Common use of Abrechnung und Aufrechnung Clause in Contracts

Abrechnung und Aufrechnung. 7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Schlussrechnung erstellt wird. Das Abrechnungsjahr wird von SWD festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum zwölf Monate nicht wesentlich übersteigen darf. Während des Abrechnungszeitraumes leistet der Kunde in von SWD bestimmten, in der Regel gleichen Abständen, Abschlagszahlungen. SWD wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Dabei wird SWD die Höhe der Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt.

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Samples: www.klara-preiswertenergie.de, www.energie-mobil-erleben.de

Abrechnung und Aufrechnung. 7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Schlussrechnung Endabrechnung erstellt wird. Das Abrechnungsjahr wird von SWD SWSLS festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum zwölf Monate nicht wesentlich übersteigen darf. Während des Abrechnungszeitraumes Abrechnungs- zeitraumes leistet der Kunde in von SWD SWSLS bestimmten, in der Regel gleichen Abständen, Abständen Abschlagszahlungen. SWD SWSLS wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Dabei wird SWD SWSLS die Höhe der Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt.

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Samples: Auftrag Zur Strom Lieferung

Abrechnung und Aufrechnung. 7.1 6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Schlussrechnung erstellt wird. Das Abrechnungsjahr wird von SWD festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum zwölf Monate nicht wesentlich übersteigen darf. Während des Abrechnungszeitraumes Abrechnungs- zeitraumes leistet der Kunde in von SWD bestimmten, in der Regel gleichen Abständen, Abschlagszahlungen. SWD wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Dabei wird SWD die Höhe der Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungsjahres Abrech- nungsjahres eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt.

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Samples: www.ehdv.de

Abrechnung und Aufrechnung. 7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Schlussrechnung Endabrechnung erstellt wird. Das Abrechnungsjahr wird von SWD SSW festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum zwölf Monate nicht wesentlich übersteigen darf. Während des Abrechnungszeitraumes leistet der Kunde in von SWD SSW bestimmten, in der Regel gleichen Abständen, Abständen Abschlagszahlungen. SWD SSW wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Dabei wird SWD SSW die Höhe der Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Ausgleichszahlung Aus- gleichszahlung fällig wird. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt.

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Samples: Auftrag Zur Erdgaslieferung

Abrechnung und Aufrechnung. 7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Schlussrechnung erstellt wird. Das Abrechnungsjahr wird von SWD festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum zwölf Monate nicht wesentlich übersteigen darf. Während des Abrechnungszeitraumes Abrechnungs- zeitraumes leistet der Kunde in von SWD bestimmten, in der Regel gleichen Abständen, Abschlagszahlungen. SWD wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Dabei wird SWD die Höhe der Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungsjahres Abrech- nungsjahres eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt.

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Samples: www.stadtwerke-dueren.de