Abweichung von Sicherheitsvorschriften. Abweichungen von Sicherheitsvorschriften, denen die Berufsgenossenschaft, das Gewerbeaufsichtsamt oder eine andere zuständige Behörde schriftlich zugestimmt hat, beeinträchtigen die Entschädigungspflicht nicht.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung, Versicherungsbedingungen
Abweichung von Sicherheitsvorschriften. Abweichungen von Sicherheitsvorschriften, denen die BerufsgenossenschaftFachinnung, das Gewerbeaufsichtsamt die Gewerbebehörde oder eine andere zuständige Behörde schriftlich zugestimmt hat, beeinträchtigen die Entschädigungspflicht nicht.
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Samples: Betriebssachversicherung