Common use of Abrechnung für Ausspeisepunkte mit registrierender Lastgangmessung Clause in Contracts

Abrechnung für Ausspeisepunkte mit registrierender Lastgangmessung. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Kalenderjahr oder abweichend mit Beginn der Belieferung durch den Transportkunden und endet mit Abschluss des Kalenderjahres oder zum Vertragsende. Monatlich vorläufige Abrechnung: Für Ausspeisepunkte mit registrierender Lastgangmessung zahlt der Transportkunde monatlich vom Netzbetreiber in Rechnung gestellte vorläufige Entgelte, die sich nach den gemessenen Werten richten. Wird die bisher vorläufig abgerechnete Maximalleistung aus den Vormonaten im Abrechnungsmonat überschritten, wir diese im betreffenden Abrechnungsmonat nachberechnet. Endgültige Abrechnung: Die endgültige Abrechnung für einen Ausspeisepunkt erfolgt nach Beendigung der Netznutzung bzw. nach Ablauf eines jeden Abrechnungszeitraumes.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Abrechnung für Ausspeisepunkte mit registrierender Lastgangmessung. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Kalenderjahr Gaswirtschaftsjahr oder abweichend mit Beginn der Belieferung durch den Transportkunden und endet mit Abschluss des Kalenderjahres Gaswirtschaftsjahres oder zum Vertragsende. Monatlich vorläufige Abrechnung: Für Ausspeisepunkte mit registrierender Lastgangmessung zahlt der Transportkunde monatlich vom Netzbetreiber in Rechnung gestellte vorläufige Entgelte, die sich nach den gemessenen Werten richten. Wird die bisher vorläufig abgerechnete Maximalleistung Maximalleitung aus den Vormonaten im Abrechnungsmonat Abrechnungs- monat überschritten, wir wird diese im betreffenden Abrechnungsmonat nachberechnet. Endgültige Abrechnung: Die endgültige Abrechnung für einen Ausspeisepunkt erfolgt nach Beendigung der Netznutzung bzw. nach Ablauf eines jeden Abrechnungszeitraumes.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag

Abrechnung für Ausspeisepunkte mit registrierender Lastgangmessung. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Kalenderjahr oder abweichend mit Beginn der Belieferung durch den Transportkunden und endet mit Abschluss des Kalenderjahres Kalenderjahrs oder zum Vertragsende. Monatlich vorläufige Abrechnung: Für Ausspeisepunkte mit registrierender Lastgangmessung zahlt der Transportkunde monatlich vom Netzbetreiber in Rechnung gestellte vorläufige Entgelte, die sich nach den gemessenen Werten richten. Wird die bisher vorläufig abgerechnete Maximalleistung aus den Vormonaten im Abrechnungsmonat überschritten, wir wird diese im betreffenden Abrechnungsmonat nachberechnet. Endgültige Abrechnung: Die endgültige Abrechnung für einen Ausspeisepunkt erfolgt nach Beendigung der Netznutzung bzw. nach Ablauf eines jeden Abrechnungszeitraumes.Abrechnungszeitraums (Kalenderjahr). Stand 01.10.2020 8

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas