Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit Musterklauseln

Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicher- heitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen.
Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung1) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen.
Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument „EDI@Energy - Regelungen zum Übertragungsweg“ in jeweils aktueller Version verwiesen.
Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit. SV_SI_20220525_3233 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument „EDI@Energy - Rege- lungen zum Übertragungsweg“ in jeweils aktueller Version verwiesen. Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung § 1 Sperrung bzw. Entsperrung auf Anweisung des Transportkunden (zu § 11 Ziffer 6 und 11 LRV) 1 § 2 Steuer- und Abgabenklausel (zu § 8 Ziffer 7 und Ziffer 12 LRV) § 3 Nachweispflicht zur Ermäßigung Konzessionsabgabe (zu § 8 Ziffer 9 und Ziffer 12 LRV) 2 § 4 Abrechnungszeitraum (zu § 9 Ziffer 2 LRV) 2 § 5 Rechnerische Abgrenzung / Schätzung (zu § 9 Ziffer 16 LRV) § 6 Einzelheiten zur Abrechnung der Entgelte (zu § 9 Ziffer 16 LRV) § 7 Frist für Rechnungskorrekturen (zu § 9 Ziffer 16 und Ziffer 13 LRV) § 8 Umsatzsteuer, Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (zu § 9 Xxxxxx 00, § 0 Xxxxxx 00 XXX)
Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen. Die öffentlichen Signaturen finden Sie im Impressum unter xxx.xxx-xxxxxx.xx. Vorbemerkung 31 § 1 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden (zu § 11 Ziffer 6 und 11 LRV) 31 § 2 Steuer- und Abgabenklausel (zu § 8 Ziffer 7 und Ziffer 12 LRV) 31 § 3 Nachweispflicht zur Ermäßigung Konzessionsabgabe (zu § 8 Ziffer 9 und Ziffer 12 LRV) 32 § 4 Gesonderte Entgelte (zu § 8 Ziffer 3 Satz 2 LRV) 32 § 5 Abrechnungszeitraum (zu § 9 Ziffer 2 LRV) 32 § 6 Rechnerische Abgrenzung / Schätzung (zu § 9 Ziffer 16 LRV) 32 § 7 Einzelheiten zur Abrechnung der Entgelte (zu § 9 Ziffer 16 LRV) 32 § 8 Frist für Rechnungskorrekturen (zu § 9 Ziffer 16 und Ziffer 13 LRV) 35 § 9 Umsatzsteuer, Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (zu § 9 Ziffer 16, § 8 Ziffer 10 LRV) 35 § 10 Energiesteuer (zu § 10 Ziffer 6 LVR) 35 Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (KoV 9) der Gasnetzbetreiber vom 30.06.2016 (im Folgenden „LRV“), vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 9 sowie § 1 Ziffer 2 LRV. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden und der Abwicklung einer Sperrung durch den Netzbetreiber ergeben sich aus der Anlage 8 zum LRV. Auf Nachfrage des Transportkunden bietet der Netzbetreiber weitere im Rahmen der Sperrung anfallende Dienstleistungen an.
Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung: s. xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx) verwiesen.
Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument
Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen. Firma Stadtwerke Emmerich GmbH Abteilung / Ansprechpartner Forderungsmanagement Straße Hausnr. Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 XXX Xxx 00000 Xxxxxxxx xx Xxxxx Telefon 02822 / 604 - 132 Fax 02822 / 604 -157 E-Mail xxxxxxxxxxx@xxx-xxxx.xx Firma Abteilung / Ansprechpartner Straße Hausnr. PLZ Ort Telefon Fax E-Mail Der Lieferant beauftragt den Netzbetreiber nach Maßgabe des zwischen Lieferant und Netzbetreiber geschlossenen Netznutzungsvertrages (Lieferantenrahmenvertrag), die Anschlussnutzung an der nachfolgend aufgeführten Entnahmestelle des vom Lieferanten belieferten Letztverbrauchers innerhalb von 6 Werktagen zu unterbrechen. Straße Hausnr. PLZ Ort Zählpunktbezeichnung Zähler-Nr.
Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen. Anlage 4 Unterbrechung / Wiederherstellung der Anschlussnutzung xxxxx://xxx.xx-xxxx.xx/xxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxx/ Zwischen BDEW – Code 9900102000000 und BDEW – Code - gemeinsam auch „Vertragspartner“ genannt – wird folgender Vertrag geschlossen.
Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Vertragspartnern wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deut- schen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mails als Übertragungs- weg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, ver- wiesen.