Abtretung oder Verpfändung. Ansprüche auf Rentenleistungen aus dieser Zusatzversicherung können Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit dar- über hinaus eine Abtretung oder Verpfändung rechtlich möglich ist, so ist diese uns gegenüber nur und erst dann wirk- sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden ist. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Zuläs- sig ist jedoch deren Abtretung oder Verpfändung an Versorgungsberechtigte, wenn diese Zusatzversicherung zu einer Di- rektversicherung oder Rückdeckungsversicherung abgeschlossen ist.
Appears in 5 contracts
Samples: Kundeninformationen Für Eine Risiko Lebensversicherung, Kundeninformationen Für Eine Garantrente Vario, Kundeninformationen Für Eine Bu Starter
Abtretung oder Verpfändung. Ansprüche auf Rentenleistungen aus dieser Zusatzversicherung Zusatzversi- cherung können Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit dar- über So- weit darüber hinaus eine Abtretung oder Verpfändung rechtlich möglich ist, so ist diese uns gegenüber nur und erst dann wirk- samwirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten Berech- tigten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden ist. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere an- dere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Zuläs- sig Zulässig ist jedoch deren Abtretung oder Verpfändung an Versorgungsberechtigte, wenn diese Zusatzversicherung zu einer Di- rektversicherung Direktversiche- rung oder Rückdeckungsversicherung abgeschlossen ist.
Appears in 1 contract
Abtretung oder Verpfändung. Ansprüche auf Rentenleistungen aus dieser Zusatzversicherung können Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit dar- über hinaus eine Abtretung oder Verpfändung rechtlich möglich ist, so ist diese uns gegenüber nur und erst dann wirk- sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden ist. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Zuläs- sig ist jedoch deren Abtretung oder Verpfändung an Versorgungsberechtigte, wenn diese Zusatzversicherung zu einer Di- rektversicherung oder Rückdeckungsversicherung Rückde-ckungsversicherung abgeschlossen ist.
Appears in 1 contract
Samples: Kundeninformationen Für Eine Risiko Lebensversicherung