Abschluss des Gastaufnahmevertrages. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Gastaufnahmevertrag gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt worden ist. Weicht der Inhalt der Zimmerbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Hotels vor, an dass das Hotel für die Dauer von 2 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Xxxx innerhalb der Bindungsfrist des Hotels die Annahme erklärt.
Abschluss des Gastaufnahmevertrages. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Abschluss des Gastaufnahmevertrages. 2.1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt (Buchung) und zugesagt (Buchungsbestätigung) worden ist. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.
2.2. Vertragspartner sind das Landhaus Dodel (Inhaber: Xxx Xxxxx), im nachfolgendem Gastgeber genannt, und der Xxxx. Hat ein Dritter für den Xxxx bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner.
Abschluss des Gastaufnahmevertrages. Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Übernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder - falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war - bereitgestellt worden ist.
Abschluss des Gastaufnahmevertrages. Mit der Buchung die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Mail oder Internet erfolgen kann, bietet der Xxxx dem Vermieter, der durch die TGD vertreten ist, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Xxxx bucht auch für alle in der Buchungsbestätigung mit aufgeführten Personen. Die Buchung kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Einwen- dungen gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung sind unverzüglich zu erklären.