Tierhaltung. Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
Tierhaltung. 13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
Tierhaltung. (1) Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten. Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten Tieren.
Tierhaltung. 11.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
Tierhaltung. (1) Die Haltung von Kleintieren (beispielsweise Wellensittiche, Zierfische, Hamster) ist zulässig.
Tierhaltung. Die Haltung von Kleintieren ist möglich. Sie bedarf jedoch der Zustimmung der Einrichtungsleitung.
Tierhaltung. 14.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastwirtes und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb gebracht werden.
Tierhaltung. Die Haltung von Kleintieren ist möglich. Sie bedarf der Zustimmung der Einrichtungsleitung. Die Zustimmung kann versagt werden, wenn durch die Haltung andere Bewohnerinnen und Bewohner oder Dritte gestört werden bzw. wenn die Bewohnerin/der Bewohner nicht in der Lage ist, das Tier angemessen zu versorgen. Treten diese Umstände nach Zustimmung der Einrichtungsleitung ein, so endet diese Zustimmung. Kranke Tiere sind auf Kosten der Bewohnerin/des Bewohners tierärztlich zu versorgen bzw. aus dem Heim zu entfernen.
Tierhaltung. Soweit im Versicherungsschein jeweils besonders vereinbart gilt mit- versichert die gesetzliche Haftpflicht
Tierhaltung. (1) Die Mitnahme von Tieren ist untersagt. Ausgenommen ist die Mitnahme von Hunden in ausgewählte JUFA Hotels. In jedem Fall ist der Xxxx verpflichtet, sein Tier so zu verwahren und zu beaufsichtigen, dass anderen Personen kein Schaden zugefügt werden kann.