Abstellen von Fahrzeugen Musterklauseln

Abstellen von Fahrzeugen a) Der Mieter oder die Mieterin ist verpflichtet, zum Ab- stellen seines oder ihres Fahrzeuges ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellplätze zu benutzen.
Abstellen von Fahrzeugen. Fahrzeuge jeglicher Art der Mieterschaft, ihrer Haus- genossen, Angestellten, Kunden/Kundinnen oder BesucherInnen dürfen nur auf den von der Vermieterin hierfür ausdrücklich bezeichneten und zugewiesenen Park- flächen abgestellt werden.
Abstellen von Fahrzeugen a) Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden. Soweit vorhanden, sind Stellplätze für PKWs anzumieten, ein Anspruch auf einen Stellplatz besteht jedoch nicht. Mit der Vermietung eines Stellplatzes übernimmt das StWH keine Haftungsverpflichtung. Fahrzeuge oder Fahrzeugteile, gleich welcher Art, dürfen nicht innerhalb der Häuser abgestellt werden.
Abstellen von Fahrzeugen. Vehicle Parking
Abstellen von Fahrzeugen. Fahrräder können an den vom Studentenhausverein gekennzeichneten Stellen auf eigene Gefahr und Haftung abgestellt werden. Im Keller steht den Heimbewohner ein versperrbarer Fahrradabstellraum zur Verfügung. Der Heimbetreiber übernimmt, auch für im Fahrradabstellraum abgestellte Räder, keine Haftung. Zum Abstellen von Motorfahrzeugen können nach Verfügbarkeit und gegen Entgelt Tiefgaragenparkplätze angemietet werden. Der Studentenhausverein übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge und Sachen werden auf Kosten des Eigentümers entfernt. Die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche durch den Heimträger bleibt vorbehalten. Das Gleiche gilt für das Abstellen von Gegenständen auf Einfahrten, Zufahrten oder als solche gekennzeichnete Speerflächen. Auf den Liegenschaften des Heimträgers dürfen keine größeren Service- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden.
Abstellen von Fahrzeugen. Das Abstellen von Fahrzeugen ist auf der EI der SWG nicht zulässig.
Abstellen von Fahrzeugen. Wird ein Fahrzeug vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, so ist HWK berechtigt eine Abstellgebühr zu verlangen. Die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB zum Gefahrenübergang gelten sinngemäß auch bei reparierten Kfz, Maschinen und Aggregaten.
Abstellen von Fahrzeugen. 1. Der Mieter verpflichtet sich, zum Abstellen seines Kraftfahrzeuges bzw. Fahrrades ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellplätze bzw. Fahr- radräume zu nutzen. Das Parken im Sicherheitsbereich, auf Feuerwehrwe- gen, Zufahrten oder vor Hauseingän- gen ist nicht zulässig. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Parkplatzes besteht nicht.
Abstellen von Fahrzeugen. 13.1 Der Mieter ist verpflichtet, zum Abstellen seines Kraftfahrzeuges ausschließlich die dafür vorgesehenen kostenpflichtigen Stellplätze, soweit sie zur Verfügung stehen, anzumieten/zu benutzen. Diese werden von Seezeit zur Verfügung gestellt. Dieses gilt nicht für die kraftfahrzeugfreie Wohnanlage Jungerhalde in Konstanz.
Abstellen von Fahrzeugen. 1. Der Mieter darf sein Kraftfahrzeug nur auf dafür vorgesehenen Plätzen abstellen.