Abrechnung der HZV-Vergütung gegenüber der AOK. (1) Die HÄVG/ MEDIVERBUND sind gegenüber der AOK verpflichtet, die HZV-Abrechnung des HAUSARZTES auf Plausibilität nach Maßgabe dieser Anlage 12 unter Zugrundelegung der in Anlage 13 enthaltenen Abrechnungsprüfkriterien zu prüfen.
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Abrechnung der HZV-Vergütung gegenüber der AOK. (1) Die HÄVG/ MEDIVERBUND sind gegenüber der AOK verpflichtet, die HZV-HZV- Abrechnung des HAUSARZTES KINDER-/JUGENDARZTES auf Plausibilität nach Maßgabe dieser Anlage 12 12a unter Zugrundelegung der in Anlage 13 enthaltenen Abrechnungsprüfkriterien zu prüfen.
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