Abrechnung, Fälligkeit und Verzug. 5.1 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt • bei einer Festanstellung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Kandidaten, • bei Anzeigen in Print- und/oder Onlinemedien zum Zeitpunkt der Schaltung/Einstellung, • bei sonstigen Leistungen bei entsprechendem Vertragsschluss. 5.2 Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 5.3 Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Das Recht zur Verzugsbegründung durch gesonderte Mahnung bleibt hiervon unberührt. Während des Verzuges des Kunden ist MICHAEL PAGE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich und einsehbar. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens von MICHAEL PAGE bleibt hiervon ausdrücklich unberührt. 5.4 Im Falle des Nachweises, Vorstellung oder der Vermittlung von selbständigen Auftragnehmern / Interim Managern erfolgt die Abrechnung durch MICHAEL PAGE wöchentlich, es sei denn, eine anderweitige Abrechnung wird entsprechend schriftlich vereinbart. Die üblichen Kosten für Unterbringung am Einsatzort, Wochenendheimfahrten, Dienstreisen, Schulungen (z.B. Fahrtgeld, Übernachtung, Verpflegung etc.) werden dem Kunden durch MICHAEL PAGE gesondert berechnet, soweit dies vertraglich nicht anders vereinbart wurde. 5.5 Bei Interim-Management prüft der Kunde durch einen hierzu bevollmächtigten Vertreter die vom Interim Manager geleisteten und auf einem Tätigkeitsnachweis erfassten Stunden/Tage wöchentlich, es sei denn, es wird eine monatliche Vorgehensweise gesondert vereinbart. Der bevollmächtigte Vertreter hat den Tätigkeitsnachweis durch Unterschrift und Firmenstempel innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung als ordnungsgemäß und vertragsgerecht zu bestätigten, es sei denn, dieser weist nachweisbare Fehler auf und diese werden MICHAEL PAGE innerhalb der vorgenannten Frist entsprechend schriftlich mitgeteilt. Das Original des Tätigkeitsnachweises erhält grundsätzlich MICHAEL PAGE, der Kunde erhält eine Kopie. Sollte der Kunde der Prüfung und Gegenzeichnung des ordnungsgemäß übermittelten Tätigkeitsnachweises innerhalb der genannten Frist nicht nachkommen, steht MICHAEL PAGE die sich aus dem Tätigkeitsnachweis zu berechnende Vergütung dennoch zu. 5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, an die von MICHAEL PAGE vermittelten Interim Manager Geldbeträge jedweder Art zu zahlen. Die Mitarbeiter von MICHAEL PAGE oder eingesetzte Interim Manager sind zur Entgegennahme von Zahlungen des Kunden für MICHAEL PAGE ausdrücklich nicht berechtigt. Etwaige derartige Zahlungen des Kunden entbinden diesen nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber MICHAEL PAGE. 5.7 Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, die von MICHAEL PAGE schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abrechnung, Fälligkeit und Verzug. 5.1 schlägige Ausschlussfristen zu berufen. FLEXITIME nicht für dort aufgeführte etwaige falsche Angaben oder Der Auftraggeber vergütet FLEXITME jede geleistete Arbeitsstunde ge- § 2 Kündigungsfrist und Vergütungspflicht bei dadurch verursachte Schäden. Insbesondere durch technische Fehler mäß der Preisübersicht zzgl. der gesetzlichen MwSt. Ferner erkennt der Auftraggeber durch Unterzeichnung der Stundennachweise, die als verursachte Falschangaben (Anfrage, Buchung, Storno, Mitarbeiter- tausch, Preisangabe u. a.), verweist FLEXITIME auf die Betreiber der Grundlage der Abrechnung gelten, die Arbeitsleistung des Zeitarbeitneh- 1. Auftragsbestätigung mers an. Der Auftraggeber hat die Stundennachweise rechtsverbindlich Plattform oder auf den Vermittler. Wir verweisen in solchen Fällen ausdrücklich auf die Gültigkeit unserer unterzeichnet, wöchentlich FLEXITME zu übersenden. Der Auftraggeber beauftragt FLEXITIME, telefonisch, schriftlich oder aktuellen Preisübersicht und AGB. Maßgeblich sind jeweils die zum Zeit- über InSitu, mit der Stellung von Zeitarbeitnehmern. Eine verbindliche punkt des Vertragsschluss gültigen Fassungen. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen Auftragszusage oder -absage wird dem Auftraggeber telefonisch, oder FLEXITIME zur Änderung des Stundenverrechnungssatzes. auf Wunsch schriftlich, mitgeteilt und ist, wenn nichts anderes vereinbart, § 5 Geheimhaltung und Datenschutz Die Abrechnung Arbeitnehmerüberlassungsvergütung wird mit Zugang der Leistungen erfolgt • bei einer Festanstellung zum Zeitpunkt Rech- für den Auftraggeber über die vereinbarte Laufzeit verbindlich. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusam- nung fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbe- Wird ein geplanter Einsatz des Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden Zeitarbeitnehmers wegen betrieblichen menarbeit bekannt werdenden Betriebs- und dem KandidatenGeschäftsgeheimnisse, • bei Anzeigen in Print- trag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf und/oder Onlinemedien zum Zeitpunkt der Schaltung/Einstellung, • bei sonstigen Leistungen bei entsprechendem Vertragsschluss.
5.2 Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fälligGründen, die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Der Kunde kommt spätestens Auftraggeber zu vertreten hat, vom sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach Ablauf seiner dem Geschäftskonto von 30 Tagen nach Erhalt FLEXITIME eingeht. Einer vorherigen Mah- Auftraggeber vorzeitig beendet, so schuldet der Rechnung in Verzug. Das Recht zur Verzugsbegründung durch gesonderte Mahnung bleibt hiervon unberührt. Während des Verzuges des Kunden ist MICHAEL PAGE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Auftraggeber Beendigung Stillschweigen zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich und einsehbarbewahren. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens von MICHAEL PAGE bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.
5.4 Im Falle des NachweisesGeheimhaltungspflicht er- nung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 3 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) FLEXITIME gemäß Auftrag die Vergütung über die Laufzeit der verein- streckt sich nicht auf solche Kenntnisse, Vorstellung die jedermann zugänglich sind findet Anwendung. xxxxxx Xxxxxxxxxxxx. oder der Vermittlung von selbständigen Auftragnehmern / Interim Managern erfolgt die Abrechnung durch MICHAEL PAGE wöchentlich, es sei denn, eine anderweitige Abrechnung wird entsprechend schriftlich vereinbart. Die üblichen Kosten deren Weitergabe für Unterbringung am Einsatzort, Wochenendheimfahrten, Dienstreisen, Schulungen (z.B. Fahrtgeld, Übernachtung, Verpflegung etc.) werden dem Kunden durch MICHAEL PAGE gesondert berechnet, soweit dies vertraglich nicht anders vereinbart wurde.
5.5 Bei Interim-Management prüft der Kunde durch einen hierzu bevollmächtigten Vertreter die vom Interim Manager geleisteten und auf einem Tätigkeitsnachweis erfassten Stunden/Tage wöchentlich, es sei denn, es wird eine monatliche Vorgehensweise gesondert vereinbart. Der bevollmächtigte Vertreter hat den Tätigkeitsnachweis durch Unterschrift und Firmenstempel innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung als ordnungsgemäß und vertragsgerecht zu bestätigten, es sei denn, dieser weist nachweisbare Fehler auf und diese werden MICHAEL PAGE innerhalb der vorgenannten Frist entsprechend schriftlich mitgeteilt. Das Original des Tätigkeitsnachweises erhält grundsätzlich MICHAEL PAGE, der Kunde erhält eine Kopie. Sollte der Kunde der Prüfung und Gegenzeichnung des ordnungsgemäß übermittelten Tätigkeitsnachweises innerhalb der genannten Frist nicht nachkommen, steht MICHAEL PAGE die sich aus dem Tätigkeitsnachweis zu berechnende Vergütung dennoch zu.
5.6 Der Kunde anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Eine Aufrechnung mit anderen Forderungen oder ein Zurückhaltungs- recht ist nicht berechtigt, an möglich und kann nur durch Zustimmung durch FLEXITME in Anspruch genommen werden oder die von MICHAEL PAGE vermittelten Interim Manager Geldbeträge jedweder Art zu zahlen. Die Mitarbeiter von MICHAEL PAGE oder eingesetzte Interim Manager sind zur Entgegennahme von Zahlungen des Kunden für MICHAEL PAGE ausdrücklich nicht berechtigt. Etwaige derartige Zahlungen des Kunden entbinden diesen nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber MICHAEL PAGE.
5.7 Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, die von MICHAEL PAGE schriftlich anerkannt oder Forderung ist rechtskräftig festgestellt wurden.fest-
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Arbeitnehmerüberlassung
Abrechnung, Fälligkeit und Verzug. 5.1 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt • bei einer Festanstellung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem KandidatenBewerber, spätestens jedoch (sofern noch kein Arbeitsvertrag geschlossen worden sein sollte) mit Beginn der tatsächlichen Beschäftigung, • bei Anzeigen in Print- und/oder Onlinemedien zum Zeitpunkt der Schaltung/Einstellung, • bei sonstigen Leistungen bei entsprechendem Vertragsschluss.
5.2 Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Im Falle der Vermittlung von Temps erfolgt die Abrechnung durch PAGE PERSONNEL jeweils monatlich. Die üblichen Kosten für Unterbringung am Einsatzort, Wochenendheimfahrten, Dienstreisen, Schulungen (z.B. Fahrtgeld, Übernachtung, Verpflegung etc.) werden dem Kunden durch PAGE PERSONNEL gesondert berechnet, soweit dies vertraglich nicht anderweitig vereinbart wurde.
5.4 Der Kunde prüft durch einen bevollmächtigten Vertreter die vom Temp geleisteten und auf einem Tätigkeitsnachweis erfassten Stunden/Tage wöchentlich. Der Vertreter hat den Tätigkeitsnachweis durch Unterschrift und Firmenstempel entsprechend schriftlich zu bestätigten, sofern der Nachweis nicht nachweislich fehlerhaft sein sollte. Das Original des Tätigkeitsnachweises erhält PAGE PERSONNEL, der Kunde bekommt eine Kopie des Tätigkeitsnachweises. Sollte PAGE PERSONNEL ein vom Kunden unterzeichneter Tätigkeitsnachweis zur Abrechnung nicht vorliegen, so erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage einer unterstellten wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, es sei denn, vertraglich ist eine andere wöchentliche Arbeitszeit vereinbart worden.
5.5 Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Das Recht zur Verzugsbegründung durch gesonderte Mahnung bleibt hiervon unberührt. Während des Verzuges des Kunden ist MICHAEL PAGE PERSONNEL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich und einsehbar. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens von MICHAEL PAGE PERSONNEL bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.
5.4 Im Falle des Nachweises5.6 Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, Vorstellung die von PAGE PERSONNEL schriftlich anerkannt oder der Vermittlung von selbständigen Auftragnehmern / Interim Managern erfolgt die Abrechnung durch MICHAEL PAGE wöchentlich, es sei denn, eine anderweitige Abrechnung wird entsprechend schriftlich vereinbart. Die üblichen Kosten für Unterbringung am Einsatzort, Wochenendheimfahrten, Dienstreisen, Schulungen (z.B. Fahrtgeld, Übernachtung, Verpflegung etc.) werden dem Kunden durch MICHAEL PAGE gesondert berechnet, soweit dies vertraglich nicht anders vereinbart wurderechtskräftig festgestellt wurden.
5.5 Bei Interim-Management prüft der Kunde durch einen hierzu bevollmächtigten Vertreter die vom Interim Manager geleisteten und auf einem Tätigkeitsnachweis erfassten Stunden5.7 Der Temp und/Tage wöchentlich, es sei denn, es wird eine monatliche Vorgehensweise gesondert vereinbart. Der bevollmächtigte Vertreter hat den Tätigkeitsnachweis durch Unterschrift und Firmenstempel innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung als ordnungsgemäß und vertragsgerecht zu bestätigten, es sei denn, dieser weist nachweisbare Fehler auf und diese werden MICHAEL PAGE innerhalb der vorgenannten Frist entsprechend schriftlich mitgeteilt. Das Original des Tätigkeitsnachweises erhält grundsätzlich MICHAEL PAGE, der Kunde erhält eine Kopie. Sollte der Kunde der Prüfung und Gegenzeichnung des ordnungsgemäß übermittelten Tätigkeitsnachweises innerhalb der genannten Frist nicht nachkommen, steht MICHAEL PAGE die sich aus dem Tätigkeitsnachweis zu berechnende Vergütung dennoch zu.
5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, an die von MICHAEL PAGE vermittelten Interim Manager Geldbeträge jedweder Art zu zahlen. Die oder sonstige Mitarbeiter von MICHAEL PAGE oder eingesetzte Interim Manager PERSONNEL sind zur Entgegennahme von Geldbeträgen jedweder Art oder von Zahlungen des Kunden für MICHAEL PAGE PERSONNEL ausdrücklich nicht berechtigt. Etwaige derartige Zahlungen des Kunden entbinden diesen nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber MICHAEL PAGEPAGE PERSONNEL.
5.7 Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, die von MICHAEL PAGE schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abrechnung, Fälligkeit und Verzug. 5.1 1. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt • erfolgt
1. bei einer Festanstellung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Kandidaten, • bei Anzeigen in Print- und/oder Onlinemedien zum Zeitpunkt der Schaltung/Einstellung, • Bewerber,
2. bei sonstigen Leistungen bei entsprechendem Vertragsschluss.
5.2 Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug2. Das Recht zur Verzugsbegründung durch gesonderte Mahnung bleibt hiervon unberührt. Während des Verzuges des Kunden ist MICHAEL PAGE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich und einsehbar. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens von MICHAEL PAGE bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.
5.4 Im Falle des Nachweises, Vorstellung oder Fall der Vermittlung von selbständigen Auftragnehmern / Interim Managern Interimmanagern erfolgt die Abrechnung durch MICHAEL PAGE abacus wöchentlich, es sei denn, eine anderweitige Abrechnung wird entsprechend schriftlich vereinbart. Die üblichen Kosten für Unterbringung am Einsatzort, Wochenendheimfahrten, Dienstreisen, Schulungen (z.B. Fahrtgeld, Übernachtung, Verpflegung etc.) werden dem Kunden durch MICHAEL PAGE gesondert abacus separat berechnet, soweit dies vertraglich nicht anders vereinbart ausgeschlossen wurde.
5.5 3. Bei Interim-Management prüft Interimsmanagement lässt der Kunde durch einen hierzu bevollmächtigten Vertreter die vom Interim Manager von abacus geleisteten und auf einem Tätigkeitsnachweis erfassten Stunden/Tage wöchentlich, es sei denn, es wird eine monatliche Vorgehensweise gesondert vereinbartwöchentlich prüfen. Der bevollmächtigte Vertreter hat den Tätigkeitsnachweis durch Unterschrift und Firmenstempel innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung als ordnungsgemäß und vertragsgerecht zu bestätigten. Das Original hiervon erhält abacus, der Kunde bekommt eine Kopie. Liegt abacus kein vom Kunden unterzeichneter Tätigkeitsnachweis zur Abrechnung vor, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, es sei denn, dieser weist nachweisbare Fehler auf vertraglich ist eine andere wöchentliche Arbeitszeit vereinbart.
4. Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die angegebenen Preise und diese werden MICHAEL PAGE innerhalb Honorare verstehen sich zuzüglich der vorgenannten Frist entsprechend schriftlich mitgeteiltgesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Das Original Recht zur Verzugsbegründung durch Mahnung bleibt unberührt. Während des Tätigkeitsnachweises erhält grundsätzlich MICHAEL PAGEVerzuges des Kunden ist abacus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Kunde erhält eine KopieDeutschen Bundesbank erhältlich. Sollte der Kunde der Prüfung und Gegenzeichnung des ordnungsgemäß übermittelten Tätigkeitsnachweises innerhalb der genannten Frist nicht nachkommen, steht MICHAEL PAGE die sich aus dem Tätigkeitsnachweis zu berechnende Vergütung dennoch zuDie Geltend-machung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, an die von MICHAEL PAGE vermittelten Interim Manager Geldbeträge jedweder Art zu zahlen6. Die Mitarbeiter von MICHAEL PAGE oder eingesetzte Interim Manager sind zur Entgegennahme von Zahlungen des Kunden für MICHAEL PAGE ausdrücklich nicht berechtigt. Etwaige derartige Zahlungen des Kunden entbinden diesen nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber MICHAEL PAGE.
5.7 Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, die von MICHAEL PAGE schriftlich abacus anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
7. Der Kunde ist nicht berechtigt, an die von abacus vermittelten Interimmanager Geldbeträge irgendwelcher Art zu zahlen. Die Mitarbeiter von abacus oder eingesetzte Interimsmanager sind zur Entgegennahme von Zahlungen des Kunden für abacus nicht berechtigt.
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Samples: Vermittlungsvertrag