Abwicklung der Veranstaltung. 9.1. Soweit Meow keine eigenen technischen und sonsti- gen Geräte und Einrichtungen bereit stellt, beschafft sie diese für den Vertragspartner von Dritten. Hierbei handelt Meow im Namen und in Vollmacht des Ver- tragspartners auf eigene Rechnung. Der Rech- nungsbetrag wird zuzüglich einer Servicegebühr dem Vertragspartner weitergereicht und kann durch die- sen mit schuldbefreiender Wirkung nur durch Zah- lung unmittelbar an Meow ausgeglichen werden. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Meow von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Geräte und Einrichtungen frei. 9.2. Die Nutzung eigener elektrischer Anlagen und Gerä- te des Vertragspartners oder nicht von Meow bereit- gestellten oder von Dritten beschafften Anlagen und Geräten unter Nutzung des Stromnetzes von Meow, bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung. Unabhängig vom Erfordernis nach Satz 1, ist stets ein durch Meow autorisierter und weisungsbefugter Techniker vor Ort anwesend zu sein. Das Personal vom Vertragspartner muss den Anweisungen des Technikers Folge leisten Treten durch die Verwen- dung eigener Geräte und Anlagen Störungen oder Schäden an den technischen Anlagen oder Geräten von Meow auf, gehen diese zu Lasten des Vertrags- partners, soweit Meow diese nicht zu vertreten hat. Für ausreichenden Versicherungsschutz der eigenen Anlagen und Geräte hat der Vertragspartner selbst zu sorgen. Die durch die Nutzung eigener mitge- brachter Geräte entstehenden Stromkosten kann Meow pauschal erfassen und abrechnen. 9.3. Meow bemüht sich, Störungen an den zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Anlagen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners hin, diese umgehend zu beseitigen. Zahlungen können durch den Vertragspartner aufgrund von Störungen nicht zurückgehalten oder gemindert werden, soweit Meow diese Störung nicht zu vertreten hat. 9.4. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmi- gungen auf eigene Kosten rechtzeitig zu besorgen. Er hat für die Einhaltung dieser Genehmigungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschrif- ten im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Sicherheitsbestimmungen zu sorgen. Bei Veran- staltungen mit über 400 Personen müssen Vertreter der Feuerwehr sowie Sanitäter zur Verfügung ste- hen. In Absprache mit dem Vertragspartner über- nimmt Xxxx die Benachrichtigung. Die Kosten trägt der Vertragspartner. 9.5. Der Vertragspartner hat für selbst organisierte Mu- sikdarbietungen und wiedergaben die erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) ab- zuwickeln. 9.6. Der Vertragspartner darf weder Namen noch sonsti- ge Marken- und / oder Kennzeichen von Meow und / oder von Unternehmen die mit Meow im Zusammen- hang stehen, nutzen.
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Samples: Venue Rental Agreement
Abwicklung der Veranstaltung. 9.1. 9.1 Soweit Meow keine eigenen technischen und sonsti- gen Geräte und Einrichtungen bereit stellt, beschafft sie diese für den Vertragspartner von Dritten. Hierbei handelt Meow im Namen und in Vollmacht des Ver- tragspartners auf eigene Rechnung. Der Rech- nungsbetrag wird zuzüglich einer Servicegebühr dem Vertragspartner weitergereicht und kann durch die- sen mit schuldbefreiender Wirkung nur durch Zah- lung unmittelbar an Meow ausgeglichen werden. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Meow von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Geräte und Einrichtungen frei.
9.2. 9.2 Die Nutzung eigener elektrischer Anlagen und Gerä- te des Vertragspartners oder nicht von Meow bereit- gestellten oder von Dritten beschafften Anlagen und Geräten unter Nutzung des Stromnetzes von Meow, bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung. Unabhängig vom Erfordernis nach Satz 1, ist stets ein durch Meow autorisierter und weisungsbefugter Techniker vor Ort anwesend zu sein. Das Personal vom Vertragspartner muss den Anweisungen des Technikers Folge leisten Treten durch die Verwen- dung eigener Geräte und Anlagen Störungen oder Schäden an den technischen Anlagen oder Geräten von Meow auf, gehen diese zu Lasten des Vertrags- partners, soweit Meow diese nicht zu vertreten hat. Für ausreichenden Versicherungsschutz der eigenen Anlagen und Geräte hat der Vertragspartner selbst zu sorgen. Die durch die Nutzung eigener mitge- brachter Geräte entstehenden Stromkosten kann Meow pauschal erfassen und abrechnen.
9.3. 9.3 Meow bemüht sich, Störungen an den zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Anlagen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners hin, diese umgehend zu beseitigen. Zahlungen können durch den Vertragspartner aufgrund von Störungen nicht zurückgehalten oder gemindert werden, soweit Meow diese Störung nicht zu vertreten hat.
9.4. 9.4 Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmi- gungen auf eigene Kosten rechtzeitig zu besorgen. Er hat für die Einhaltung dieser Genehmigungen sowie so- wie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschrif- ten Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Sicherheitsbestimmungen zu sorgen. Bei Veran- staltungen Veranstal- tungen mit über 400 Personen müssen Vertreter der Feuerwehr sowie Sanitäter zur Verfügung ste- henstehen. In Absprache mit dem Vertragspartner über- nimmt übernimmt Xxxx die Benachrichtigung. Die Kosten trägt der Vertragspartner.
9.5. 9.5 Der Vertragspartner hat für selbst organisierte Mu- sikdarbietungen und wiedergaben -wiedergaben die erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) ab- zuwickeln.
9.6. 9.6 Der Vertragspartner darf weder Namen noch sonsti- ge Marken- und / oder Kennzeichen von Meow und / oder von Unternehmen die mit Meow im Zusammen- hang stehen, nutzen.
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Samples: Event Venue Rental Agreement
Abwicklung der Veranstaltung. 9.11. Soweit Meow keine eigenen technischen und sonsti- gen Geräte und Einrichtungen bereit stellt, beschafft sie diese der AFC für den Vertragspartner auf dessen Veran- lassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten. Hierbei Dritten beschafft, handelt Meow es im Namen und Namen, in Vollmacht und für Rech- nung des Ver- tragspartners auf eigene Rechnung. Der Rech- nungsbetrag wird zuzüglich einer Servicegebühr dem Vertragspartner weitergereicht und kann durch die- sen mit schuldbefreiender Wirkung nur durch Zah- lung unmittelbar an Meow ausgeglichen werdenVertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße RückgabeRück- gabe. Er stellt Meow dem ACF von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Geräte und Einrichtungen frei.
9.22. Die Nutzung eigener elektrischer Anlagen und Gerä- te des Vertragspartners oder nicht Verwendung von Meow bereit- gestellten oder von Dritten beschafften eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes von Meow, des ACF bedarf deren dessen vorheriger schriftlicher Zustimmungschrift- licher Einwilligung. Unabhängig vom Erfordernis nach Satz 1, ist stets ein durch Meow autorisierter und weisungsbefugter Techniker vor Ort anwesend zu sein. Das Personal vom Vertragspartner muss den Anweisungen des Technikers Folge leisten Treten durch Durch die Verwen- dung eigener Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Schäden Beschädigungen an den technischen Anlagen oder Geräten von Meow auf, des ACF gehen diese zu Lasten des Vertrags- partnersVertragspartners, soweit Meow der ACF diese nicht zu vertreten hat. Für ausreichenden Versicherungsschutz der eigenen Anlagen und Geräte hat der Vertragspartner selbst zu sorgen. Die durch die Nutzung eigener mitge- brachter Geräte Verwendung entstehenden Stromkosten kann Meow der ACF pauschal erfassen und abrechnendem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung stellen.
9.33. Meow Der Vertragspartner ist mit Einwilligung des ACF berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrich- tungen zu benutzen. Dafür kann der Club Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen. Bleiben durch den An- schluss eigener Anlagen des Vertragspartners entspre- chende Anlagen des ACF ungenutzt, kann eine angemes- sene Ausfallvergütung berechnet werden.
4. Der ACF bemüht sich, Störungen an den vom ACF zur Verfügung Verfü- gung gestellten technischen oder sonstigen Anlagen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners hin, diese umgehend zu beseitigen. Zahlungen können durch den Vertragspartner aufgrund von Störungen nicht zurückgehalten zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Meow der ACF diese Störung Störungen nicht zu vertreten hat.
9.45. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung Ver- anstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Genehmi- gungen Er- laubnisse auf eigene Kosten rechtzeitig zu besorgenbeschaffen. Er hat für Ihm obliegt die Einhaltung dieser Genehmigungen Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlichöffent- lich-rechtlichen Vorschrif- ten im Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Sicherheitsbestimmungen zu sorgen. Bei Veran- staltungen mit über 400 Personen müssen Vertreter der Feuerwehr sowie Sanitäter zur Verfügung ste- hen. In Absprache mit dem Vertragspartner über- nimmt Xxxx die Benachrichtigung. Die Kosten trägt der VertragspartnerVer- anstaltung.
9.56. Der Vertragspartner hat für die im Rahmen selbst organisierte Mu- sikdarbietungen arrangierter Musikdarbietung und wiedergaben die Beschallung erforderlichen Formalitäten Formalitä- ten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen zustän- digen Institutionen (z. z.B. GEMA) ab- zuwickelnabzuwickeln.
9.67. Der Vertragspartner darf weder Namen noch sonsti- ge Marken- und / oder Kennzeichen von Meow und / oder von Unternehmen die mit Meow Markenzeichen des ACF im Zusammen- hang stehen, Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem ACF nutzen.
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Samples: Veranstaltungsvertrag
Abwicklung der Veranstaltung. 9.11. Bedient sich der Besteller für seine Veranstaltung externer Dienstleister, hat er diese dem Hofgut rechtzeitig vor der Veranstaltung anzuzeigen. Wenn berechtigte Einwände gegen den betreffenden externen Dienstleister bestehen, ist das Hofgut berechtigt, diesen abzulehnen.
2. Soweit Meow keine eigenen technischen und sonsti- gen Geräte und Einrichtungen bereit stellt, beschafft sie diese das Hofgut für den Vertragspartner Besteller auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen oder Dienstleistungen von Dritten. Hierbei Dritten beschafft, handelt Meow es im Namen und Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Ver- tragspartners auf eigene RechnungBestellers. Der Rech- nungsbetrag wird zuzüglich einer Servicegebühr dem Vertragspartner weitergereicht und kann durch die- sen mit schuldbefreiender Wirkung nur durch Zah- lung unmittelbar an Meow ausgeglichen werden. Der Vertragspartner Besteller haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Meow das Hofgut von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Geräte und Einrichtungen frei. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das Hotel verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden. Der Besteller hat dem Hofgut unverzüglich unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorzulegen.
9.23. Die Nutzung eigener elektrischer Anlagen und Gerä- te des Vertragspartners oder nicht Verwendung von Meow bereit- gestellten oder von Dritten beschafften eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers unter Nutzung des Stromnetzes von Meow, des Hofguts bedarf deren dessen vorheriger schriftlicher ZustimmungEinwilligung in Textform. Unabhängig vom Erfordernis nach Satz 1, ist stets ein durch Meow autorisierter und weisungsbefugter Techniker vor Ort anwesend zu sein. Das Personal vom Vertragspartner muss den Anweisungen des Technikers Folge leisten Treten durch Durch die Verwen- dung eigener Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Schäden Beschädigungen an den technischen Anlagen oder Geräten von Meow auf, des Hofguts gehen diese zu Lasten des Vertrags- partnersBestellers, soweit Meow das Hofgut diese nicht zu vertreten hat. Für ausreichenden Versicherungsschutz der eigenen Anlagen und Geräte hat der Vertragspartner selbst zu sorgen. Die durch die Nutzung eigener mitge- brachter Geräte Verwendung entstehenden Stromkosten kann Meow das Hofgut pauschal erfassen und abrechnenberechnen.
9.34. Meow Der Besteller ist mit Einwilligung des Hofguts berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hofgut Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen.
5. Das Hofgut bemüht sich, Störungen an den vom Hofgut zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Anlagen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners hin, diese Bestellers umgehend zu beseitigen. Zahlungen können durch den Vertragspartner aufgrund von Störungen nicht zurückgehalten zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Meow das Hofgut diese Störung Störungen nicht zu vertreten hat.
9.46. Der Vertragspartner Besteller hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Genehmi- gungen Erlaubnisse auf eigene Kosten rechtzeitig zu besorgenbeschaffen. Er hat für Ihm obliegt die Einhaltung dieser Genehmigungen Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschrif- ten im Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Besteller die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z. B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Besteller für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und der Sicherheitsbestimmungen Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Bei Veran- staltungen mit über 400 Personen müssen Vertreter der Feuerwehr sowie Sanitäter zur Verfügung ste- hen. In Absprache mit dem Vertragspartner über- nimmt Xxxx die Benachrichtigung. Die Kosten trägt der Vertragspartner.
9.57. Der Vertragspartner Besteller hat für die im Rahmen selbst organisierte Mu- sikdarbietungen arrangierter Musikdarbietung und wiedergaben die Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) ab- zuwickelnabzuwickeln.
9.68. Der Vertragspartner Besteller darf weder Namen noch sonsti- ge Marken- und / oder Kennzeichen von Meow und / oder von Unternehmen die mit Meow Marken des Hofguts im Zusammen- hang stehen, Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel nutzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen