dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag eingegangen sind, werden (=Abrechnungstag) zu dem für diesen Wertermittlungstag gemäß Ziffer 15.1.1 und 15.1.2 dann ermittelten Ausga- be- oder Rücknahmepreis ausgeführtAnteilwert. Die entsprechende Abrech- nung für die Anleger wird ebenfalls am Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag vorgenommen. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Ban- karbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechen- den Bewertungstag in der Fondswährung. Anteilabrufe und RücknahmeaufträgeOrders, die nach 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag dem Annahmeschluss bei der Verwahrstelle oder einem Tag, bei der kein Wertermittlungstag ist, eingegangen sindGesell- schaft eingehen, werden erst am folgenden Wertermittlungstag berück- sichtigt (Wertermittlungstag +1übernächsten Wertermitt- lungstag (=Abrechnungstag) und werden mit zu dem dann ermittelten Anteil- wert abgerechnet. Der Orderannahmeschluss für diesen Wer- termittlungstag +1 ermittelten Ausgabe- oder Rücknahmepreis aus- geführtFonds ist auf der Homepage der Gesellschaft unter www.am- xxxx.xxx veröffentlicht. Die entsprechende Abrechnung für die Anleger erfolgt am entsprechenden Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag +1. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises er- folgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswäh- rung. Der Orderannahmeschluß Er kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. –rücknahme – rück- nahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden depot- führenden Stellen hat die Gesell- schaft Gesellschaft keinen Einfluss. Die Gesellschaft lässt keine mit dem Market Timing verbunde- nen Praktiken zu und behält sich das Recht vor, Zeichnungs-, Rückgabe- und Umwandlungsaufträge eines Anlegers abzu- lehnen, bei denen sie solche Praktiken für möglich erachtet. Die Gesellschaft wird gegebenenfalls die notwendigen Maß- nahmen ergreifen, um die anderen Anleger des Fonds zu schützen.
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Samples: Sales Contracts
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Der Anteilwert wird für jeden Börsentag ermittelt (Bewertungstag). Die Feststellung und Veröffentlichung des Anteilwertes für einen Bewertungstag erfolgt am auf diesen Bewertungstag folgenden Börsentag (Wertermittlungstag). Der Anteilwert trägt dann das Datum des Wertermittlungstages. Die Gesellschaft trägt somit dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Anteilabrufe Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und RücknahmeaufträgeRücknahmeorders, die bis 14.00 Uhr zum Orderannahmeschluss eines Bewertungstages [t] bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an einem Wertermittlungstag eingegangen sind, werden dem auf den Eingang der Order folgenden Bewertungstag (=Wertermittlungstag) [t+1] zu dem für diesen Wertermittlungstag gemäß Ziffer 15.1.1 und 15.1.2 dann ermittelten Ausga- be- oder Rücknahmepreis ausgeführtAnteilwert. Die entsprechende Abrech- nung für die Anleger wird ebenfalls am Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag vorgenommen. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Ban- karbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechen- den Bewertungstag in der Fondswährung. Anteilabrufe und RücknahmeaufträgeOrders, die nach dem Annahmeschluss eines Bewertungstages [t] bei der Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Bewertungstag [t+2] zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Orderannahmeschluss für diesen Fonds ist aktuell 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag oder einem Tag, der kein Wertermittlungstag ist, eingegangen sind, werden am folgenden Wertermittlungstag berück- sichtigt (Wertermittlungstag +1) eines jeden Bewertungstages und werden mit dem für diesen Wer- termittlungstag +1 ermittelten Ausgabe- oder Rücknahmepreis aus- geführt. Die entsprechende Abrechnung für die Anleger erfolgt am entsprechenden Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag +1. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises er- folgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswäh- rung. Der Orderannahmeschluß kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. –rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesell- schaft Gesellschaft keinen Einfluss. Die Zahlung des Ausgabepreises bzw. die Auszahlungen des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von der Übersicht „Anteilklasse im Überblick“ angegebenen Anzahl von Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Wertermittlungstag.
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Samples: Sales Contracts
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz Der Abrechnungsstichtag für Anteilabruf- und Rücknahmeaufträge ist spätestens der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch auf den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kannEingang des Anteilabrufs- bzw. Anteilabrufe und RücknahmeaufträgeRücknahmeauftrags folgende Wertermittlungstag. Anteilabrufaufträge, die bis 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag bis 18.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH eingegangen sind, werden zu mit dem für diesen – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags noch unbekannten – am nächsten Wertermittlungstag gemäß Ziffer 15.1.1 und 15.1.2 ermittelten Ausga- be- oder Rücknahmepreis ausgeführtfestgestellten Ausgabepreis abgerechnet. Die entsprechende Abrech- nung für die Anleger wird Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilabrufaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags ebenfalls am Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag vorgenommennoch unbekannten – Ausgabepreis des übernächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Ban- karbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechen- den Bewertungstag in der Fondswährung. Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge, die nach 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag oder einem Tagbis 18.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der kein Wertermittlungstag istVerwahrstelle der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH eingegangen sind, werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags noch unbekannten – am folgenden nächsten Wertermittlungstag berück- sichtigt (Wertermittlungstag +1) und festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Rücknahmeaufträge werden mit dem für diesen Wer- termittlungstag +1 ermittelten – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des übernächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Für Anleger, die ihr Depot bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH führen, gelten ergänzend die Regelungen aus dem jeweiligen Depotvertrag mit der Gesellschaft, der Verwahrstelle, der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH, die ergänzende Regelungen zum anwendbaren Ausgabe- oder Rücknahmepreis aus- geführt. Die entsprechende Abrechnung für die Anleger erfolgt am entsprechenden Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag +1. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises er- folgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswäh- rung. Der Orderannahmeschluß kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. –rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesell- schaft keinen Einflussenthalten können.
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Samples: Sales Contracts
Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz Der Abrechnungsstichtag für Anteilabruf- und Rücknahmeaufträge ist spätestens der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch auf den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kannEingang des Anteilabruf- bzw. Anteilabrufe und RücknahmeaufträgeRücknahmeauftrags folgende Wertermittlungstag. Anteilabrufsaufträge, die bis 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag bis 7.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der Depotbank oder der RBC Investor Services Bank S.A. eingegangen sind, werden zu mit dem für diesen – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags noch unbekannten – an diesem Wertermittlungstag gemäß Ziffer 15.1.1 und 15.1.2 ermittelten Ausga- be- oder Rücknahmepreis ausgeführtfestgestellten Ausgabepreis abgerechnet. Die entsprechende Abrech- nung für die Anleger wird Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilabrufaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags ebenfalls am Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag vorgenommennoch unbekannten – Ausgabepreis des nächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Ban- karbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechen- den Bewertungstag in der Fondswährung. Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge, die nach 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag oder einem Tagbis 7.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der kein Wertermittlungstag ist, Depotbank oder der RBC Investor Services Bank S.A. eingegangen sind, werden am folgenden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags noch unbekannten – an diesem Wertermittlungstag berück- sichtigt (Wertermittlungstag +1) und festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Rücknahmeaufträge werden mit dem für diesen Wer- termittlungstag +1 ermittelten – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des nächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Für Anteilinhaber, die ihr Depot bei der Gesellschaft, der Depotbank oder der RBC Investor Services Bank S.A. führen, gelten ergänzend die Regelungen aus dem jeweiligen Depotvertrag mit der Gesellschaft, der Depotbank oder der RBC Investor Services Bank S.A., die ergänzende Regelungen zum anwendbaren Ausgabe- oder Rücknahmepreis aus- geführt. Die entsprechende Abrechnung für die Anleger erfolgt am entsprechenden Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag +1. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises er- folgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswäh- rung. Der Orderannahmeschluß kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. –rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesell- schaft keinen Einflussenthalten können.
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Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Der Abrechnungsstichtag für Anteilabrufe und RücknahmeaufträgeRücknahmeaufträge ist spätestens der zweite auf den Eingang des Anteilabrufs- bzw. Rücknahmeauftrags folgende Wertermittlungstag. Anteilabrufsaufträge, die bis 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag bis 18:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der Depotbank oder der RBC Dexia Investor Services Bank S.A. eingegangen sind, werden zu mit dem für diesen – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags noch unbekannten – am nächsten Wertermittlungstag gemäß Ziffer 15.1.1 und 15.1.2 ermittelten Ausga- be- oder Rücknahmepreis ausgeführtfestgestellten Ausgabepreis abgerechnet. Die entsprechende Abrech- nung für die Anleger wird Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilabrufsaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags ebenfalls am Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag vorgenommennoch unbekannten – Ausgabepreis des übernächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Ban- karbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechen- den Bewertungstag in der Fondswährung. Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge, die nach 14.00 Uhr an einem Wertermittlungstag oder einem Tagbis 18:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der kein Wertermittlungstag ist, Depotbank oder der RBC Dexia Investor Services Bank S.A. eingegangen sind, werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags noch unbekannten – am folgenden nächsten Wertermittlungstag berück- sichtigt (Wertermittlungstag +1) und festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Rücknahmeaufträge werden mit dem für diesen Wer- termittlungstag +1 ermittelten – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des übernächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Für Anteilinhaber, die ihr Depot bei der Gesellschaft, der Depotbank oder der RBC Dexia Investor Services Bank S.A. führen, gelten ergänzend die Regelungen aus dem jeweiligen Depotvertrag mit der Gesellschaft, der Depotbank oder der RBC Dexia Investor Services Bank S.A., die ergänzende Regelungen zum anwendbaren Ausgabe- oder Rücknahmepreis aus- geführt. Die entsprechende Abrechnung für die Anleger erfolgt am entsprechenden Bewertungstag für diesen Wertermittlungstag +1. Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswährung zahlbar. Die Auszahlung des Rücknahmepreises er- folgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Bankplatz Frankfurt am Main) nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fondswäh- rung. Der Orderannahmeschluß kann von der Gesellschaft jederzeit geän- dert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. –rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesell- schaft keinen Einflussenthalten können.
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